Apple soll nach einem Gerichtsurteil in Kalifornien rund 5,7 Milliarden US-Dollar Schadenersatz an Taction Technology zahlen. Eine US-Jury befand, dass der Technologiekonzern zwei Patente für die haptische Rückmeldung der Taptic Engine verletzt hat. Apple kündigte umgehend an, das Verfahren in der Berufung anzufechten.
Bundesbezirksgericht in Südkalifornien
Ein kalifornisches Bundesbezirksgericht hat im Streit um die haptische Feedback-Technologie von iPhones und Apple-Uhren ein historisch hohes Urteil gefällt. Der Prozess vor dem Bundesbezirksgericht in Südkalifornien begann am 14. September. Nach zweitägigen Beratungen gelangten die sieben Geschworenen nun zu folgendem Entschluss: Aus ihrer Sicht wurden beide Patente in mindestens einem Punkt verletzt. Apple soll nach dem Urteil der US-Geschworenen nun genau 5.721.961.750 Dollar entrichten, da zwei Schutzrechte von Taction Technology verletzt wurden. Berichten der Nachrichtenagentur Reuters zufolge handelt es sich dabei um die höchste Summe, die jemals von einer US-Jury in einem Patentstreit vergeben wurde.
Die Rolle der Taptic Engine und des Patentstreits
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Bauteil, das Millionen von Nutzern täglich unter den Fingern spüren. Doch eins seiner Produkte kennst du sehr wohl. Die sogenannte Taptic Engine. Die haptischen Rückmeldungen beim Tippen auf einer Apple Watch oder einem iPhone – ebenso wie beim Empfang von Benachrichtigungen – werden durch diese kompakte Komponente erzeugt. In sämtlichen Smartphones ab dem iPhone 6s sowie in der ersten Apple Watch hat Apple dieses Element fest verbaut. Dies ersetzte den vorherigen Vibrationsmotor, und der Motor klopft auch unter dem Trackpad von Macbooks.
Klägerin Taction Technology ist eine Firma aus Kalifornien, die Kopfhörer entwickelt, bei denen man den Ton spürt, etwa für Gaming-Headsets von Corsair. Das Unternehmen warf dem Konzern vor, seine Technologie in der sogenannten „Taptic Engine zu verwenden. Taction ist nun aber der Meinung, dass Apple zwei seiner Erfindungen nutzt, ohne dafür die Lizenz zu besitzen. Konkret geht es um die Verletzung zweier Patente von 2020, die ein Vibrationsmodul beschreiben, das über die Haut spürbare Rückmeldungen erzeugt. Die Geschworenen sahen insgesamt drei Punkte aus den beiden Patenten verletzt und sprachen Taction Technology dafür die exakt festgelegte Summe zu.
Reaktion von Apple und angekündigte Berufung
CNBC
Apple widerspricht dem Urteil. Apple kündigte beim US-Sender CNBC an, mit der Entscheidung nicht einverstanden zu sein und Berufung einzulegen. Der Konzern erklärte demnach, seine Technologie nicht zu verwenden. Gegenüber dem Newsportal CNBC erklärten sie, dass weder der Entscheid an sich noch die astronomische Schadenssumme durch die Fakten gedeckt seien.
Apple bekräftigte, dass sich die eigene Taptic Engine grundlegend von den Entwicklungen der Klägerin unterscheide. Das Unternehmen wird deshalb Berufung einlegen, um das Urteil in der nächsten Instanz kippen zu lassen.
Hintergrund des langjährigen Verfahrens und fehlende Absicht
Taction Technology
Die juristische Auseinandersetzung besitzt eine lange Vorgeschichte. Taction Technology reichte die Klage im April 2021 ein. 2023 wies ein Richter in San Diego sie ab, doch ein Berufungsgericht holte den Fall zurück. Der Prozess begann am 14. September 2026. «Taction hat fünfeinhalb Jahre gewartet, bis der Fall vor Gericht kam», sagt der Anwalt der Firma zum US-Sender CNBC.

Einen entscheidenden Vorteil für den Konzern lieferte jedoch die Entscheidung der Geschworene bezüglich der Vorsätzlichkeit. Die Geschworenen befanden zugleich, dass Apple die Patente nicht absichtlich verletzt habe. Andernfalls hätte sich der zugesprochene Betrag noch verdreifachen können.
Parallelen zu früheren Patentkonflikten
Technologieunternehmen sehen sich häufig mit solchen Patentklagen konfrontiert, wie dieser Fall erneut verdeutlicht. Im Rahmen solcher juristischen Auseinandersetzungen wird neben der Überprüfung der übernommenen technischen Prinzipien stets auch ermittelt, wie hoch ein angemessener Schadenersatz oder eine faire Lizenzgebühr ausfallen muss.
Dass Geschworene in Patentprozessen hohe Summen zusprechen, ist keine Seltenheit. In Berufungsverfahren werden solche Beträge jedoch immer wieder teilweise deutlich reduziert.