Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Freitag, den 11. September 2026, Anklage gegen sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder wegen der Vorbereitung schwerer Gewalttaten erhoben. Die Gruppe soll in Europa, Deutschland und Österreich Anschläge auf jüdische und israelische Einrichtungen geplant und hierfür Waffen in Berlin sowie in einem im November 2025 ausgehobenen Versteck in Wien gelagert haben.
Die Ermittlungen um ein internationales Waffennetzwerk der Hamas haben eine neue juristische Stufe erreicht. Nach monatelangen Festnahmen in mehreren europäischen Ländern hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sieben Männer vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts angeklagt. Den Beschuldigten mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zur Last gelegt. Hinzu kommen laut den Behörden Verstöße gegen das Waffenrecht und in einigen Fällen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Waffenlager in Wien und konkrete Anschlagspläne um den Jahrestag
Als sogenannte Auslandsoperateure sollen die Verdächtigen Waffen und Munition für die Vereinigung beschafft haben. Die Drahtzieher hatten das Ziel, Mordanschläge der Hamas auf Repräsentanten Israels, Juden oder Unterstützer in Deutschland und anderen europäischen Ländern zu verüben. Laut der Bundesanwaltschaft geriet dabei konkret ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel im Oktober 2023 ins Visier, also im Oktober des vergangenen Jahres. Bis zum Zugriff der Ermittler hatte die Gruppe zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt. Ein Teil davon soll von einem der Beschuldigten nach Wien geschafft und dort eingelagert worden sein, wo im November 2025 ein Waffendepot ausgehoben wurde.
Die Vorbereitungen gingen nach Erkenntnissen der Behörden über reine Planung hinaus. Die sieben Beschuldigten sitzen teils seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft. Insgesamt neun Männer wurden in Deutschland und anderen europäischen Ländern festgenommen. Von diesen insgesamt neun Beschuldigten klagte die Behörde nun sieben vor dem Berliner Kammergericht an, während ein weiterer Beschuldigter gesondert verfolgt wird, weil er noch in Großbritannien in Auslieferungshaft ist.
Internationale Festnahmen von Berlin bis Kopenhagen
Die Festnehmungswelle begann Anfang Oktober 2025, als die Bundesanwaltschaft zunächst drei Verdächtige in Berlin festnehmen ließ. In den folgenden Monaten dehnte sich das Verfahren auf weitere Personen und Länder aus. In line with Germany privacy rules, authorities only identified the men by their first names and the first initial of their last name: Abdelhamid Al A, born in Lebanon; Egyptian national Mohamed B; Dutch national Nazih R and Ibrahim El-R, born in Lebanon.


Die dänische Geheimdienstbehörde PET gab ebenfalls Einblicke in Ermittlungen, bei denen zwei Personen in Dänemark in Untersuchungshaft gehalten und vier weitere als Ziel einer Terrorismusinvestigation benannt wurden. Dänische Medien identifizierten die in Dänemark festgehaltenen Personen als einen Mann in seinen 50ern und eine 19-jährige Frau, die bis zum 9. Januar in pretrial detention bleiben mussten. Die dänische PET hatte zuvor drei Personen auf Verdacht der Planung eines Akts des Terrors festgenommen, wobei ein von dänischen Medien als 29-jähriger Mann identifizierter Verdächtiger nach einer nächtlichen Anhörung wieder freigelassen wurde. Vier weitere Personen wurden in absentia in pretrial custody gehalten, und es hieß, es sei still someone at large
. Authorities in Germany said three people arrested there were suspected of preparing for attacks on Jewish institutions in Europe, while a separate arrest took place in the Dutch port city of Rotterdam, though Danish authorities did not explicitly cite an alleged Hamas link in their own investigation.
Reaktionen und das weitere Verfahren in Berlin
Nach damaliger Aussage von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wurde eine terroristische Bedrohungslage abgewendet.
Bevor es vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts zu einem Hauptverfahren kommen kann, muss das Gericht die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.