Die Europäische Zentralbank (EZB) bereitet die Einführung des digitalen Euro vor, wobei ein zentrales technisches Element die sogenannte Digital Euro Account Number (DEAN) ist. Diese 18-stellige, alphanumerische Kontonummer dient als eindeutige Kennung für digitale Euro-Konten und übernimmt eine Funktion, die vergleichbar mit der IBAN bei herkömmlichen Girokonten ist. Wer künftig den digitalen Euro nutzt, wird automatisch eine solche DEAN zugewiesen bekommen.
Zeitplan und gesetzlicher Rahmen
Der Weg zum digitalen Euro ist bereits in Gang. Am 9. Juli 2026 gab das Europäische Parlament grünes Licht für Trilog-Verhandlungen über den entsprechenden Gesetzesvorschlag. In diesen Gesprächen werden die EU-Kommission, der EU-Rat (bestehend aus den 27 EU-Staaten) und das Parlament alle offenen Punkte der Verordnung aushandeln. Eine endgültige Entscheidung über die Einführung erfolgt, sobald ein gemeinsamer Text vereinbart wurde.
Gemäß den Plänen der EZB ist für die zweite Jahreshälfte 2027 der Start eines zwölfmonatigen Pilotprojekts vorgesehen. An diesem Testlauf sind 36 ausgewählte Zahlungsdienstleister aus dem gesamten Euro-Währungsgebiet beteiligt. Ziel dieses Projekts ist es, die operativen Abläufe sowie die technische Funktionalität zu prüfen und Nutzererfahrungen zur Optimierung einzubeziehen. Die endgültige Einführung des digitalen Euro ist laut den Planungen der EZB für das Jahr 2029 vorgesehen, obwohl er noch nicht endgültig beschlossen ist.
Technische Struktur und Zuweisung der DEAN
- Präfix: Die Buchstaben „EU“.
- Prüfziffern: Zwei Ziffern, die durch einen Algorithmus nach ISO/IEC 7064 (MOD 97–10) erzeugt werden, um Fehler zu verhindern.
- Indikatorziffer: Ein Zeichen, das zwischen Privatkonten (Ziffer „0“) und Firmenkonten (Ziffer „1“) unterscheidet.
- Seriennummer: Eine 13- bis 14-stellige Nummer (Basic European Account Number bzw. BEAN), die das Konto eindeutig identifiziert.
Die Erstellung der Kontonummern erfolgt zentral über die Digital Euro Service Platform (DESP). Nachdem ein Nutzer einen Identifizierungs- und Onboarding-Prozess durchlaufen hat, fordert der jeweilige Zahlungsdienstleister eine DEAN bei der zentralen Plattform an und weist diese dem Konto zu. Während Privatnutzer nur eine einzige DEAN besitzen dürfen, ist es Geschäftskunden gestattet, mehrere Nummern zu nutzen. Die Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, die DEAN transparent an den Endnutzer zu kommunizieren; bei der Ausstellung physischer Zahlungskarten muss die Nummer gut lesbar aufgedruckt sein.

Zahlungsarten und Nutzerfreundlichkeit
Das System unterstützt verschiedene Transaktionsmodelle. Online-Zahlungen (E-Commerce) und mobile Zahlungen (M-Commerce) werden derzeit spezifiziert, wobei Einmalzahlungen, wiederkehrende Zahlungen sowie Vorabfreigaben möglich sein sollen. Zudem ermöglicht die DEAN die Portierung der Kontonummer, wenn ein Nutzer den Zahlungsdienstleister wechselt.

Um die Handhabung so einfach wie Bargeld zu gestalten, sieht das System sogenannte Aliase vor. Ein Alias ist eine leichter zu merkende Kennung, wie beispielsweise eine Handynummer, die mit der DEAN verknüpft wird. Dadurch müssen Nutzer im Alltag nicht die komplizierte 18-stellige Nummer eingeben, um den Empfänger zu finden.
Ein besonderes Merkmal sind die Offline-Zahlungen. In Fällen, in denen Transaktionen im Nahbereich via NFC (Near Field Communication) durchgeführt werden – etwa zwischen zwei Privatpersonen, die ihre Geräte aneinanderhalten –, ist keine Internetverbindung und keine Angabe der DEAN erforderlich.
Datenschutz und Infrastruktur
Um die Privatsphäre zu schützen, nutzt das System auf zentraler Ebene anonymisierte Identifikatoren (Unique Identifiers). Diese technischen Vorkehrungen sollen laut Informationen aus der Vorbereitung sicherstellen, dass die betreibenden nationalen Zentralbanken sowie die EZB keine direkten Rückschlüsse auf die Identität der Kontoinhaber oder deren spezifische DEAN ziehen können.
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