Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Mittwoch beim Landesgericht für Strafsachen Anklage gegen den österreichischen Kabarettisten Günther Paal, der unter dem Künstlernamen Gunkl bekannt ist, erhoben. Dem 64-jährigen Künstler wird nach Angaben der Behörden die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie der Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial zur Last gelegt, wie unter anderem die nordbayern.de berichtet. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig; die Betroffenen haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch zu erheben.
Anklage gegen Kabarettisten Günther Paal in Wien erhoben
Geständnis und Details zu den Vorwürfen
Günther Paal wandte sich am Mittwochabend mit einer Videobotschaft an die Öffentlichkeit auf Facebook, in der er den sexuellen Übergriff einräumte. Ich hab’ Schande auf mich gebracht
, sagte Paal und erklärte, er bedaure zutiefst, was er getan habe. Laut der Staatsanwaltschaft soll der Vorwurf auf Anfang 2025 zurückgehen, wobei der Kabarettist ein damals vierjähriges Mädchen einmal auf die nackten Genitalien geküsst haben soll. In seinem Statement sagte er dazu, er habe das Kind an einer Stelle geküsst, an der Erwachsene Kinder nicht küssen dürften.
Zusätzlich wirft die Anklagebehörde dem Künstler den Besitz von insgesamt 979 Bild- und Videodateien mit sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vor, wobei in der Anklageschrift von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien minderjähriger Kinder und Jugendlicher die Rede ist. Laut Angaben seines Verteidigers Florian Höllwarth sei das Material auf einem alten Computer entdeckt worden, den der Mann fünf bis sechs Jahre lang nicht mehr verwendet habe. Paal selbst befindet sich nach den Angaben auf freiem Fuß.
Mutmaßliche Erpressung durch Mutter und Großmuthter
Der Fall kam durch ein weiteres Strafverfahren ans Licht, nachdem sich der Kabarettist selbst angezeigt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft der Mutter des betroffenen Kindes – einer 42-jährigen Frau, die Paal bereits Jahre zuvor kennengelernt hatte – sowie der Großmutter des Kindes vor, den Künstler über einen längeren Zeitraum erpresst zu haben. Die Frauen sollen laut den vol.at-Berichten und der staatsanwaltschaftlichen Stellungnahme nicht zur Polizei gegangen sein, sondern den Künstler mit der Veröffentlichung kompromittierender Umstände zu Zahlungen von insgesamt rund 189.000 Euro Schweigegeld genötigt haben.
Den beiden Frauen wird das Verbrechen der schweren Erpressung zur Last gelegt. Ihnen droht im Falle einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Sie befinden sich wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft. Ein Termin für die gemeinsame Verhandlung vor einem Schöffensenat am Wiener Landesgericht steht bislang noch nicht fest.
Auswirkungen auf die Karriere des Künstlers
