Ein US-Bundesgericht hat eine Verleumdungsklage von Donald Trump gegen das Wall Street Journal wegen eines Berichts über einen mutmaßlichen Geburtstagsbrief an Jeffrey Epstein endgültig abgewiesen. Richter Darrin Gayles urteilte in Florida, dass der Kläger keine ausreichenden Beweise für eine böswillige Falschberichterstattung vorlegen konnte.
Das endgültige Urteil und die juristischen Hintergründe
Im Streit um einen mutmaßlichen Brief an den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat die Klage von Präsident Donald Trump gegen das Wall Street Journal vor Gericht keinen Bestand. US-Bundesrichter Darrin P. Gayles entschied in Florida, dass der Kläger die hohen rechtlichen Anforderungen für den Vorwurf der Verleumdung klar verfehlt hat.
Der Richter betonte in seiner Urteilsbegründung, dass die Argumente des Klägers bezüglich einer angeblichen böswilligen Absicht zu vage und widersprüchlich seien. Bereits im April hatte dasselbe Gericht die Klage vorläufig zurückgewiesen und dem Kläger eine Frist zur Nachbesserung eingeräumt, die nun erfolglos ablief.
In dem ersten Verfahren, das im Juli 2025 eingereicht wurde, hatte der Kläger eine Entschädigung von mindestens 20 Milliarden Dollar gefordert. Neben der Zeitung selbst traf die Forderung den Mutterkonzern News Corporation, Dow Jones & Co., die beteiligten Journalisten sowie den Medienunternehmer Rupert Murdoch.
Der strittige Geburtstagsbrief und die Vorwürfe um Jeffrey Epstein
Auslöser der juristischen Auseinandersetzung war eine Veröffentlichung der Wirtschaftszeitung, die das Blatt im vergangenen Jahr publizierte. Der Bericht drehte sich um ein Dokument aus dem Jahr 2003, das Epstein zu dessen 50. Geburtstag zugedacht gewesen sein soll.
Epstein war im August 2019 tot in seiner New Yorker Gefängniszelle aufgefunden worden, nachdem er wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch von Minderjährigen festgenommen worden war. Offizielle Stellen gingen von Selbstmord aus, während Opferorganisationen bis heute eine vollständige Aufarbeitung der Kontakte zu Prominenten und Einflussreichen fordern.

Rechtliche Hürden und die Grenzen des Presserechts
Die Anwälte des Klägers hatten argumentiert, dass die Journalisten hätten stutzig werden müssen, nachdem der Betroffene die Urheberschaft des Briefes vor Veröffentlichung bestritten hatte. Diese Argumentation wies der Richter jedoch zurück.
Das Gericht warnte davor, dass eine andere Auslegung des Gesetzes den Grundsätzen des ersten Verfassungszusatzes der Vereinigten Staaten widersprechen würde. Würde ein bloßes Dementi ausreichen, um Berichterstattung zu blockieren, entfiele das fundamentale Recht, kritische Berichte über Amtsträger und öffentliche Persönlichkeiten zu veröffentlichen.
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