Die von der Bundesregierung geplante Zuckergetränke-Steuer soll nach aktuellen Regierungsplänen bereits im Jahr 2027 und damit ein Jahr früher als bisher vorgesehen eingeführt werden. Neben klassischen Limonaden und stark zuckerhaltigen Produkten sollen nach Berichten aus dem Bundesfinanzministerium auch Getränke mit Süßstoffen sowie pflanzliche Milchalternativen und alkoholfreie Biere besteuert werden.
Früherer Start und gestaffelte Steuersätze ab 2027
Die neue Abgabe soll nach den vorliegenden Plänen im Jahr 2027 in Kraft treten (die Einführung ist für das kommende Jahr angesetzt). Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) rechnet demnach im ersten Erhebungsjahr mit Einnahmen von rund 650 Millionen Euro. In den folgenden Jahren soll der Betrag bei jährlich etwa 450 Millionen Euro liegen. Die Planungen für die Jahre ab 2027 gehen demnach deutlich über die Empfehlungen der „Finanzkommission Gesundheit“ hinaus.”
Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Zuckergehalt der jeweiligen Produkte. Für Getränke mit einem Gehalt zwischen 4,5 und 7 Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent pro Liter vorgesehen (die Staffelung sieht für diese Stufe 26 Cent je Liter vor). Vorgesehen ist zudem eine neue Einstiegsschwelle. Die Einstiegsstufe von 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter weicht vom Vorschlag der Finanzkommission ab, die eine Besteuerung ab fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter empfohlen hat. Damit wird eine deutlich größere Anzahl an Getränken und Herstellern erfasst.
Zuckerbomben wie Cola, Eistee und Säfte werden in Deutschland bald deutlich teurer. Für Getränke mit einem Zuckergehalt zwischen 4,5 und 7 Gramm pro 100 Milliliter sollen dem Papier zufolge 26 Cent je Liter fällig werden.

- 4,5 bis 7 Gramm Zucker: 26 Cent pro Liter
- Mehr als 7 bis 10 Gramm Zucker: 32 Cent pro Liter
- Mehr als 10 Gramm Zucker: 38 Cent pro Liter
Zusätzlich zur eigentlichen Steuer wird auf den Betrag die Mehrwertsteuer von 19 Prozent erhoben. Dadurch erhöht sich der Endpreis für die Verbraucher im Handel nochmals spürbar. So könnte beispielsweise eine Ein-Liter-Flasche Coca-Cola mit einem Zuckergehalt von 10,6 Gramm je 100 Milliliter um rund 45 Cent teurer werden, womit der Preis von bisher 1,23 Euro auf etwa 1,68 Euro steigen würde (das Berechnungsbeispiel zeigt den Endpreis von rund 1,68 Euro). Bei einer Ein-Liter-Flasche Coca-Cola Light mit keinem Zucker, aber Süßungsmitteln, würden demnach ebenfalls 26 Cent Steuer anfallen. Zusammen mit der Mehrwertsteuer wären es rund 31 Cent. Aus einem bisherigen Preis von 1,12 Euro würden damit etwa 1,43 Euro – ein Aufschlag von fast 28 Prozent. Auch Sprite Zero würde demnach teurer: Bei einem bisherigen Preis von 1,33 Euro könnte eine Ein-Liter-Flasche künftig 1,64 Euro kosten. Bei Coca-Cola Zero im 0,33-Liter-Gebinde würde der Preis laut der Berechnung von 89 Cent auf 99 Cent steigen.
Einbeziehung von Zero-Getränken, Haferdrinks und alkoholfreiem Bier
Das Vorhaben geht deutlich über klassische Limonaden hinaus. Auch Getränke, die keinen Zucker, dafür aber Süßungsmittel enthalten, werden in das Steuermodell einbezogen (die Pläne umfassen auch Limonaden mit Süßungsmitteln, alkoholfreies Bier und Hafermilch). Für Produkte wie Coca-Cola Zero, Sprite Zero oder Fanta Orange Zero ist ein pauschaler Steuersatz von 26 Cent pro Liter vorgesehen (ein Satz von 26 Cent pro Liter soll für Getränke mit reinen Süßstoffen gelten).

Neben zuckerfreien Limonaden erfasst das Konzept eine breite Palette an weiteren Erfrischungsgetränken.
- Eistees und Fruchtsäfte aus Konzentraten
- Pflanzliche Milchalternativen wie Haferdrinks
- Alkoholfreie Biermischgetränke wie Radler sowie alkoholfreier Wein
- Milchmischgetränke und Fertigkaffees
Das Ministerium begründet die breite Erfassung im Eckpunktepapier damit, dass die Aufnahme von Sirup, Konzentraten und Granulaten notwendig sei, um entsprechenden Ausweichbewegungen, die aus anderen Ländern bekannt sind, vorzubeugen.
Verwendung der Einnahmen und geänderter steuerlicher Status
Ursprünglich war die Maßnahme im Rahmen eines Sparpakets für die gesetzlichen Krankenversicherungen als zweckgebundene Abgabe diskutiert worden, um das Gesundheitssystem zu entlasten (die Einnahmen sollten zunächst zweckgebunden für das Gesundheitssystem eingesetzt werden). Die damalige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte kürzlich angekündigt, vereinbart worden sei eine Steuer statt einer Abgabe. Die Mehreinnahmen kämen aber den Versicherten zugute, versicherte sie. Nun soll es sich stattdessen um eine allgemeine Steuer handeln, deren Einnahmen direkt in den Bundeshaushalt fließen und nicht mehr an einen bestimmten Zweck gebunden sind (die Mehreinnahmen sind damit nicht an einen bestimmten Zweck gebunden).
Die schwarz-rote Koalition hatte sich während der Verhandlungen auf die Einführung geeinigt (die Koalition verständigte sich im Zuge der Sparpaket-Verhandlungen auf die Abgabe). Wie stark sich die zusätzlichen Abgaben am Ende auf die von den Herstellern und im Handel verlangten Endpreise auswirken, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang die Unternehmen die entstehenden Kosten an die Verbraucher weitergeben. Nicht nur Limonaden sind betroffen. Auch bei zahlreichen andere Getränke mit Zucker oder Süßungsmitteln müssen Verbraucher bald vermutlich tiefer in die Tasche greifen.
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