Ein US-Bundesrichter in Chicago hat den Weg für eine Sammelklage gegen McDonald’s freigemacht, die sich gegen die Vermarktung des McRib richtet. Der Klägerkreis wirft dem Fast-Food-Konzern vor, Verbraucher über die tatsächlichen Inhaltsstoffe des rib-förmigen Schweinefleisch-Sandwiches getäuscht zu haben.
Das Bundesgericht in Chicago lässt Betrugsvorwürfe gegen den McRib zu
Der Streit um das wohl bekannteste Kult-Sandwich von McDonald’s geht in eine neue Phase. Bundesrichterin April Perry lehnte es ab, die im Dezember 2025 eingereichte Verbraucherklage abzuweisen laut einer am 30. Oktober veröffentlichten Gerichtsentscheidung. Die Kläger aus Kalifornien, New York, Illinois und Washington D.C. argumentieren, dass der Name des Produkts, die rippchenähnliche Form und die dazugehörige Werbung den Eindruck erwecken, es handele sich um hochwertiges Rippenstückfleisch.
Die im Dezember 2025 eingereichte Klage stützt sich auf die Behauptung, dass die Marketingstrategie des Unternehmens die Kundschaft gezielt in die Irre führe. Nach Ansicht der vier Kläger aus den Bundesstaaten Kalifornien, New York, Illinois und dem Bezirk Washington D.C. wurde das Produkt so gestaltet, dass es den Anschein erweckt, echten Rippenknochen oder Rippenfleisch zu enthalten. U.S. District Judge April Perry betonte in ihrer am 30. Oktober 2026 getroffenen Entscheidung, dass die von den Klägern vorgebrachte Auffassung des Namens keineswegs unvernünftig oder abwegig sei. Während die Richterin fünf andere Klagepunkte ohne Vorurteil abwies, blieben die Vorwürfe des Verbraucherbetrugs, der Täuschung und der unrechtmäßigen Bereicherung bestehen. Thiago Coelho, ein anwaltlicher Vertreter der Kläger, erklärte, dass seine Mandanten weiterhin auf Rechenschaft für trügerisches Marketing drängen werden.
McDonald’s reagierte empfindlich auf die Entscheidung und wies die Vorwürfe entschieden zurück. Das Unternehmen betonte, dass der McRib zu 100 Prozent aus Schweinefleisch von US-Landwirten und Lieferanten besteht und die Zutaten stets transparent kommuniziert wurden. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte das Unternehmen, dass die Klage die Tatsachen verdrehe und die Ansprüche vollkommen unbegründet seien. Vertreter des Fast-Food-Riesen führten zudem an, dass andere bekannte Menüpunkte wie der McChicken oder das Egg McMuffin ebenfalls Bezeichnungen tragen, die ihre Inhaltsstoffe direkt beschreiben, während der Name des McRib lediglich auf ein charakteristisches Produkt verweist, das seit 1981 periodisch auf dem US-Markt angeboten wird.

McDonald’s erklärte in einer Stellungnahme gegenüber Reuters: „Diese Klage verdreht die Tatsachen und die Ansprüche sind unbegründet.
Streitpunkt Inhaltsstoffe und Form der Fleischpatty
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, was Verbraucher von einem Produkt mit dem Namen McRib erwarten dürfen. Die Klägerseite argumentiert, dass Kunden aufgrund der Aufmachung und des verhältnismäßig hohen Preises für das zeitlich begrenzte Angebot zu viel bezahlt hätten.
In der Klageschrift wird detailliert ausgeführt, dass das geformte Fleischprodukt aus günstigeren Teilen des Tieres zusammengesetzt sein soll. Der Fast-Food-Konzern widersprach dieser Darstellung vehement und stellte klar, dass keinerlei Magen, Herzen oder Kutteln in den Paddies verarbeitet werden. Die Debatte erinnert an frühere Konflikte, wie etwa eine Beschwerde bei der US-Börsenaufsichtsbehörde SEC aus dem Jahr 2011. Damals hatte die Tierschutzorganisation Humane Society of the United States den Fleischproduzenten Smithfield Foods wegen der Aufzuchtbedingungen kritisiert. Der aktuelle Rechtsstreit greift zudem die Preisgestaltung auf, da der McRib mit Preisen von bis zu 7,89 US-Dollar vor Steuern zu den teuersten Einzelartikeln auf der Speisekarte des Konzerns gehört, verglichen mit früheren Jahren, in denen das Sandwich für 2,69 US-Dollar oder als Menü für 5,59 US-Dollar angeboten wurde.
Während McDonald’s die Verwendung von Herz, Kutteln oder Brühverdauungsorganen ausdrücklich bestreitet, stützen sich die Kläger unter anderem auf Verbraucherumfragen. Wie aus Gerichtsakten hervorgeht, gaben in einer Befragung 72 Prozent der Befragten an, dass sie in einem McRib echtes Rippenfleisch erwarten, während 67 Prozent diesen Aspekt als wichtig für ihre Kaufentscheidung bezeichneten laut Angaben von Fox Business.

Rechtliche Hürden und die Position der Richterin
Richterin Perry wies zwar fünf Nebenansprüche der Kläger ohne Vorurteil ab, ließ jedoch die zentralen Vorwürfe wegen Verbrauchertäuschung, Betrugs und ungerechtfertigter Bereicherung zu.
In ihrer Urteilsbegründung wies die Richterin darauf hin, dass die Website des Fast-Food-Riesens das Fleisch lediglich als Schweinefleisch ausweist, ohne den genauen Zuschnitt zu präzisieren. Zudem müsse ein etwa 7 US-Dollar teures Fast-Food-Produkt den Kunden nicht zu vorab angestellten wissenschaftlichen Recherchen zwingen so die Erwägungen des Gerichts.
Die rechtliche Auseinandersetzung fällt mit einer erneuten, zeitlich begrenzten Rückkehr des Sandwiches in ausgewählte US-Städte zusammen. Der McRib wurde ursprünglich im Jahr 1981 eingeführt und hat seitdem durch zahlreiche Abschiedstouren und Comebacks einen legendären Status bei Fans aufgebaut.
Der Fall reiht sich in eine Reihe ähnlicher Werbeverfahren in der Systemgastronomie ein, bei denen Unternehmen wie Burger King und Wendy’s in der Vergangenheit bereits wegen optischer Darstellungen auf Werbetafeln kritisiert wurden, die Produkte größer erscheinen ließen als die tatsächliche Ware. Das weltweite Netzwerk des Unternehmens, das nach Angaben von Fox Business fast 14.000 Restaurants in den Vereinigten Staaten und über 45.000 Standorte weltweit umfasst, beobachtet die juristischen Auseinandersetzungen genau. Während das Verfahren nun in die Beweisphase eintritt, müssen die Kläger nachweisen, dass das marketingbedingte Vertrauen tatsächlich zu wirtschaftlichen Nachteilen geführt hat, während das Produkt im Rahmen einer im Herbst gestarteten Werbeaktion erneut in zahlreichen Filialen erhältlich ist.
