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Welt

Von der Leyen stellt KIDS ACT für Social-Media-Verbot unter 13 Jahren vor

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zusammen mit der zuständigen EU-Kommissarin Henna Virkkunen den konkreten Gesetzesvorschlag der Kommission namens „KIDS ACT“ in Straßburg präsentiert. Vorausgegangen war eine Ankündigung von Altersgrenzen in der Rede zur Lage der Union, in der von der Leyen erklärte: Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren. Kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren.

Neuer EU-Gesetzesvorschlag „KIDS ACT“ vorgestellt

Nach Angaben der Kommission verbietet der Vorschlag Social-Media-Plattformen den Zugang für Kinder unter 13 Jahren. Jugendliche sollen erst ab 15 Jahren ein eigenes Konto eröffnen dürfen. Zur Begründung verwies die Kommissionschefin darauf, dass Jugendliche täglich vier bis sechs Stunden vor dem Bildschirm verbringen und zu viele Kinder zu früh mit der Online-Welt in Kontakt kommen, für die sie noch nicht bereit seien. Die Plattformen seien darauf ausgelegt, die Aufmerksamkeit der Nutzer zu fesseln, und das Ziel sei es, Kinder online zu halten, so von der Leyen.

Abgestufte Schutzniveaus und Regelungen für verschiedene Altersgruppen

Der Gesetzesvorschlag sieht für unterschiedliche Altersstufen ein jeweils darauf abgestimmtes Schutzniveau vor. Für Kinder von drei bis unter 13 Jahren soll kein direkter Zugang zu sozialen Medien bestehen; sie sollen jedoch über von den Eltern verwaltete Konten auf kinderfreundliche Videoplattformen zugreifen können. Für Minderjährige im Alter von 13 bis 15 Jahren sollen Eltern sogenannte Mini-Konten einrichten können, auf die der Nachwuchs über das Konto des Erziehungsberechtigten mit begrenzten Funktionen und zeitlichen Einschränkungen zugreifen darf.

Von der Leyen stellt KIDS ACT für Social-Media-Verbot unter 13 Jahren vor
Photo: derstandard.at

Für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren sollen die Plattformen zu einem sicheren Design verpflichtet werden. Der EU-Kids-Act erlegt allen Online-Diensten, die Social-Media, Videoplattformen, Online-Videospiele, KI-Begleiter und Chatbots für Nutzer unter 18 Jahren anbieten, eine Reihe von Sicherheitsverpflichtungen auf. Dazu gehört laut dem Bericht in Die Presse ein Verbot von süchtig machenden Funktionen und profilbasierten Empfehlungsfeeds. KI-Begleiter und Chatbots müssen zudem standardmäßig deaktiviert sein und dürfen keine emotionalen zwischenmenschlichen Beziehungen simulieren.

Altersverifizierung und technische Umsetzung

Zur Umsetzung sehen die Pläne eine europäische App zur Altersverifizierung vor, mit der Nutzerinnen und Nutzer ihr Alter beim Zugriff auf Online-Plattformen nachweisen können. Die App soll nach dem Herunterladen mit einem Reisepass oder Personalausweis eingerichtet werden, was Datenschutz garantieren und die Weitergabe persönlicher Daten überflüssig machen soll. Die EU-Staaten können diese Vorgabe laut den Berichten als eigenständige App veröffentlichen oder in die europäischen digitalen Identitäts-Wallets integrieren, die bis Ende des Jahres bereitgestellt werden sollen.

Von der Leyen stellt KIDS ACT für Social-Media-Verbot unter 13 Jahren vor
Photo: zeit.de

Das Vorhaben baut auf dem bereits geltenden EU-Gesetz für digitale Dienste, dem DSA, auf. Der DSA ist seit zwei Jahren in Kraft und verpflichtet Online-Unternehmen dazu, stärker gegen illegale und hetzerische Inhalte im Internet vorzugehen, während für besonders große Plattformen wie Google, Facebook, TikTok, Instagram oder X noch strengere Auflagen gelten. Der österreichische Gesetzesentwurf zum Social-Media-Mindestalter ab 14 Jahren war bereits Ende Juli der Europäischen Kommission zur Prüfung übermittelt worden. Nun müssen das Europäische Parlament und der Rat der Mitgliedsstaaten über den neuen Vorschlag beraten.

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Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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