Nach fünfwöchiger Verhandlung hat die Jury im Prozess gegen Lindsay Clancy in Plymouth, Massachusetts, den zweiten Beratungstag ohne ein Urteil beendet. Die 36-jährige Angeklagte ist wegen der Tötung ihrer drei kleinen Kinder im Januar 2023 angeklagt, plädiert jedoch auf nicht schuldig wegen Schuldunfähigkeit infolge einer Wochenbettpsychose.
Das Warten auf ein Urteil im Fall Lindsay Clancy
Im Plymouth Superior Court setzt sich die nervöse Anspannung fort, während die Geschworenen über das Schicksal von Lindsay Clancy beraten. Nach Angaben von Associated Press beendete die aus neun Frauen und drei Männern bestehende Jury ihren zweiten Beratungstag am Freitag, den 28. August 2026, ohne zu einem einstimmigen Urteil gelangt zu sein. Die Verhandlungen waren am Donnerstagnachmittag nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung aufgenommen worden und werden am kommenden Montag fortgesetzt.
Januar 2023 in ihrem Haus in Duxbury erdrosselt zu haben. Doch während die Staatsanwaltschaft von einer geplanten Tat ausgeht, führt die Verteidigung an, dass die Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten unter den verheerenden Einflüssen einer schweren Wochenbettpsychose stand und jeden Bezug zur Realität verloren hatte.
Fragen der Jury zu Beweismitteln und möglicher Vorplanung
Wie Verteidiger Kevin Reddington gegenüber Medienschaffenden bestätigte, wandte sich die Jury während ihrer Beratungen mit konkreten Fragen an Richter William Sullivan. Die Geschworenen baten darum, bestimmte Beweisstücke in Augenschein zu nehmen, darunter eine blutverschmierte Messerklinge, die auf einem Nachttisch im Schlafzimmer sichergestellt worden war, sowie Beutel mit leeren verschreibungspflichtigen Pillenfläschchen.

Kevin Reddington, Verteidiger von Lindsay Clancy, erklärte dazu, dass es sich dabei um ein Beweisstück handele und die Jury Beweisstücke betrachten wolle, da sie sich in einer Tasche befänden und Beweisstücke seien.
Rechtsexperten wie der für den Sender WHDH tätige Beobachter Evan Gotlob bewerteten das Interesse der Jury an diesen Gegenständen als Indiz dafür, dass sich das Gremium intensiv mit der Frage einer möglichen Vorplanung auseinandersetzt. Laut Einschätzung des Experten deutet die gezielte Nachfrage nach solchen Beweismitteln darauf hin, dass die Geschworenen sorgfältig prüfen, ob die Tat methodisch vorbereitet wurde oder ob eine akute psychische Entgleisung vorlag. Gotlob betonte zudem, dass die medizinisch-wissenschaftlichen Hintergründe der Psyche in diesem Prozess äußerst komplex zu durchdringen seien.
Zwei gegensätzliche Sichtweisen auf den psychischen Zustand
Der Prozess beleuchtete die Wochen vor der Bluttat, in denen Clancy wegen sich verschlechternder psychischer Probleme professionelle Hilfe gesucht und sich auch in einer psychiatrischen Klinik aufgehalten hatte. Weniger als drei Wochen nach ihrer Entlassung kam es zu der verhängnisvollen Tat, an deren Ende Clancy versuchte, sich das Leben zu nehmen, indem sie sich aus einem Fenster im zweiten Stock stürzte. Seither ist die Angeklagte von der Taille abwärts gelähmt.

Während die Verteidigung betont, dass Clancy von akustischen Halluzinationen getrieben wurde, argumentiert die Staatsanwaltschaft um die stellvertretende Bezirksstaatsanwältin Jennifer Sprague, dass die zweifach geschädigte Mutter sich der Tragweite ihres Handelns voll bewusst war. Die Anklage wirft ihr vor, aus Müdigkeit und Depressionen den bewussten Entschluss gefasst zu haben, die Kinder zu töten, bevor sie den eigenen Suizidversuch unternahm.
Ausblick auf das kommende Beratungsverfahren
Die Geschworenen haben nun das Wochenende vor sich, bevor sie am Montagmorgen in den Gerichtssaal zurückkehren. Das rechtliche Spektrum, über das das Gremium entscheiden muss, reicht von Mord ersten und zweiten Grades über Totschlag bis hin zum Freispruch wegen mangelnder strafrechtlicher Verantwortlichkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung.
Sollte die Jury zu dem Schluss kommen, dass Clancy aufgrund ihrer psychischen Verfassung nicht für ihre Handlungen verantwortlich war, hat Richter Sullivan bereits in Aussicht gestellt, dass die Staatsanwaltschaft oder eine andere zuständige Behörde ihre Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung beantragen wird. Bei einer Verurteilung droht ihr hingegen eine lebenslange Freiheitsstrafe.