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Germanwings-Absturz: Angehörige verklagen Bund auf Schadensersatz

Mehr als elf Jahre nach dem Flugzeugabsturz in den französischen Alpen verhandelt das Landgericht Braunschweig über eine Amtshaftungsklage von 30 Opferangehörigen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Die Kläger werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, die psychische Flugtauglichkeit des Co-Piloten Andreas Lubitz vor dem Unglück am 24. März 2015 unzureichend überwacht zu haben.

Am Freitag kommt es vor dem Landgericht Braunschweig zu einer der möglicherweise letzten juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Germanwings-Absturz. Vor der zuständigen Kammer stehen die Ansprüche von 30 Hinterbliebenen, die die Bundesrepublik Deutschland — vertreten durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) — auf Schadensersatz in Höhe von bis zu 110.000 Euro pro Todesfall verklagt haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob staatliche Behörden Warnsignale beim Co-Piloten hätten erkennen müssen und ob der Staat seine aufsichtsrechtlichen Pflichten verletzte.

Das Unglück von Germanwings-Flug 4U 9525 und die Vorwürfe gegen das Luftfahrt-Bundesamt

Am 24. März 2015 startete der Airbus A320 auf Germanwings-Flug 4U 9525 um 10.01 Uhr vom Flughafen Barcelona mit dem Ziel Düsseldorf. An Bord befanden sich 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder. Rund 40 Minuten nach dem Start raste die Maschine in ein Felsmassiv der französischen Alpen. Die Ermittlungen ergaben, dass der 27-jährige Co-Pilot die Reiseflughöhe des Autopiloten absichtlich verstellt und die speziell gesicherte Cockpitür von innen verriegelt hatte, während der Kapitän kurz den Raum verlassen hatte. Es gab keine Überlebenden.

Die Kläger werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, den psychischen Gesundheitszustand des Co-Piloten im Rahmen der flugmedizinischen Überwachung nicht streng genug kontrolliert zu haben. Nach Angaben der Ermittler hatte der Co-Pilot bereits während seiner Ausbildung bei der Lufthansa im Jahr 2008 unter depressiven Störungen gelitten und Suizidgedanken geäußert. In den Monaten vor der Katastrophe litt er erneut unter schweren psychischen Problemen sowie der Angst, zu erblinden und seine Lizenz zu verlieren. Laboruntersuchungen nach dem Absturz wiesen den Einfluss mehrerer Antidepressiva und eines Schlafmittels nach.

„Wenn die staatliche Flugtauglichkeitsprüfung nicht auch die Menschen schützen soll, die hinter diesem Piloten im Flugzeug sitzen, wen soll sie dann schützen?“

Julius Reiter, Opferanwalt

So formulierte der Düsseldorfer Opferanwalt die Kernfrage des Verfahrens. Seinen Mandanten gehe es bei der Amtshaftungsklage nicht allein um finanzielle Entschädigung. Rechtlich handele es sich um einen Schadenersatzprozess, doch kein Geld der Welt könne einen verlorenen Menschen ersetzen, betonte der Anwalt. Es gehe um Aufklärung, Verantwortung und die Lehren, die staatliche Stellen aus Fehlern ziehen müssen.

Juristischer Hürdenlauf und Zweifel am Erfolg der Amtshaftungsklage

Für die Angehörigen ist der Termin in Braunschweig eine weitere Etappe in einem jahrelangen, zermürbenden juristischen Ringen. Zuvor hatten Betroffene bereits mehrere Verfahren gegen die Lufthansa als Mutterkonzern, gegen die Flugschule in Arizona sowie gegen Versicherer angestrengt. Im September 2021 wies das Oberlandesgericht Hamm Ansprüche gegen die Fluggesellschaft ab, verwies in seiner Urteilsbegründung jedoch darauf, dass die medizinischen Sachverständigen bei der Pilotenuntersuchung hoheitliche Aufgaben wahrnähmen. Dadurch sei der Weg für eine Klage gegen das Luftfahrt-Bundesamt eröffnet worden.

Germanwings-Absturz: Angehörige verklagen Bund auf Schadensersatz
Photo: FAZ

Doch die Aussichten vor dem Landgericht Braunschweig sind nach Angaben der Kammer ungünstig. Per schriftlichem Beschluss signalisierte das Gericht nach dreieinhalb Jahren Verfahrensdauer, dass die Klage unschlüssig sein könnte. Nach dem Rechtsinstitut der Amtshaftung besteht ein Anspruch gegenüber dem Staat grundsätzlich nur dann, wenn der Schaden nicht auf andere Weise ersetzt werden kann — etwa durch die Fluggesellschaft, deren Ärzte oder das verbleibende Vermögen des Co-Piloten.

Konsequenzen für die Flugsicherheit und geänderte Vorschriften

Die Tragödie hatte bereits in den Jahren nach 2015 zu spürbaren Reformen im europäischen und deutschen Luftverkehrsrecht geführt. Gut ein Jahr nach dem Unglück traten strengere Regeln in Kraft. Psychische Erkrankungen erhielten bei flugmedizinischen Untersuchungen mehr Gewicht, und es wurden Stichprobenkontrollen auf Drogen und Medikamente eingeführt. Zudem entstand eine neue flugmedizinische Datenbank.

Germanwings-Absturz: Angehörige verklagen Bund auf Schadensersatz
Photo: FAZ

Die inzwischen etablierte zentrale Datenbank soll dieses sogenannte Ärztehopping verhindern.

Trotz der gesetzlichen Reformen und der damals veranlassten organisatorischen Änderungen kämpfen die Angehörigen weiter darum, dass die Verantwortung staatlicher Institutionen gerichtlich geklärt wird. Wie das Verfahren in Braunschweig ausgeht und ob die Klage letztlich abgewiesen wird, bleibt abzuwarten.

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Anna Richter

Über den Autor

Anna Richter leitet das Weltressort von Germanic Nachrichten. Sie berichtet ueber internationale Politik, Diplomatie und geopolitische Entwicklungen mit Fokus auf Kontext, Verlaesslichkeit und Relevanz fuer deutschsprachige Leser.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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