Das österreichische Justizministerium plant ab 2027 massive Einsparungen bei der Bewährungshilfe des Vereins Neustart, die laut Geschäftsführer Alfred Kohlberger die Sicherheit in Österreich gefährden. Die Mittel sollen um rund 2,4 Millionen Euro pro Jahr gekürzt werden, was zu einer Finanzierungslücke von 3,3 Millionen Euro 2027 und 4,9 Millionen Euro 2028 führt — trotz steigender Betreuungszahlen und gesetzlich vorgeschriebener Mehraufgaben.
Warum die Kürzungen die Resozialisierung gefährden
Neustart betreut aktuell 12.600 Personen, finanziert werden aber nur 11.500 — eine Lücke, die durch die Kürzungen und Gehaltsanpassungen noch größer wird. „Die Folge der Budgetkürzung wird sein, dass wir weniger Zeit für persönliche Kontakte haben“, warnt Kohlberger. Resozialisierung werde dadurch länger, schwieriger oder sogar unmöglich. Besonders betroffen sind Klienten mit elektronisch überwachtem Hausarrest oder Entlassungssenaten, deren Betreuung nicht ausreichend finanziert ist. Laut Bewährungshilfegesetz dürfen Fachkräfte maximal 35 Personen betreuen — bei den geplanten Kürzungen müsste dieser Wert noch weiter angehoben werden, was die Qualität der Arbeit gefährdet.


Das Justizministerium betont, die Einsparungen seien notwendig, um das Gesamtbudget zu konsolidieren. Laut einer Bestätigung gegenüber der APA sollen die Aufwendungen für Neustart in den Jahren 2027 und 2028 um jeweils circa 4,5 Prozent reduziert werden. Ziel sei es, die Konsolidierung „möglichst durch administrative und strukturelle Anpassungen“ zu erreichen, ohne die operative Rechtsfürsorge zu beeinträchtigen. Doch Kritiker wie die Grünen sehen darin eine fahrlässige Politik: „Die Kürzungen treffen die Bewährungshilfe unverhältnismäßig stark und gehen auf Kosten der Sicherheit in unserem Land“, sagt die Justizsprecherin Alma Zadić.
Wie das Justizministerium die Kürzungen begründet
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) argumentiert, dass die Kürzungen notwendig seien, um den administrativen Bereich zu entlasten und gleichzeitig die Gefängnisse zu entlasten. Laut Sporrer sollen kurzfristig Häftlinge mit kurzen, unbedingten Freiheitsstrafen entlassen werden, die bereits erfolgreich Resozialisierungsmaßnahmen absolviert haben — allerdings ohne Entlassenenhilfe. „Man versuche vielmehr, dass die Kürzungen auf den administrativen Bereich beschränkt werden“, so Sporrer im Ö1-Mittagsjournal. Gleichzeitig sieht sie in der Digitalisierung und dem Einsatz von KI-Software bei der Erstellung von Gerichtsprotokollen ein Potenzial, um Planstellen in der Verwaltung freizusetzen und mehr Richter:innen einzustellen. Doch Experten wie der ehemalige VwGH-Präsident Clemens Jabloner warnen seit Jahren vor einem „Totsparen“ der Justiz und fordern konkrete Reformen.

Trotz der geplanten Einsparungen bleibt der Bau einer weiteren Haftanstalt und eines forensisch-therapeutischen Zentrums vorerst auf der Strecke. Sporrer hofft, dass diese Projekte in laufenden Verhandlungen mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) vorangetrieben werden können. Doch die aktuelle Budgetlage zeigt: Die Justiz steht vor einem Dilemma. Während das Ressort mit rund 2,4 Milliarden Euro etwa zwei Prozent des Bundesbudgets ausmacht, sind große Teile durch gesetzliche Vorgaben gebunden. „Dem Grunde nach gibt es also wenig budgetär bewegliche Anteile“, so das Ministerium. Die Kürzungen bei der Bewährungshilfe sind ein Beispiel dafür, wie die Justiz ihren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten soll — mit unklaren Folgen für die Sicherheit der Bevölkerung.
Was die Kürzungen für die Zukunft bedeuten
Die geplanten Kürzungen werfen Fragen auf: Wie wird die Resozialisierung von Haftentlassenen aussehen, wenn die Betreuungskapazitäten weiter schrumpfen? Und welche langfristigen Auswirkungen hat das auf die Rückfallquote? Laut Neustart senkt die Bewährungshilfe nachweislich die Rückfallquoten — ein Argument, das das Justizministerium bisher ignoriert. „Die Bewährungshilfe sorgt für Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher, weil sie nachweislich die Rückfallquoten senkt“, sagt Kohlberger.

Die Debatte um die Bundesstaatsanwaltschaft zeigt, wie komplex die Situation ist. Seit Jahrzehnten wird über eine solche Behörde diskutiert, doch die Umsetzung scheitert immer wieder an politischen und finanziellen Hürden. Erst nach der „Ibiza-Affäre“ 2019 gab es neuen Schwung in der Debatte. Doch auch hier fehlt es an konkreten Schritten. Sporrer verwies im Interview auf die Digitalisierung als Lösung — doch ob das ausreicht, um die personellen Engpässe zu überwinden, bleibt fraglich. Die Kürzungen bei der Bewährungshilfe sind ein Symptom für ein System, das an seine Grenzen stößt: Zu wenig Personal, zu wenig Mittel, zu viele Aufgaben.
Wer profitiert — und wer verliert?
Die Kürzungen bei der Bewährungshilfe treffen vor allem diejenigen, die am meisten Unterstützung brauchen: Haftentlassene, die ohne Betreuung schneller rückfällig werden könnten. Laut Neustart sind es aktuell 1.750 haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, die diese Aufgabe übernehmen. Doch mit den geplanten Einsparungen droht Personalabbau — und damit eine Verschlechterung der Betreuungsqualität. Wer wirklich profitiert, ist unklar: Die Justizministerin spricht von „administrativen Anpassungen“, doch die konkreten Pläne sind noch nicht bekannt. Die Grünen sehen darin eine „fahrlässige Politik“, die die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet. Die Frage ist: Wer wird die Rechnung für diese Einsparungen am Ende zahlen?
Die Kürzungen sind kein Einzelfall, sondern Teil einer größeren Sparstrategie des Bundes. Doch während andere Ressorts ähnliche Herausforderungen meistern, steht die Justiz vor einem besonderen Problem: Sie muss gleichzeitig Gefängnisse entlasten, die Resozialisierung sichern und das Budget konsolidieren — ohne neue Mittel. Die Debatte zeigt, wie schwer es ist, Sicherheit und Sparsamkeit unter einen Hut zu bringen. Doch eines ist klar: Die Kürzungen bei der Bewährungshilfe sind ein Risiko, das sich Österreich nicht leisten kann.
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