Der Anwalt Philipp E. Zurkinden bewertet die vom Bundesrat ausgehandelten neuen Verträge mit der EU als deutlich besser als den Rahmenvertrag. Während Zurkinden sich 2019 als Berater des Parlaments sehr kritisch zum damaligen Rahmenabkommen geäussert hatte, sieht er in den aktuellen Verhandlungen positive Entwicklungen.
Vorteile des vertikalen Ansatzes
Als positiv hebt Zurkinden den Wechsel von einem horizontalen zu einem vertikalen Ansatz hervor, bei dem einzelne Bereiche wie der Landverkehr oder die Personenfreizügigkeit separat verhandelt wurden. Zudem sei das Freihandelsabkommen nicht mehr Teil des Pakets. Ein weiterer Vorteil sei der Wegfall der sogenannten Super-Guillotine-Klausel, was es ermöglichen würde, künftige sektorielle Abkommen zu kündigen, ohne dass andere Verträge dadurch wegfallen.
Er bezeichnet zudem den Fortbestand der Forschungszusammenarbeit sowie den Zugang zu den einschlägigen Stromhandelsplattformen und der Europäischen Eisenbahnagentur als Erfolg.
Risiken und Einschränkungen
Trotz der besseren Bilanz sieht Zurkinden weiterhin Nachteile und Risiken. Unverändert geblieben seien die Rolle des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie die dynamische Rechtsübernahme. In den betroffenen Bereichen werde die Initiative für neue Gesetze nicht mehr vom Parlament oder dem Bundesrat, sondern von der EU-Kommission ausgehen.
Dies führe zu Einschränkungen bei der direkten Demokratie. Wenn Stimmberechtigte neues EU-Recht ablehnen, müssten sie mit Ausgleichsmassnahmen rechnen, was nicht dem heutigen System entspreche. Diese Neuerungen seien auf die Bereiche begrenzt, in denen die Schweizer Wirtschaft den Zugang zum Binnenmarkt wünscht. Beim Strom oder Landverkehr gelten laut Zurkinden Ausnahmen von der Pflicht zur Übernahme neuen EU-Rechts; beim Landverkehr sei dies auf den internationalen Verkehr begrenzt.
Zurkinden betont, dass die EU die dynamische Rechtsübernahme und die Überwachung durch den EuGH grundsätzlich auch in künftigen Verträgen verlangt, wie dies beispielsweise auch gegenüber Grossbritannien der Fall sei. Im Common Understanding sei festgehalten, dass die EU das direktdemokratische System der Schweiz respektiere.