Die Kreditnehmerversicherung deckte bereits die Zahlung der monatlichen Kreditraten im Todesfall ab, häufig auch bei Invalidität, Verlust der Autonomie, vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und manchmal sogar bei Verlust des Arbeitsplatzes. Abhängig von der gewählten Deckung.
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In Kürze wird diese Garantie auch auf Versicherungsnehmer ausgeweitet, die gezwungen sind, ihre berufliche Tätigkeit teilweise oder vollständig aufzugeben, um ein schwer erkranktes Kind oder Opfer eines Lebensunfalls zu unterstützen.