Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Schweiz wegen einer Verletzung der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit verurteilt. Auslöser war eine Busse von 200 Franken gegen Organisatoren einer Demonstration am Frauenstreiktag 2019 in Genf. Während Gewerkschaften das Urteil als Sieg für das Versammlungsrecht feiern, warnen Kritiker vor einer möglichen Straflosigkeit gewalttätiger Ausschreitungen.
Die Genfer Ausschreitungen vom Frauenstreiktag 2019
Der Fall hat seinen Ursprung in Genf, wo es im Jahr 2019 anlässlich des Frauenstreiktags zu einer Demonstration kam. Die Veranstaltung verlief nicht friedlich; es kam zu gewalttätigen Ausschreitungen und erheblichen Sachbeschädigungen. Die lokalen Behörden reagierten darauf, indem sie die Veranstalter der Kundgebung direkt haftbar machten.
Die Begründung der Behörden war präzise: Die Organisatoren hätten keinen wirksamen Ordnungsdienst bereitgestellt, um die Eskalation zu verhindern. Infolgedessen wurden sie mit einer Busse von 200 Franken belegt. Wie die Weltwoche berichtet, wurde diese Verurteilung zunächst durch die gesamte Schweizer Justizkaskade gestützt, bis hin zum Bundesgericht.
Die juristische Logik in der Schweiz war klar: Wer eine Versammlung organisiert, trägt eine Mitverantwortung für die Sicherheit und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung.
Der Konflikt zwischen Schweizer Recht und Strassburg
Mit dem jüngsten Urteil aus Strassburg wurde diese nationale Rechtsprechung jedoch überhebelt. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) haben die Verurteilung der Veranstalter aufgehoben. Der Gerichtshof sieht darin eine Verletzung der grundlegenden Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Diese Entscheidung markiert eine signifikante Verschiebung in der Haftungsfrage. Während die Schweizer Gerichte die organisatorische Pflicht zur Sicherheit betonten, gewichtet der EGMR das Recht, sich zu versammeln, höher als die administrative Pflicht zur Bereitstellung eines Ordnungsdienstes.
Die Implikation ist weitreichend: Wenn die bloße Unterlassung eines „wirksamen Ordnungsdienstes“ nicht mehr ausreicht, um Organisatoren für gewalttätige Übergriffe Dritter haftbar zu machen, sinkt der Druck auf Veranstalter, präventive Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.
Signalwirkung für die Gewerkschaft Unia
In der politischen und gesellschaftlichen Landschaft wird das Urteil höchst unterschiedlich bewertet. Die Gewerkschaft Unia reagierte mit deutlicher Zustimmung auf die Entscheidung der Strassburger Richter.

Es ist ein Urteil mit Signalwirkung, da es das Recht auf friedliche Kundgebungen stützt.
Gewerkschaft Unia, via WeltwocheFür die Gewerkschaft bedeutet dies eine Stärkung der demokratischen Teilhabe. Das Urteil wird als Schutzschild gegen staatliche Versuche gewertet, durch finanzielle Sanktionen oder Haftungsrisiken die Hemmschwelle für Proteste zu erhöhen.
Die Debatte um Straflosigkeit und Doppelmoral
Dem gegenüber steht eine scharfe Kritik, die vor einer gefährlichen Präzedenzwirkung warnt. Kritiker argumentieren, dass das Urteil eine Lücke schafft, die von gewalttätigen Akteuren ausgenutzt werden kann. Wenn Organisatoren nicht mehr für das Chaos haftbar gemacht werden können, könnten sich Chaoten, Gewalttäter und Sprayer hinter dem Recht auf Versammlungsfreiheit verstecken, um ungestraft zu agieren.
Besonders brisant ist dabei der Vorwurf einer politischen Inkonsistenz. Es wird die Frage aufgeworfen, ob die Strassburger Richter ebenso entschieden hätten, wenn es sich nicht um einen feministischen Frauenstreik, sondern um eine Manifestation von Corona-Maßnahmenkritikern gehandelt hätte.
Diese Argumentation zielt auf eine vermeintliche Doppelmoral ab: Während friedliche Demonstranten während der Pandemie teilweise staatlichem Vorgehen ausgesetzt waren, würden gewalttätige Ausschreitungen nun durch die Rechtsprechung des EGMR legitimiert oder zumindest straffrei gestellt.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Schweizer Behörden ihre Sicherheitskonzepte für Großdemonstrationen anpassen. Wenn die Haftung der Veranstalter wegfällt, muss der Staat entweder die Sicherheitslast vollständig übernehmen oder neue Wege finden, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten, ohne die Menschenrechte zu verletzen.