Flughafensicherheitsbehörden bestätigen, dass absorbierende Periodenunterwäsche in Millimeterwellen-Körperscannern als Anomalie erscheinen kann, was zu manuellen Zusatzkontrollen führt. Es gibt derzeit keine Belege für systemische Fehlalarme, die eine Anpassung der internationalen Sicherheitsrichtlinien erfordern, so technische Dokumentationen der gängigen Scanner-Hersteller.
Technische Gründe für die Detektion
Die in modernen Sicherheitskontrollen eingesetzten Millimeterwellen-Scanner (mmWave) funktionieren durch die Aussendung nicht-ionisierender Strahlung, die vom Körper und der Kleidung reflektiert wird. Diese Geräte erstellen eine Karte der reflektierten Wellen, um Gegenstände zu identifizieren, die direkt auf der Haut oder unter der Kleidung liegen.
Absorbierende Materialien, wie sie in Periodenunterwäsche verwendet werden, weisen oft eine höhere Dichte oder andere dielektrische Eigenschaften auf als herkömmliche Baumwollunterwäsche. Die dielektrische Konstante eines Materials bestimmt, wie es elektromagnetische Wellen reflektiert oder absorbiert. Laut technischen Spezifikationen von Herstellern wie L3Harris oder Smiths Detection können Materialien, die Feuchtigkeit binden oder aus verdichteten Polymer-Schichten bestehen, das Signal so beeinflussen, dass auf dem Monitor des Sicherheitspersonals eine „Anomalie“ markiert wird.
Diese Technologie, oft als Advanced Imaging Technology (AIT) bezeichnet, ist darauf ausgelegt, nicht nur metallische, sondern auch nicht-metallische Objekte wie Kunststoffe, Keramiken oder Flüssigkeiten zu erkennen. Da Periodenunterwäsche mehrere Schichten aus synthetischen Fasern und absorbierenden Kernen kombiniert, erzeugt sie eine Materialdichte, die sich signifikant von der menschlichen Haut unterscheidet.
Diese Markierung ist kein Alarm im Sinne eines akustischen Signals, sondern ein visueller Hinweis für das Personal, dass an einer bestimmten Körperstelle ein Objekt oder eine Materialverdickung vorliegt, die nicht eindeutig als Körpergewebe identifiziert werden kann. In der Regel wird diese Anomalie auf einem generischen menschlichen Avatar durch eine farbige Markierung im betroffenen Bereich angezeigt.
Protokolle bei manuellen Durchsuchungen
Wenn ein Scanner eine Anomalie im Bereich des Beckens oder der Brust meldet, greifen die Standardprotokolle der jeweiligen Sicherheitsbehörden, wie etwa der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA) oder der deutschen Bundespolizei. In diesen Fällen ist eine manuelle Durchsuchung, der sogenannte „Pat-down“, zwingend erforderlich, um die Art des Objekts zu klären.
Sicherheitsbeamte sind angewiesen, bei Unklarheiten eine physische Überprüfung durchzuführen, sofern der Passagier zustimmt. Die TSA sieht in ihren Richtlinien vor, dass Anomalien, die durch AIT-Scanner erkannt werden, durch eine gezielte manuelle Abtastung der betroffenen Stelle aufgelöst werden müssen. In Berichten von Passagieren an internationalen Drehkreuzen wird häufig beschrieben, dass die dicker geschnittene Saugfähigkeit der Unterwäsche zu diesen zusätzlichen Kontrollen führt, da die Software die Textilschicht als potenziell verdächtiges Objekt einstuft.
Diese Situation ähnelt der Detektion anderer nicht-metallischer Gegenstände oder medizinischer Hilfsmittel, wie beispielsweise Verbänden oder bestimmten Prothesen, die ebenfalls die Reflexion der Millimeterwellen verändern und somit eine manuelle Verifizierung nach sich ziehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Passagierrechte
Die Durchführung einer manuellen Durchsuchung unterliegt strengen Richtlinien. In der Europäischen Union basieren die Sicherheitskontrollen auf den Gemeinsamen Basisnormen für die Flugsicherheit, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 300/2008. Diese legt fest, dass Sicherheitskontrollen so durchgeführt werden müssen, dass die Würde der Passagiere gewahrt bleibt.
In der EU und den USA haben Passagiere das Recht, eine Durchsuchung in einem privaten Raum zu verlangen oder die Untersuchung durch eine Person des gleichen Geschlechts durchführen zu lassen. In Deutschland regelt zudem das LuftSicherheitsgesetz (LuftSiG) die Befugnisse der Sicherheitsbehörden und die Rechte der Passagiere bei Durchsuchungen.
Es gibt bislang keine offiziellen Richtlinien, die Periodenunterwäsche explizit als „Sicherheitsrisiko“ einstufen. Die Detektion ist ein Resultat der technischen Empfindlichkeit der Geräte, die darauf ausgelegt sind, jede Abweichung von der menschlichen Körperoberfläche zu melden, unabhängig davon, ob es sich um medizinische Hilfsmittel, spezielle Kleidung oder gefährliche Gegenstände handelt.
Da die Scanner keine chemische Analyse durchführen, sondern lediglich die Form und Reflexion messen, bleibt die manuelle Kontrolle das einzige Mittel zur Verifizierung der Materialbeschaffenheit. Passagiere können bei einer AIT-Kontrolle alternativ eine manuelle Durchsuchung beantragen, falls sie die Nutzung des Scanners ablehnen, was jedoch in der Praxis oft zu denselben Pat-down-Verfahren führt, wenn die Beamten eine Materialverdickung wahrnehmen.
Find more reporting in our Welt section.