Das Bezirksgericht Bülach hat am Mittwoch eine 58-jährige deutsche Staatsangehörige wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Hintergrund ist ein schwerer Verkehrsunfall, der sich am 16. Februar 2024 beim Flughafen Zürich ereignete und ein Todesopfer forderte. Die Frau wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 2000 Franken sowie zu einer Busse von 10’000 Franken verurteilt. Die Probezeit für die Geldstrafe beträgt zwei Jahre.
Urteil des Bezirksgerichts Bülach gegen eine 58-jährige deutsche Staatsangehörige
Hergang des Unfalls
Die Beschuldigte wollte an jenem Tag mit einem Mietwagen von einer Tankstelle in die Flughafenstrasse einbiegen, um das Fahrzeug vor der Rückgabe zu betanken. Beim Einbiegen übersah sie einen von links kommenden Linienbus, der in Richtung Flughafen unterwegs war. Obwohl der Busfahrer versuchte, durch ein Bremsmanöver und Ausweichversuche eine Kollision zu verhindern, kam es zum Zusammenstoss.
Verletzungen einer 90-jährigen Passagierin im Linienbus
Durch die Wucht des Aufpralls wurde eine 90-jährige Passagierin im Bus von ihrem Sitz geschleudert. Sie rutschte unter einer Sitzreihe hindurch und prallte mit dem Kopf ungebremst in den vorderen linken Radkasten. Die Seniorin erlitt dabei schwerste Verletzungen, die unter anderem zu einer Lähmung von Armen und Beinen führten. Aufgrund der schlechten medizinischen Prognose entschieden die Angehörigen am Tag nach dem Unfall im Universitätsspital Zürich, die lebensverlängernden Massnahmen einzustellen.
Urteilsfindung und Argumentation
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Autofahrerin für den Tod der 90-Jährigen verantwortlich war. Der Richter betonte bei der Urteilseröffnung, der Beschuldigten hätte bewusst sein müssen, dass eine Missachtung der Vortrittsregel schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könne. Die Frau habe zwar einen Kontrollblick getätigt, jedoch zum falschen Zeitpunkt.
Die Beschuldigte gab an, sie habe gewartet, bis ein von rechts kommendes Fahrzeug vorbeigefahren war, und danach nicht erneut nach links geschaut. Sie empfand die Bodenmarkierungen vor Ort als verwirrend und interpretierte zwei Pfeile als Hinweis auf eine Einbahnstrasse, weshalb sie davon ausging, es komme nichts von links. Zudem gab sie an, durch ihren langjährigen Aufenthalt in Grossbritannien an Linksverkehr gewöhnt zu sein. Während der Befragung äusserte sie ihr tiefes Bedauern mit den Worten: Es tut mir grauenhaft leid, was passiert ist.

Strafmass der Staatsanwaltschaft im Vergleich zum Urteil
Das nun gefällte Urteil fällt deutlich milder aus als die Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten sowie eine Busse von 1500 Franken beantragt hatte. Die Anklage hatte zudem auf eine Verurteilung wegen grober Verkehrsregelverletzung plädiert, was das Gericht jedoch ablehnte, da es sich in diesem Fall nicht um eine grobe Verletzung handle.
Umgang mit den Folgen
Die Verteidigung betonte, der Unfall habe die Mandantin zutiefst erschüttert und nachhaltig geprägt. Die Angehörigen der verstorbenen 90-Jährigen waren nicht beim Prozess anwesend und hatten bereits zuvor ihr Desinteresse an einer Strafverfolgung bekundet. Die Autofahrerin nahm Kontakt zu den Hinterbliebenen auf, drückte ihr Beileid aus und übernahm die Kosten für die Beerdigung.
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