Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat am Montag entschieden, dass die umstrittene und von der Regierung als nationales Sicherheitsbedürfnis deklarierte Baumaßnahme für den neuen Ballsaal im Weißen Haus vorerst fortgesetzt werden darf. Damit stoppen die Richter die vorherige Verfügung eines Bundesgerichts.
Der Fünf-zu-Vier-Beschluss des Supreme Court
In einer unzeichneten, achtseitigen Mehrheitsentscheidung hob das höchste US-Gericht die von einem Bundesrichter verhängte Einstweilige Verfügung auf. Die Richter stellten in ihrer Entscheidung ausdrücklich klar, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Bauprojekts befinden. Stattdessen argumentierte das Gericht, dass die Klägerseite — der National Trust for Historic Preservation — voraussichtlich nicht über das erforderliche Klagerecht, das sogenannte Standing, verfügt, um das Projekt gerichtlich anzugreifen.
Der Beschluss setzt eine frühere, zeitlich befristete Anordnung außer Kraft, die von Chief Justice John Roberts erlassen worden war. Roberts hatte kurz vor Inkrafttreten des Baustopps ein administratives Moratorium verhängt, um den Juristen und Richtern Zeit zur Prüfung zu geben. Bei der finalen Entscheidung stimmte Roberts jedoch mit den drei liberalen Richtern des Gerichts zusammen und legte ein scharf formuliertes Sondervotum ein.
Chief Justice John Roberts vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten erklärte, dass die heutige Entscheidung kein Sieg für die Gewaltenteilung sei.
In seiner abweichenden Meinung bezeichnete Roberts den Bau als likely unlawful
, da der Kongress dem Projekt niemals ausdrücklich zugestimmt habe. Er verwies darauf, dass das Weiße Haus auf Bundesparkgelände, dem sogenannten President’s Park in Washington, D.C., errichtet wird und Bundesgesetze die Errichtung jeglicher Gebäude oder Strukturen ohne gesetzliche Ermächtigung durch das Parlament untersagen.
Nationale Sicherheit gegen Denkmalschutz
Während Denkmalschützer und der National Trust for Historic Preservation argumentieren, die Regierung versuche durch beschleunigte Bauarbeiten einer gerichtlichen Prüfung davonzulaufen, betont die Trump-Regierung die militärische und sicherheitstechnische Notwendigkeit der Anlage.

Der US-Solicitor General D. John Sauer erklärte gegenüber dem Gericht, dass die unterirdischen und oberirdischen Anlagen eine untrennbare Einheit bilden. Die Bauarbeiten umfassen nach Regierungsangaben ein integriertes militärisches Komplex mit Bunkern und Schutzräumen. Das Justizministerium verwies zudem auf Sicherheitsrisiken, die den Bau vitally required by national security machen.
Gegner des Projekts wie der National Trust for Historic Preservation hatten argumentiert, dass das Vorhaben gegen die verfassungsmäßige Budget- und Gesetzgebungshoheit des Kongresses verstößt. Ein von Richter Richard Leon im April angeordneter Baustopp hatte oberirdische Arbeiten untersagt, jedoch den Ausbau von Bunkern und militärischen Anlagen im Untergrund ausgenommen.
Zeitplan und der aktuelle Stand auf der Baustelle
Die Bauarbeiten laufen nach Angaben aus Gerichtsdokumenten unter hohem Tempo. Eine Mannschaft von rund 250 Arbeitern ist im Schichtdienst 20 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche im Einsatz. Regierungsangaben zufolge ist das Projekt zu etwa 65 Prozent fertiggestellt.

Finanziert wird das Vorhaben nach Angaben des Weißen Hauses durch private Spenden.
Nächste Schritte in den unteren Instanzen
Mit der Entscheidung des Supreme Court kehrt der Rechtsstreit nun in die unteren Instanzen der Bundesgerichte zurück, wo die Klage der Denkmalschützer in der Sache weiter verhandelt wird. Das Oberste Gericht hat mit seinem Beschluss lediglich den Weg für die Fortführung der Arbeiten freigegeben, während die rechtliche Auseinandersetzung über die Befugnisse des Präsidenten im Bereich der Bundeshistorie und des Denkmalschutzes andauert.
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