Ein US-Bundesrichter hat die Verleumdungsklage von Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal am Samstag endgültig abgewiesen, wie aus einem Gerichtsdokument hervorgeht. Der US-Bundesrichter Darrin Gayles aus Miami entschied laut CBS News in einem 20-seitigen Urteil, dass die Klage mit dem Zusatz abgewiesen wird, dass keine erneute Einreichung mehr möglich ist. Das Verfahren stand im Zusammenhang mit der Berichterstattung der Zeitung über ein Geburtstagsbuch für den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein.
Der Streit um den Geburtstagsbrief und die Klage
Das Wall Street Journal hatte im vergangenen Jahr einen Artikel über ein 238-seitiges Geburtstagsalbum zum 50. Geburtstag von Jeffrey Epstein veröffentlicht. In dem Bericht hieß es, darin befinde sich ein anstößiger Brief, der den Namen von Donald Trump trug. Der Text soll von Schreibmaschinenschrift verfasst gewesen sein, eingerahmt von der Zeichnung einer nackten Frau mit einem dicken Stift, und mit den Worten geendet haben: „A pal is a wonderful thing. Happy Birthday – and may every day be another wonderful secret“.”
Trump bestritt die Echtheit des Schreibens entschieden und nannte den Bericht eine Fälschung. Er reichte eine Klage ein und forderte Schadensersatz in Höhe von bis zu 20 Milliarden Dollar, wobei andere Quellen wie der Tagesspiegel von mindestens zehn Milliarden Dollar beziehungsweise rund 8,9 Milliarden Euro sprechen. Neben der Zeitung selbst richtete sich das Vorgehen gegen den Mutterkonzern News Corp, den Vorstandschef, beteiligte Reporter sowie den Medienmogul Rupert Murdoch. Vor der Veröffentlichung im Juli 2025 hatte Donald Trump nach Angaben der Berichterstattung persönlich versucht, Rupert Murdoch telefonisch von der Veröffentlichung abzuhalten.
Gerichtliche Begründung zum Standard der bösartigen Absicht
Bereits im April hatte Richter Darrin Gayles eine frühere Fassung der Klage abgewiesen, dem Kläger jedoch die Möglichkeit eingeräumt, seine Anschuldigungen innerhalb einer Frist zu überarbeiten und neu einzureichen. Die nun erfolgte endgültige Abweisung begründete das Gericht damit, dass die modifizierte Beschwerde erneut nicht nachweisen konnte, dass die Beklagten mit sogenannter „actual malice“ gehandelt hatten.”
Nach US-Recht müssen öffentliche Persönlichkeiten in Verleumdungsprozessen eine solche bösartige Absicht belegen. Das bedeutet, dass der Nachweis erbracht werden muss, dass die verantwortlichen Journalisten wussten, dass ihre Behauptungen falsch waren, oder dass sie grob fahrlässig beziehungsweise mit rücksichtsloser Missachtung der Wahrheit handelten. Darrin Gayles betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Argumentation von Trumps Anwälten verlangen würde, dass Journalisten bei jeglichem dementierenden Kommentar einer öffentlichen Person ihre eigenen Recherchen komplett verwerfen müssten. Ein solcher Grundsatz würde jedoch dem ersten Verfassungszusatz und dem Recht auf freie Meinungsäußerung widersprechen.
Reaktionen auf das Urteil
Vertreter der Verlagsgruppe Dow Jones äußerten sich erfreut über das richterliche Vorgehen. Die Verteidigung des Wall Street Journal hatte im Verfahren argumentiert, dass die Berichterstattung akkurat gewesen sei, ordnungsgemäße journalistische Standards eingehalten wurden und man vorab um eine Stellungnahme bemüht war.
Aus dem Umfeld von Donald Trump wurde hingegen scharfe Kritik laut. Ein Sprecher des juristischen Teams erklärte in einer Stellungnahme: President Trump will continue to press forward in his powerhouse lawsuit against the Wall Street Journal and all of the other defendants. The President will continue to hold those who mislead the American People with Fake News and smears accountable for their actions.

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