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Technik und Wissenschaft

Swiss Retail Federation reicht Anzeige gegen Twint bei Weko ein

Der Schweizer Handelsverband Swiss Retail Federation hat Anzeige bei der Wettbewerbskommission gegen den Bezahldienst Twint eingereicht. Ein vorgelegtes Gutachten wirft den Eigentümerbanken Marktmachtmissbrauch und deutlich überhöhte Transaktionsgebühren für kleine Händler vor, während Twint die Vergleiche als irreführend zurückweist.

Im Alltag vieler Konsumenten in der Schweiz ist die bargeldlose Bezahlung per Smartphone längst allgegenwärtig. Mehr als sechs Millionen Menschen nutzen die App für Einkäufe im Supermarkt, an Marktständen oder in Restaurants. Doch hinter dem bequemen Bezahlablauf schwelt ein heftiger Streit über die wirtschaftlichen Bedingungen. Während Kundschaft den Dienst schätzt, wächst bei Gewerbetreibenden der Frust über die Konditionen, die bei jeder Transaktion fällig werden.

Swiss Retail Federation wirft Twint Marktmachtmissbrauch vor

Der Detailhändler-Verband Swiss Retail Federation zog im vergangenen Jahr konsequent die Reissleine und reichte Anzeige bei der Wettbewerbskommission ein. Grundlage für diesen Schritt ist ein ökonomisches Gutachten, das die Wettbewerbshüter einsehen konnten. Der Vorwurf des Verbands lautet, dass Twint und die beteiligten Firmen ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen, um überhöhte Abgaben zu verlangen.

Im Zentrum der Kritik stehen massive Unterschiede bei den Gebühren, die je nach Unternehmensgrösse anfallen. Laut dem Gutachten zahlen kleine Händler standardmässig 1,3 Prozent des Transaktionsbetrags für eine Twint-Zahlung, wenn sie direkt einen Vertrag mit dem Dienst abgeschlossen haben und dafür einen QR-Code nutzen. Grössere Handelsbetriebe, die über einen Vertrag mit einem Zahlungsabwickler ein Terminal erhalten, kommen im Schnitt mit 0,59 Prozent davon. Damit liegt die Gebühr für kleine Geschäfte bei mehr als dem Doppelten dessen, was Grosskonzerne entrichten.

Banken, Eigentümer und die Frage nach den echten Kostentreibern

Hinter dem Bezahldienst steht ein mächtiges Konsortium aus etablierten Finanzinstituten. Zu den Eigentümerfirmen von Twint zählen die Banken BCV, Postfinance, Raiffeisen, UBS und die Zürcher Kantonalbank sowie der Zahlungsabwickler Worldline und der Infrastrukturbetreiber Six. Für den Handelsverband wiegt diese enge Verflechtung schwer. Verbandsdirektor Patrick Erny fordert eine genaue Prüfung der Abgaben durch die Behörden. Da die allermeisten Kunden ein Bankkonto als Zahlungsmittel hinterlegen, sollten sich die Gebühren nach Ansicht des Verbands am deutlich günstigeren Niveau von Debitkartentransaktionen orientieren.

Swiss Retail Federation reicht Anzeige gegen Twint bei Weko ein
Photo: Bluewin

Ein direkter Vergleich mit alternativen Zahlungsmitteln verdeutlicht die Diskrepanz aus Sicht der Händler. Bei Debitkartenzahlungen im Schnitt anfallende Kosten belaufen sich auf 0,33 Prozent des Transaktionsbetrags, während Kreditkarten mit 0,68 Prozent zu Buche schlagen. Bei der Twint-Gebühr teilen sich drei Parteien den Erlös: der Acquirer, der Dienst selbst und die verknüpfte Bank. Händler vermuten, dass die Banken den Löwenanteil für sich beanspruchen, da sie gemäss Geschäftsbedingungen bis zu 2 Prozent verlangen können, während die Interchange-Gebühren bei Mastercards und Visa-Debitkarten zwischen 0,12 und 0,35 Prozent liegen.

Widerspruch vom Zahlungsanbieter und offene Weko-Prüfung

Die Reaktionen auf die Vorwürfe liessen nicht lange auf sich warten. Ein Sprecher von Twint bezeichnete den Gebührenvergleich des Händlerverbands als komplett falsch und irreführend. Argumentiert wird, dass Twint bei Direktverträgen zu den günstigsten Zahlungsanbietern gehört und die Mehrheit der Händler ohnehin Verträge über Abwickler nutzt, bei denen das Unternehmen selbst die Preise nicht gestaltet. Auch bei Worldline heisst es, dass ein direkter Gebührenvergleich angesichts unterschiedlicher Kostenstrukturen und Servicelevels ungeeignet sei.

Swiss Retail Federation reicht Anzeige gegen Twint bei Weko ein
Photo: 20min

Zusätzlich argumentiert der Dienst, dass die App im Vergleich zu klassischen Debitkarten erweiterte Funktionen biete, wie etwa das spätere Bezahlen oder das Aufteilen von Beträgen unter Freunden. Die Wettbewerbskommission hat bislang noch keine formelle Untersuchung eingeleitet, und es steht gegenwärtig noch nicht fest, ob die Behörden den Gebührendifferenzen offiziell nachgehen werden.

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Clara Vogt

Über den Autor

Clara Vogt verantwortet das Ressort Technik und Wissenschaft. Sie schreibt ueber KI, Digitalisierung, Forschung und Innovation und uebersetzt komplexe Entwicklungen in klaren, belastbaren Journalismus.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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