Ab 1. Oktober 2026 erhalten Konsumenten in Österreich durch das neue Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz deutlich erweiterte Rechte. Die zweijährige Gewährleistungsfrist verlängert sich bei einer Reparatur um ein Jahr, zudem müssen Hersteller bestimmte Geräte wie Waschmaschinen, Smartphones und E-Bikes nach Ablauf der Frist zu fairen Preisen instand setzen.
Das österreichische Recht für Reparaturen ändert sich grundlegend. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 1. Oktober 2026 soll die Devise „Reparieren statt wegwerfenim Alltag von Konsumenten gestärkt werden.
Längere Gewährleistung und neue Herstellerpflichten
Wer ein mangelhaftes Produkt innerhalb der regulären Frist reparieren lässt, profitiert künftig spürbar länger. Für den konkret reparierten Teil beginnt die zweijährige Frist ab dem Zeitpunkt der Instandsetzung zudem von vorn.
Auch nach Ablauf der Gewährleistung greifen neue Vorgaben. Hersteller sind demnach verpflichtet, bestimmte Produkte innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos oder zu einem fairen Preis zu reparieren. Die Liste der betroffenen Geräte orientiert sich an europäischen Ökodesign-Regeln und umfasst unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher, Monitore, Staubsauger, Mobiltelefone, Wäschetrockner, Datenserver und Schweißgeräte sowie batteriebetriebene leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter. Diese Liste soll laufend erweitert werden.
Mehr Preistransparenz und Internet-Richtpreise
Um die Kosten für Reparaturen nachvollziehbarer zu machen, müssen Hersteller künftig auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise für typische Reparaturen der betroffenen Produkte veröffentlichen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Reparaturpflicht liegt direkt bei den Herstellern, die die Arbeiten jedoch an externe Reparaturbetriebe vergeben können. Konsumenten behalten dabei die freie Wahl und dürfen sich weiterhin an Werkstätten ihrer eigenen Wahl wenden.
Zusätzliche Transparenz soll eine offizielle Online-Plattform bringen, die ab dem 31. Juli 2027 die Suche und den Vergleich von Reparaturbetrieben erleichtern wird.
Kritik und Forderungen der Arbeiterkammer
Der Arbeiterkammer (AK) gehen die neuen gesetzlichen Regelungen allerdings nicht weit genug. Die Interessenvertretung fordert unter anderem eine Ausweitung der Reparaturpflicht auf weitere Produktgruppen wie Spielzeug sowie Garten- und Haushaltswerkzeuge.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik liegt auf den Ersatzteilen. Deren Preise seien häufig unverhältnismäßig hoch, weshalb die AK mehr Transparenz durch eine eigene Preisdatenbank oder ein laufendes Preismonitoring fordert. Verbesserungspotenzial sieht die Arbeiterkammer zudem bei der Beweislastregelung: Auch unter dem neuen Recht müssen Verbraucher nach einem Jahr grundsätzlich nachweisen, dass ein Mangel bereits beim Kauf des Produktes vorhanden war.
Weiterlesen