Der Schweizer Literaturstar Kim de l’Horizon hat bei der Möbelpflege im Januar in einer Zürcher Wohnung versehentlich einen Brand ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft verurteilte de l’Horizon per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 12’000 Franken sowie Verfahrenskosten von 800 Franken, wie im Oktober 2026 bekannt wurde.
Vom Bücherregal zum Polizeieinsatz in Zürich
Es sollte eine einfache Reinigungsarbeit werden, doch die Pflege eines hölzernen Bücherregals endete für Kim de l’Horizon in einem Großeinsatz der Feuerwehr. Der im Jahr 2022 mit dem Deutschen und dem Schweizer Buchpreis ausgezeichnete Autor behandelte das Möbelstück in einer Wohnung in Zürich im Januar mit einem speziellen Öl-Wachs-Präparat. Nach getaner Arbeit verstaute de l’Horizon die benutzten Putzlappen in einem Stoffbeutel direkt neben einer eingeschalteten Heizung. Die Absicht war lediglich, die Lappen am kommenden Tag auszuwaschen.
Mitten in der Nacht bemerkte die Mitbewohnerin Brandgeruch und Rauch in den Räumen. Als sie in die Küche eilte, stand der Bereich bereits in Flammen. Sie weckte den Schriftsteller sofort, woraufhin die Rettungskräfte alarmiert wurden. Schutz und Rettung Zürich rückte mit zwei Tanklöschfahrzeugen, einer Drehleiter und rund einem Dutzend Einsatzkräften an. Die Bewohner des Gebäudes konnten sich selbstständig in Sicherheit bringen, verletzt wurde bei dem nächtlichen Zwischenfall niemand.

Die unsichtbare Brandfalle von Leinöl
Der Auslöser für das Feuer ist ein physikalischer Prozess, der im Alltag oft unterschätzt wird. Das von de l’Horizon verwendete Möbelpflegeprodukt enthielt Leinöl. Wie die Beratungsstelle für Brandverhütung (BFB) erläutert, kristallisieren ungesättigte Pflanzenöle an der luftigen Umgebung langsam aus. Dabei wird Sauerstoff gebunden und thermische Energie freigesetzt.
Liegen solche ölgetränkten Putztücher zusammengedrückt in einem Eimer oder einem geschlossenen Beutel, kann ein gefährlicher Wärmestau entstehen. Wegen des niedrigen Flammpunkts von Ölen droht ein Schwelbrand, der bei genügend Sauerstoffzufuhr in offene Flammen umschlägt. Die Zürcher Behörden werfen dem Literaturstar vor, die entsprechenden Sicherheitshinweise auf der Flasche und den zugehörigen Merkblättern nicht ernst genug genommen zu haben. Der Schaden hätte durch die Lagerung der Lappen in einem geschlossenen, nicht brennbaren Behälter vermieden werden können.
110’000 Franken Sachschaden und die Geldstrafe
Die materiellen Folgen des Feuers sind beträchtlich. Der Gesamtschaden an Gebäude und Mobiliar beläuft sich nach Behördenangaben auf rund 110’000 Franken. Davon entfallen etwa 90’000 Franken auf die Substanz der Wohnung in Zürich und weitere 20’000 Franken auf beschädigte Möbelstücke.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft verurteilte de l’Horizon daraufhin per Strafbefehl wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst. Die ausgesprochene Geldstrafe von 12’000 Franken ist für eine Probezeit von zwei Jahren bedingt ausgesetzt; sie muss vorerst nicht bezahlt werden, sofern keine neue Straffälligkeit eintritt. Unmittelbar fällig sind jedoch die Verfahrenskosten in Höhe von 800 Franken. Zu dem Vorfall selbst hat sich der Literaturstar gegenüber den anfragenden Medien bislang nicht geäussert.
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