Das Rote Kreuz in Kärnten meldete bei seiner Generalversammlung ein finanzielles Defizit von insgesamt 25 Millionen Euro für den Zeitraum 2022 bis 2026. Präsident Martin Pirz fordert eine Anpassung des Rettungsdienstgesetzes und höhere Zahlungen der Sozialversicherung, während das Land eine Sonderförderung von 3,3 Millionen Euro für die Organisation plant.
Die 25-Millionen-Euro-Lücke im Rettungsdienst
Die finanzielle Lage des Roten Kreuzes in Kärnten hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Laut einem Bericht von kaernten.ORF.at beläuft sich der finanzielle Abgang im Rettungsdienst von 2022 bis 2025 auf bereits 17 Millionen Euro. Die Prognosen für das Jahr 2026 verschärfen das Bild weiter: Es wird mit einem zusätzlichen Verlust von acht Millionen Euro gerechnet.
In der Summe ergibt dies ein Loch von 25 Millionen Euro.
„Wir haben jetzt mittlerweile von 2022 auf 2025 einen finanziellen Abgang im Rettungsdienst von mittlerweile 17 Millionen Euro. Und wenn die Prognosen stimmen, werden wir 2026 noch einmal acht Millionen Euro Abgang machen. Das ergibt in Summe 25 Millionen Euro.“
Martin Pirz, Präsident des Roten Kreuzes
Die Ursachen für diese Kostenexplosion sind systemisch. Inflation, steigende Energie- und Spritpreise sowie notwendige Lohnerhöhungen haben die Betriebskosten in die Höhe getrieben. Da der Rettungsdienst einen 24-Stunden-Betrieb mit spezialisierten Fahrzeugflotten und Personal aufrechterhalten muss, schlagen diese Preissteigerungen unmittelbar auf das Budget durch. Pirz macht deutlich, dass die Organisation einen Punkt erreicht hat, an dem ein weiteres Überschreiten der finanziellen Grenzen aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht mehr vertretbar ist.
Systemversagen bei den „Big Playern“
Das Finanzierungsmodell des Rettungsdienstes stützt sich auf zwei Säulen: die öffentliche Hand (Land, Gemeinden und Städte) für den laufenden Betrieb sowie die Sozialversicherungen, welche die einzelnen Transporte vergüten. Präsident Pirz bezeichnet diese als die „zwei Big Player“, die derzeit nicht ausreichend zahlen.

In der Praxis bedeutet dies, dass die Grundinfrastruktur durch staatliche Mittel gestützt wird, während die tatsächlichen Einsatzkosten pro Transport durch die Sozialversicherung erstattet werden sollen. Wenn jedoch die Vergütungssätze der Versicherungen hinter der tatsächlichen Kostenentwicklung zurückbleiben, entsteht bei jedem Transport ein Defizit, das die Organisation selbst tragen muss. Die aktuelle Vergütung der Sozialversicherungen für Transporte ihrer Versicherten deckt die realen Transportkosten nicht mehr.
Selbst eine in diesem Jahr erstmalige Indexanpassung des Rettungseuros durch das Land Kärnten konnte die massiven Kostensteigerungen nicht auffangen. Der sogenannte „Rettungseuro“ ist ein Instrument zur Grundfinanzierung, doch die Anpassung an die Inflation reicht nicht aus, um die Lücke in der Transportvergütung zu schließen.
Die Forderung der Organisation ist daher klar: Das Kärntner Rettungsdienstgesetz muss so angepasst werden, dass die Finanzierung langfristig gesichert und „sorgenfrei“ ist. Das Gesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Organisation, den Betrieb und die Finanzierung des Rettungswesens im Land. Es geht nicht mehr nur um kurzfristige Hilfe, sondern um eine strukturelle Korrektur der Vergütungsmodelle, um die Abhängigkeit von Ad-hoc-Zahlungen zu beenden.
Die geplante Sonderförderung von 3,3 Millionen Euro
Die politische Reaktion auf den finanziellen Notstand erfolgt nun unter Zeitdruck. Das Thema Finanzierung steht auf der Tagesordnung der kommenden Regierungssitzung. Das Land plant eine Sonderförderung in Höhe von insgesamt 3,7 Millionen Euro, die an alle Rettungsorganisationen verteilt werden soll.

Der Großteil dieser Summe, nämlich 3,3 Millionen Euro, ist für das Rote Kreuz vorgesehen.
Diese Maßnahme kommt nach einer Phase öffentlicher Kritik. Wie die Kronen Zeitung in einem Kommentar festhält, gibt es erst nach einem entsprechenden „Aufschrei“ endlich Geld für die Rettung. Die Kritik richtet sich gegen eine Politik, die erst reagiert, wenn die finanzielle Notlage öffentlich kommuniziert wird, anstatt präventive Anpassungen der Finanzierungsmodelle vorzunehmen.
Während die Sonderförderung eine kurzfristige Atempause verschafft, löst sie das grundlegende Problem nicht. Im Vergleich zum prognostizierten Defizit von 25 Millionen Euro deckt die Hilfe von 3,3 Millionen Euro nur einen kleinen Teil der Gesamtlücke ab und bekämpft lediglich die akuten Liquiditätsprobleme, nicht aber die unterfinanzierten Transportkosten und die explodierenden Betriebskosten.
Das Versprechen hinter der Notrufnummer 144
Trotz der existenziellen finanziellen Bedrohung betont die Leitung des Roten Kreuzes, dass die operative Hilfe nicht gefährdet ist. Das Rote Kreuz stützt sich in seinem Betrieb maßgeblich auf ein Netzwerk aus Ehrenamtlichen, was die Aufrechterhaltung der Dienste auch in Krisenzeiten ermöglicht. Das Vertrauen der Bevölkerung in das System darf nicht verloren gehen, so Pirz.
Jeder Mensch, der die Notrufnummer 144 wählt, werde Hilfe erhalten. Das Rote Kreuz hält an diesem Versprechen fest, auch wenn die Organisation selbst mittlerweile zum „Notfall“ geworden ist.
Die kommenden Tage werden zeigen, ob die geplante Sonderförderung ausreicht, um die Liquidität zu sichern, oder ob die Forderung nach einer umfassenden Gesetzesänderung im Rettungsdienstgesetz die einzige dauerhafte Lösung bleibt. Die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Kosten der Lebensrettung und den staatlichen sowie versicherungstechnischen Erstattungen ist mittlerweile so groß, dass punktuelle Millionenhilfen lediglich Symptome bekämpfen, aber nicht die Ursache der Kostenexplosion beseitigen.
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