Zwanzig US-Bundesstaaten und der Bezirk Columbia haben am Mittwoch, den 10. September 2026, Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump eingereicht. Sie wehren sich gegen die Aufweichung zentraler Artenschutzregeln im Rahmen des Endangered Species Act aus dem Jahr 1973 und werfen den Bundesbehörden illegale Eingriffe vor.
Zwei Klagen gegen die Änderung des Endangered Species Act
Die von demokratischen Generalstaatsanwälten angeführten Bundesstaaten haben am Mittwoch zwei getrennte Klagen in den Vereinigten Staaten eingebracht. Die juristischen Schritte richten sich gegen das US-Innenministerium sowie das Handelsministerium und folgen auf Bestimmungen, die nach Ansicht der Kläger fundamentale Schutzmechanismen aushebeln. Im Zentrum des Streits stehen veränderte Definitionen und neue behördliche Vorgaben für bedrohte Tierarten und deren Lebensräume.
Streit um Habitate und wirtschaftliche Interessen
Die zweite Klage richtet sich gegen zwei weitere Bestimmungen. Zum einen entfallen automatische Schutzmaßnahmen für neu als bedroht eingestufte Arten, es sei denn, der US-Fisch- und Wildtierdienst erlässt artspezifische Verordnungen. Zum anderen muss die Regierung künftig Einwände von Entwicklern, Unternehmen der fossilen Brennstoffindustrie und anderen Unternehmen prüfen, bevor Gebiete als kritische Habitate ausgewiesen werden. Washingtons Generalstaatsanwalt Nick Brown kritisierte den Kurs der Exekutive scharf.

“The Trump administration is trying to undermine the law, the will of Congress and the will of the people who overwhelmingly support protections for endangered species.”
Nick Brown, Generalstaatsanwalt von Washington
Brown fügte hinzu: „Instead of stewardship, this administration’s approach to our land, to our water, is one of exploitation.“ Auch New Yorks Generalstaatsanwältin Letitia James und Oregons Generalstaatsanwalt Dan Rayfield unterstützten die Verfahren. Letzterer erklärte in einer Erklärung: „One of the things that makes Oregon a truly great place to live and visit is our natural environment, including our rich, vibrant habitats and animal species. Protecting these spaces and the animals who call them home is about preserving our way of life for generations to come.”
Regierungsverteidigung und der politische Hintergrund
Die Regierung verteidigt die Reformen als Korrektur behördlicher Überregulierung. Innenminister Doug Burgum erklärte zu den Änderungen: „For years, federal agencies abused the ESA to obstruct lawful land use and burden American families and businesses.“ Er bekräftigte, dass das Gesetz in der Vergangenheit als Druckmittel missbraucht worden sei, um wichtige Projekte zu blockieren, die Wettbewerbsfähigkeit zu schädigen und die Wirtschaft zu stören. Die neuen Regeln folgen auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2024, die die richterliche Zurückhaltung gegenüber behördlichen Auslegungen von Bundesgesetzen einschränkte.”

Die Anpassungen stehen im Einklang mit dem breiteren Vorstoß von Präsident Trump, Regulierungen abzubauen, die nach seiner Darstellung amerikanische Unternehmen einschränken. Die betroffenen Regeln wurden im Juli vom Department of Interior und dem Department of Commerce bekannt gegeben und lassen es für Unternehmen einfacher erscheinen, sensible Länder zu erschließen, die als Heimat für gefährdete Arten dienen.
Beteiligte Bundesstaaten und die Reaktionen
An den Klagen beteiligen sich demokratische Generalstaatsanwälte aus 20 Staaten und dem District of Columbia. Zu den Klägern gehören unter anderem der Bundesstaat Oregon unter der Führung von Gouverneurin Tina Kotek und Generalstaatsanwalt Dan Rayfield sowie Hawaii, wo im August ein zweijähriger gefährdeter Hawaiianischer Mönchsrobbe mit dem Namen RT68 (auch bekannt als Mana) tot aufgefunden worden war.
Während Umweltschützer und die klagenden Staaten vor unumkehrbaren Schäden für die Artenvielfalt warnen und betonen, dass die Regeländerungen die Lebensräume gefährdeter Tiere beschädigen oder zerstören, verweist die Bundesregierung auf die Notwendigkeit, bürokratische Hürden abzubauen. Wie die Gerichte über die Zulässigkeit der neuen Vorgaben entscheiden werden, bleibt abzuwarten.
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