Das neue Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahre sorgt in der ersten Unterrichtswoche in Wien für erste Härtefalle und Konflikte an Schulen. Während die Lage in Niederösterreich und im Burgenland ruhig blieb, meldeten Wiener Pflichtschulen flächendeckend vereinzelte Verstöße, die teils in die Bildungsdirektion wanderten.
Seit Beginn der Schulwoche gilt das gesetzliche Kopftuchverbot im Schulalltag für Mädchen bis zu vierzehn Jahren. Eine verlässliche österreichweite Bilanz lässt sich derzeit noch nicht ziehen, da der Unterricht in den übrigen Bundesländern erst zeitlich versetzt startet. Die bislang konkret beschriebenen Konflikte konzentrieren sich jedoch stark auf die Bundeshauptstadt und führen auffällig oft nach Wien, wie aktuelle Auswertungen zeigen.
Flächendeckende Meldungen aus Wiener Pflichtschulen
Aus den rund 550 Volks-, Mittel- und Sonderschulen in Wien wurden bei einer Blitzumfrage flächendeckend zumindest einzelne Problemfälle gemeldet. Das teilte Thomas Krebs als Vizevorsitzender im Zentralausschuss der Wiener Landeslehrer mit. Konflikte zeigen sich demnach sowohl im Bereich der Volksschulen als auch verstärkt in der Sekundarstufe. Bereits an den ersten Tagen wurden betroffene Schülerinnen gemeinsam mit ihren Eltern zum Gespräch in die Direktionen zitiert, nachdem sie das Kopftuch trotz Aufforderung durch die Lehrkraft nicht ablegen wollten.
Etwa die Hälfte dieser Fälle konnte nach ersten Rückmeldungen direkt vor Ort geklärt werden, häufig weil Eltern ihre Tochter aus Unwissenheit mit Kopftuch in den Unterricht geschickt hatten. Wo jedoch weder Eltern noch die Schülerinnen einlenkten, wanderte das formelle Verfahren weiter in die Bildungsdirektion.
Gegensätzliche Erfahrungen in den Bezirken und Bundesländern
Während an Gymnasien und AHS-Standorten Verstöße gegen die Neuregelung bisher kein flächendeckendes Problem darstellen, verzeichnen einzelne Brennpunkte deutlich mehr Reibungspunkte. Aus dem Bezirk Favoriten wurden von einem Standort auffällig viele
Verstöße gemeldet. An einer dortigen Volksschule kam es zudem zu einem Zwischenfall, bei dem die deutlich älteren Brüder eines betroffenen Mädchens sehr aufbrausend auf die Anweisungen reagierten. Die Bandbreite der Reaktionen reicht von Kooperation über Unwissenheit bis hin zu offener Aggression.
Ganz anders stellt sich die Situation in anderen Bildungseinrichtungen dar. An der Ganztagsvolksschule Darwingasse im Wiener Bezirk Leopoldstadt verlief der Start nach Angaben von Direktorin Lale Maierhofer-Tuna völlig konfliktfrei; dort sei in den vergangenen Jahren kein einziges Kind mit Kopftuch registriert worden. Auch in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich blieb die Lage laut Gewerkschaft und Bildungsdirektion weitgehend ruhig. In Niederösterreich wurden lediglich sehr vereinzelte Fälle gemeldet, die unkompliziert an den jeweiligen Schulen gelöst wurden.
Diskus um Umsetzung und Beschwerden bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft
Parallel zu den schulischen Gesprächen verzeichnet die Gleichbehandlungsanwaltschaft einen deutlichen Anstieg von Anfragen bei der Rechtsberatung und Hotline sowie Meldungen über rassistische Diskriminierung im Zusammenhang mit dem Schulstart. Laut diesen Berichten sei das Gesetz an einigen Standorten überschießend umgesetzt worden. In Einzelfällen wurden Schülerinnen, die das Tuch nach dem Gespräch mit der Lehrkraft nicht abnehmen wollten, vorübergehend auf den Gang geschickt oder mussten gesammelt vor der Direktion auf ihre Abholung warten.
Gewerkschaftsvertreter betonen unterdessen, dass das Kopftuch allein nicht das einzige gesellschaftliche Problem an den Schulen darstelle. Irini Tzaferis von der AHS-Bundesvertretung verwies darauf, dass die Arbeit mit männlichen Jugendlichen ebenso dringend sei. Neben islamistisch geprägten Burschen nannte sie auch solche, die sich in der sogenannten Manosphere oder im Rechtsextremismus bewegen, weshalb ein ordentliches Maßnahmenpaket notwendig sei.
Rechtlicher Status und historischer Vergleich zu 2019
Wie die Bildungsdirektion Wien betonte, gilt das Verbot strikt auf dem Schulgelände, jedoch nicht auf öffentlichen Verkehrswegen oder Gehwegen vor den Gebäuden. Eine offizielle und vollständige Bilanz steht derweil noch aus, da das Bildungsministerium eine entsprechende Anfrage bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet ließ und offizielle Zahlen der Bildungsdirektion für Wien mangels zentraler Erfassung der Erstgespräche noch nicht vorliegen.
Ein Blick in die Vergangenheit zeigt Parallelen zum ersten Kopftuchverbot aus dem Jahr 2019, das damals vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden war. Damals wurden bis Ende November österreichweit acht Fälle gemeldet, von denen fünf aus Wien stammten. Auch damals lenkten in allen Fällen die Eltern nach Gesprächen ein, sodass keine Geldstrafen verhängt wurden. Das neue Gesetz ist mittlerweile ebenfalls wieder beim Verfassungsgerichtshof anhängig.
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