Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen Christian Haub, den Chef des Handelskonzerns Tengelmann, erhoben. Dem Unternehmer wird eine Falschaussage im Zusammenhang mit dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub vorgeworfen. Kern des Vorwurfs ist das Verschweigen eines Fotos, das die beiden Brüder Wochen vor dem Vorfall zeigt.
Die juristische Aufarbeitung des Verschwindens von Karl-Erivan Haub nimmt eine neue, für die Unternehmensführung des milliardenschweren Tengelmann-Konzerns brisante Wendung. Nachdem der Fall jahrelang als tragischer Skiunfall in den Schweizer Alpen galt, rückt nun das Verhalten des derzeitigen Konzernchefs Christian Haub in den Fokus der Justiz. Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage erhoben, wobei sich der Vorwurf auf eine spezifische Lücke in den Aussagen des Unternehmers konzentriert.
Anklage wegen einer verschwiegenen Fotografie
Die Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft ist in ihrem Umfang präzise gefasst. Es geht nicht um eine neue Theorie zum Verbleib von Karl-Erivan Haub, sondern um die prozessuale Wahrheitspflicht. Den Ermittlungen zufolge soll Christian Haub ein Foto nicht erwähnt haben, auf dem er gemeinsam mit seinem Bruder zu sehen ist. Diese Aufnahme sei Wochen vor dem Verschwinden entstanden.
Die juristische Einordnung dieses Versäumnisses als Falschaussage
signalisiert, dass die Staatsanwaltschaft hier eine bewusste Täuschung oder zumindest eine relevante Auslassung sieht. Das Landgericht Köln bestätigte den Eingang der Anklageschrift bereits für den 13. April, auch wenn die Namen der Beschuldigten zunächst nicht offiziell genannt wurden. Die Öffentlichkeit erfuhr von dem Schritt erst kürzlich über Medienberichte und die anschließende Bestätigung der Behörden.
Die Chronologie des Verschwindens in Zermatt
Um die Tragweite der aktuellen Anklage zu verstehen, ist ein Blick auf die Ereignisse von 2018 notwendig. Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war im April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen. Er kehrte nicht zurück. Die Familie und die Ermittlungsbehörden gingen davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte.
Trotz intensiver Suchmaßnahmen konnten keine Überreste gefunden werden. Dennoch führte der Verlauf der Ereignisse zu einer rechtlichen Entscheidung: Im Jahr 2021 wurde Karl-Erivan Haub vom Kölner Amtsgericht für tot erklärt. Diese Erklärung war die Voraussetzung für die rechtliche Neuordnung des Familienunternehmens und die endgültige Klärung der Erbschaftsverhältnisse.
Dennoch blieb der Fall in den Medien präsent. Immer wieder tauchten Berichte auf, die Zweifel an dem Tod des erfahrenen Skiläufers äußerten. Das Gericht bewertete diese Zweifel in der Vergangenheit jedoch als nicht belegbar. Die aktuelle Anklage gegen Christian Haub ändert nichts am Status der Todeserklärung, rührt aber an der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen, die diesem Prozess zugrunde lagen.
Auswirkungen auf die Führung von Tengelmann, Kik und Obi
Die Anklage trifft Christian Haub in einer Position höchster Verantwortung. Seit dem Verschwinden seines Bruders und der anschließenden Todeserklärung hat er die alleinige Geschäftsführung des Handelskonzerns übernommen. Zu dem Portfolio gehören prominente Marken wie der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi.
Aus unternehmerischer Sicht ist die Situation prekär. Ein Konzernchef, der sich in einem Strafverfahren wegen Falschaussage befindet, steht unter einem erheblichen Reputationsdruck. Für die strategische Ausrichtung von Unternehmen wie Obi und Kik ist Stabilität an der Spitze essenziell, insbesondere in einem Marktumfeld, das durch starken Wettbewerb und Transformationsdruck gekennzeichnet ist.
Es bleibt abzuwarten, wie die Gesellschafter und Partner des Konzerns auf die Anklage reagieren. Bisher gibt es keine Anzeichen für eine unmittelbare Änderung in der Führungsstruktur, doch die juristische Auseinandersetzung in Köln wird die Aufmerksamkeit der Finanzmärkte und der Branche auf die Person Christian Haub lenken.
Juristische Perspektiven und weitere Schritte
Die Beschränkung der Anklage auf die Nicht-Erwähnung eines Fotos deutet darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft keine Beweise für eine Beteiligung an einem schwereren Verbrechen gefunden hat. Dennoch ist eine Falschaussage vor Gericht kein Kavaliersdelikt. Sie untergräbt die Integrität des Justizsystems und kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Die Verteidigung wird vermutlich argumentieren, dass das Verschweigen eines Fotos in der emotionalen Ausnahmesituation eines Familienverlustes keine vorsätzliche Täuschung darstellte oder für den Kern des Falles irrelevant war. Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht offenbar eine Relevanz, die eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigt.
Das Verfahren wird nun vor dem Landgericht Köln geführt. Die kommenden Monate werden zeigen, ob das Foto tatsächlich eine neue Perspektive auf die Ereignisse von 2018 eröffnet oder ob es sich um ein isoliertes prozessuales Versäumnis handelt. Für die Familie Haub bedeutet dies eine Fortsetzung eines Dramas, das eigentlich mit der Todeserklärung im Jahr 2021 einen rechtlichen Abschluss finden sollte.