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US-Richter untersagt Drohungen gegen Wahlhelfer

Ein US-Bundesrichter hat am Freitag, den 31. Oktober 2026, eine umfassende einstweilige Verfügung erlassen, die dem Justizministerium und dem Heimatschutzministerium untersagt, Wahlhelfer mit Strafverfolgung zu bedrohen. Das Vorgehen der Regierung in San Francisco zielte zuvor darauf ab, die Auszählung von Zehntausenden umstrittenen Stimmzetteln in Kalifornien zu stoppen.

Eilanträge und Blockaden im kalifornischen Wahlstreit

Die juristische Auseinandersetzung spitzte sich in den letzten Oktobertagen des Jahres 2026 dramatisch zu. US-Bezirkstrichter David O. Carter lehnte am Mittwoch, den 29. Oktober 2026, einen Antrag der Trump-Regierung ab, in Kalifornien die Stimmzettel von bis zu 20.000 registrierten Personen auszusortieren und nicht auszuzählen wie die Nachrichtenagentur AP berichtete. Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass es sich bei diesen Wählern möglicherweise um Nichtstaatsbürger handele, weshalb eine Überprüfung zwingend sei.

Richter Carter wertete die Forderung als einen klaren Verstoß gegen das nationale Wahlrecht. Eine Trennung der Stimmen kurz vor dem Abschluss der Abstimmung würde Chaos anrichten, den gesamten Ablauf stören und das Risiko bergen, eine unzählbare Menge berechtigter Wähler ihrer Stimme zu berauben. Am Freitag, den 30. Oktober 2026, bestätigte ein Gremium des Berufungsgerichts des neunten US-Gerichtsbezirks diese Einschätzung mit einer 2:1-Entscheidung. Die Richter warnten davor, dass ein Eingreifen das gesamte System gefährden würde, zumal zu diesem Zeitpunkt bereits Hunderttausende Stimmzettel verarbeitet und die Umschläge von den Stimmzetteln getrennt worden waren.

US-Richter untersagt Drohungen gegen Wahlhelfer
Foto: The Guardian

In den Bay Area Landkreisen wie Santa Clara, Contra Costa und Solano County zeigten sich die lokalen Wahlverantwortlichen besorgt über die Forderungen des Justizministeriums und bezweifelten die Richtigkeit der dort geführten Wählerlisten. Tony LoPresti, der Rechtsberater des Santa Clara County, bezeichnete den Vorstoß auf KTVU als einen verstörenden Versuch der Bundesregierung, sich in die Wahlen einzumischen, und erklärte, dass den Bundesbehörden hierfür schlicht die rechtliche Befugnis fehle. Das Heimatschutzministerium (DHS) hat unterdessen über einen Datenabgleich von Wählerverzeichnissen mit Bundesakten Listen erstellt, deren Verlässlichkeit von Wahlbeamten und Richtern stark angezweifelt wird. Das Justizministerium verschickte darüber hinaus Drohbriefe an 29 Bundesstaaten sowie nach Washington, D.C., in denen die Aufbewahrung von Unterlagen verlangt wurde.

Einschüchterungsvorwürfe gegen Wahlhelfer in Los Angeles und San Diego

Parallel zu den Anträgen auf Stimmzettel-Trennung gingen Bundesbehörden massiv gegen lokale Wahlverantwortliche vor. Das Justizministerium stellte im Oktober 2026 Vorladungen durch eine Bundesgeschworenenjury (Grand Jury) gegen Mitarbeiter der Wahlämter in Los Angeles County und im Orange County aus. Unter anderem wurden interne Dokumente und Kommunikationsdaten angefordert. Der leitende Bundesstaatsanwalt in Los Angeles, Bill Essayli, betonte, dass jede wissentliche Verarbeitung der Stimme eines Nichtstaatsbürgers rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. Der Prozess umfasst auch Schreiben des US-Staatsanwalts Adam Gordon an die Wahlleiter Shawn Brom aus San Diego County und Linsey Dale aus Imperial County, in denen sie innerhalb von 48 Stunden zur Überprüfung von 1.709 beziehungsweise 161 Personen aufgefordert wurden.

Judge blocks Trump Administration from threatening election workers

Lokale Behörden und Vertretungen reagierten empört auf diese Maßnahmen. San Diego County lehnte die Anforderungen in einem offiziellen Schreiben ab, nachdem eine Stichprobe von zehn Prozent der übermittelten Namen erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit der Regierungsliste offenbart hatte. David Becker, der Geschäftsführer des Center for Election Innovation and Research, erklärte zudem, die Anordnungen schienen gezielt darauf ausgerichtet zu sein, Chaos zu stiften, und bestätigten den Grundsatz, dass die Bundesstaaten und nicht die Bundesregierung die Wahlen durchführen.

Die richterliche Verfügung von Richterin Trina Thompson

Als Reaktion auf die strafrechtlichen Drohungen erließ US-Bezirkstrichterin Trina Thompson am Freitagabend, den 31. Oktober 2026, eine umfassende einstweilige Verfügung. Sie stellte fest, dass das Justizministerium und das Heimatschutzministerium mit ihren Methoden wahrscheinlich gegen das Verbot von Wählereinschüchterung nach dem Voting Rights Act verstoßen haben. Die Verfügung untersagt den Bundesbehörden ausdrücklich, Wahlhelfer einzuschüchtern, zu bedrohen oder mit Verfahren zu überziehen, nur weil diese ordnungsgemäß abgegebene Stimmen bearbeiten.

US-Richter untersagt Drohungen gegen Wahlhelfer
Foto: HuffPost

Trina Thompson erklärte laut CNN, dass die Handlungen der Beklagten zwar vorgäben, unrechtmäßige Stimmabgaben von Nichtstaatsbürgern zu unterbinden, in der Realität jedoch wahrscheinlich die Durchführung der Wahlen beeinträchtigen und rechtmäßige Wähler um ihre Stimme bringen würden.

Die angeordnete Verfügung der Richterin behält ihre Gültigkeit bis zum 16. November 2026.

US-Richter untersagt Drohungen gegen Wahlhelfer
Foto: Axios

Nächste Schritte vor dem Abschluss der Midterms

Mit den getroffenen Gerichtsentscheidungen bleibt der Ablauf der Wahlen in Kalifornien vorerst gesichert. Die Bundesregierung kündigte jedoch an, ihre Bemühungen fortzusetzen und die Entscheidungen in höheren Instanzen anzufechten. Da der Wahltag unmittelbar bevorsteht und Millionen Bürger bereits ihre Stimme abgegeben haben, ist mit einer schnellen Befassung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten zu rechnen, während die lokalen Wahlbehörden ihre Arbeit unter dem Schutz der neuen gerichtlichen Anordnungen fortführen.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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