Im Mordprozess um den achtjährigen Fabian hat die angeklagte Gina H. eine Befragung durch das Gericht abgelehnt. Ihre Verteidiger begründeten diesen Schritt vor dem Landgericht Rostock mit der psychischen Verfassung der 30-Jährigen. Nach ihrer ausführlichen Einlassung zu Wochenbeginn sei die Mandantin emotional äußerst belastet und derzeit nicht in der Lage, weitere Fragen zu beantworten.
Ablehnung weiterer Fragen im Mordprozess
Verteidiger Thomas Löcker erklärte vor Gericht: „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde.“ Laut Einschätzung der Verteidigung ist sich Gina H. nach ihrer eigenen Aussage offenbar erstmals über das mögliche Strafmaß bewusst geworden, wobei ihr im Falle einer Verurteilung eine jahrzehntelange Haftstrafe droht. Zuvor hatte sich die Angeklagte erstmals selbst zu den Vorwürfen geäußert und in einer rund vierstündigen Erklärung ihre Beteiligung an der Tat bestritten. Dabei gab sie an, den späteren Fundort von Fabians Leiche – einen Tümpel bei Klein Upahl im Landkreis Rostock – erst am 13. Oktober 2025 gesehen zu haben.”
Vorwürfe der Staatsanwaltschaft und Streit um Beweismittel
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Gina H. den Jungen bereits am 10. Oktober 2025 an dem Gewässer getötet und die Leiche anschließend in Brand gesetzt haben. Als Motiv nennen die Ermittler die frühere Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater und deren zwischenzeitliches Scheitern. Der betroffene Junge war von seiner Mutter als vermisst gemeldet worden.

Während des Verfahrens versuchte die Verteidigung zudem, zentrale Beweismittel auszuschließen, und rügte Verfahrensfehler bei den ersten polizeilichen Vernehmungen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und stellte nach einer Beratungspause fest, dass die betreffenden Vernehmungen rechtmäßig erfolgt waren. Auch die Videoaufzeichnungen einer rund dreistündigen Befragung vom 14. Oktober dürfen im Prozess verwendet werden. Der Prozess selbst läuft nach Angaben von Beteiligten bereits seit Ende April.