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Wien: Abschleppgebühren steigen ab 1. November

Ab dem 1. November 2026 steigen die Abschleppgebühren in Wien von 301 auf 355 Euro. Die Magistratsabteilung 48 (MA 48) begründet die Anpassung mit gestiegenen Kosten für Personal und private Transportunternehmen. Auch die täglichen Verwahrgebühren am Abschleppplatz in Simmering werden von 11 auf 13 Euro erhöht.

Wer sein Fahrzeug in Wien künftig falsch abstellt, muss bei einer Abschleppung tiefer in die Tasche greifen. Die Stadtverwaltung hat angekündigt, dass der Tarif für die Entfernung von Pkw und Motorrädern um rund 18 Prozent angehoben wird. Diese Maßnahme tritt am Sonntag, dem 1. November 2026, in Kraft, wie die Stadt Wien am 30. Oktober bekannt gab.

Kostensteigerungen bei der MA 48

Die Magistratsabteilung 48 (MA 48) führt die Tarifanpassung auf die allgemeine Teuerung zurück. Laut der Stadt seien insbesondere die Kosten für die vier beauftragten privaten Abschleppunternehmen, die insgesamt 15 Fahrzeuge im Stadtgebiet einsetzen, seit der letzten Erhöhung im Dezember 2023 massiv gestiegen.

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Foto: keymedia Wien

Nach Angaben der MA 48 verteuerten sich die Frächterkosten im genannten Zeitraum um 43 Prozent. Mit der neuen Gebührenordnung soll ein Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden. Die Behörde betonte ausdrücklich, dass mit den angepassten Preisen kein Gewinn erzielt werde.

Verwahrgebühren und Abholfrist

Neben der einmaligen Abschleppgebühr von 355 Euro steigen auch die täglichen Kosten für die Verwahrung auf dem Gelände in Simmering. Pro angefangenem Kalendertag werden künftig 13 Euro fällig, anstatt der bisherigen 11 Euro. Diese Kosten fallen auch am Tag der Fahrzeugabholung an.

Wien: Abschleppgebühren steigen ab 1. November
Foto: oe24

Die Gesamtrechnung bei einer Abschleppung setzt sich aus dem Abschlepptarif und der Verwahrdauer zusammen. Bei einer Abholung am selben Tag belaufen sich die Kosten somit auf mindestens 368 Euro. Wer sein Fahrzeug nicht innerhalb der behördlich gesetzten Fristen abholt – sechs Monate für Fahrzeuge mit Kennzeichen und zwei Monate für kennzeichenlose Fahrzeuge – riskiert, dass das Fahrzeug in das Eigentum der Stadt übergeht und anschließend versteigert oder verschrottet wird.

Vergleich mit privaten Anbietern

Im Vergleich zu privaten Abschleppdiensten, die auf Privatgrundstücken wie Supermarktparkplätzen agieren, bleibt die städtische Gebühr günstiger. Private Unternehmen verlangen laut MA 48 zwischen 395 und 432 Euro für die Entfernung eines Fahrzeugs. Auch die dortigen Verwahrgebühren liegen mit 20 bis 24,90 Euro pro Tag deutlich über dem städtischen Niveau.

Diese Kosten lassen sich einfach vermeiden: Hält man sich an die Verkehrsregeln, wird man nicht abgeschleppt.

Josef Thon, Chef der MA 48

Abschleppungen durch die Stadt finden primär statt, um den fließenden Verkehr zu gewährleisten, Ladezonen freizuhalten oder blockierte Zufahrten zu räumen. Der städtische Abschleppdienst, der seit 1974 besteht, entfernt im Schnitt rund 25.000 Fahrzeuge pro Jahr. In Fällen, in denen ein Fahrzeug aufgrund von Gas- oder Wasserrohrbrüchen entfernt werden muss, erfolgt der Transport durch die MA 48 kostenlos.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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