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Zürich: Steuergelder finanzieren Mieten in umstrittenen Sugus-Häusern

Steuerzahlende finanzieren in Zürich einen Teil der Mieten von Personen aus dem Asylbereich in den umstrittenen Sugus-Häusern. Die Situation in den Liegenschaften spitzt sich zu, während das Obergericht ein hängiges Verfahren zu Massenkündigungen von 105 Parteien prüft.

Die Lage in den Zürcher Sugus-Häusern verschärft sich massiv. Neben Lärmbelästigungen durch Airbnb-Gäste kam es in den letzten Monaten auch zu Einbrüchen im Keller, wie SRF-Recherchen zeigen. Eine Mietende zeigte eine eingeschlagene Wohnungstür, die im Keller gefunden wurde, und berichtete von einer Frau mit blutunterlaufenen Augen, woraufhin die Polizei wegen eines vermuteten Falles von häuslicher Gewalt alarmiert wurde.

Steuergelder und verschachtelte Untermietverhältnisse

Steuerzahlende finanzieren einen Teil der neuen Mieten in den umstrittenen Gebäuden. Gemäss Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) leben derzeit fünf Personen aus dem Asylbereich in den Häusern. Ob weitere Sozialhilfeempfänger eingezogen sind, wollten die sozialen Dienste auf Anfrage nicht kommentieren.

Unter den neuen Bewohnern befinden sich drei vorläufig aufgenommene Männer aus Afghanistan und Äthiopien, die jeweils ein Einzelzimmer in einer 4.5-Zimmer-Wohnung mit gemeinsamer Küche und Bad bewohnen. Sie haben die Zimmer selbst gefunden und die Mietverträge der AOZ vorgelegt. Die Intuiva AG, deren einzige Verwaltungsrätin Regina Bachmann ist, vermietet die Zimmer gemäss Recherchen nicht direkt, sondern über eine Firma mit Kurzzeitvermietungen, die das Objekt wiederum an einen Pakistani untervermietet. Eine solche Unterkette ist zulässig, wenn die Eigentümerin einverstanden ist. Regina Bachmann hat auf Anfrage dazu keine Stellung genommen.

Für die drei Einzelzimmer zahlt die AOZ jeweils den Maximalbetrag von 1200 Franken brutto pro Monat. Insgesamt kosten die drei Zimmer die Steuerzahlenden somit monatlich 3600 Franken — rund doppelt so viel, wie die gesamte 4.5-Zimmer-Wohnung vor den Kündigungen gekostet hatte. Die AOZ betonte in einer Stellungnahme: Die aktuellen Mietverträge der unterstützten Personen sind neue, separate und eigenständige Verträge.

Hängiges Obergerichtsverfahren und baurechtliche Fragen

Zwar erklärte die Schlichtungsstelle die Massenkündigung von insgesamt 105 Parteien für missbräuchlich, doch rund zwei Drittel der Mietenden sind seit Dezember 2024 bereits ausgezogen. Ein Grund dafür waren laut Berichten auch behauptete Schikanen durch die Hausbesitzerin Intuiva AG. Das entsprechende Verfahren bezüglich der Missbräuchlichkeit der Kündigungen ist derzeit beim Obergericht hängig.

Auf die Frage, warum die Asylorganisation überhaupt Mieten in Liegenschaften mit einem offenen Rechtsstreit unterstützt, erklärte die AOZ, dass man bestimmte Eigentümerinnen mit neuen Mietverträgen nicht pauschal ausschliessen könne, da dafür die rechtliche Grundlage fehle. Zudem wäre ein Ausschluss nicht sachgerecht, weil dies die ohnehin knappe Verfügbarkeit von Wohnraum für Sozialhilfebeziehende weiter einschränken würde.

Zusätzliche Brisanz entsteht durch bauliche Massnahmen: In fünf Wohnungen wurden Trennwände eingezogen, um aus offenen Wohn- und Essbereichen zusätzliche Einzelzimmer zu machen. Für solche Umbauten sind Baubewilligungen erforderlich. Das Amt für Baubewilligungen lehnte Auskünfte darüber, ob entsprechende Gesuche eingereicht wurden, aus Datenschutzgründen ab. Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz ist für Wohnungen ab drei Zimmern jedoch eine Fenstervorschrift für die Küche vorgeschrieben, welche durch die nachträglichen Trennwände in den betroffenen Sugus-Wohnungen nun teilweise entfällt. Vorsätzliche Verstösse gegen das Planungs- und Baugesetz können im Kanton Zürich mit Geldbussen von bis zu 50’000 Franken bestraft werden.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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