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NDB veröffentlicht historische Josef-Mengele-Dossiers nach Rechtsstreit

Der Nachrichtendienst des Bundes hat das historische Dossier über den NS-Kriegsverbrecher Josef Mengele auf seiner Website veröffentlicht. Die Freigabe des über 200-seitigen Dokuments am 8. September 2026 folgt auf ein juristisches Verfahren, das ein Schweizer Historiker angestrengt hatte, stößt wegen geschwärzter Passagen jedoch auf Kritik.

Rechtsstreit erzwingt Veröffentlichung der Mengele-Akten

Nach einem monatelangen juristischen Tauziehen hat der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Unterlagen zu dem berüchtigten KZ-Arzt im Internet zugänglich gemacht. Ursprünglich stammten die Dokumente aus dem Jahr 2001, als der damalige Polizeidienst der Bundesanwaltschaft die Sammlung an das Bundesarchiv übergeben hatte. Wegen einer erweiterten Schutzfrist bis Ende 2071 blieben die Papiere unter Verschluss, und der NDB lehnte entsprechende Anträge auf Einsichtnahme wiederholt ab – zuletzt noch im Februar 2026.

Die Wende brachte erst eine Beschwerde des Berner Historikers Gérard Wettstein vor dem Bundesverwaltungsgericht. Im Zuge des Verfahrens kam zutage, dass für die Akten ein Bundesratsbeschluss vom 7. Dezember 2001 gilt, der im Rahmen der Aufarbeitung durch die Unabhängige Expertenkommission Schweiz – Zweiter Weltkrieg (Bergier-Kommission) eine besonders liberale Einsichtspraxis vorschreibt. Dem NDB war nach eigenen Angaben zuvor nicht bewusst, dass das Dossier unter diese Ausnahmeregelung fällt, da die entsprechenden Markierungen im Archiv fehlten.

Kritik an geschwärzten Personennamen und Zensurvorwürfe

Der NDB begründet die Zensur mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und gesetzlichen Bestimmungen. Konkret geschützt werden demnach Personendaten ehemaliger und aktiver Angestellter der Bundesverwaltung mit Bezug zum Nachrichtendienst, Informationen unter Quellenschutz sowie private Dritte, während öffentlich bekannte Personen ausgenommen sind. Die Behörde betont, dass die Zensur auf ein Minimum beschränkt worden sei und die historische Nachvollziehbarkeit der Abläufe gewahrt bleibe.

Inhalte des Dossiers und die Rolle der Schweiz

Das rund 217 Seiten starke Dossier enthält eine Vielzahl zeitgenössischer Zeitungsberichte, Polizeirakten sowie Hinweise aus der Bevölkerung. Im Zentrum stehen dabei Berichte und Ermittlungen zu dem Verdacht, ob sich Mengele nach dem Zweiten Weltkrieg in der Schweiz aufgehalten haben könnte – unter anderem wird einem mutmaßlichen Besuch in Kloten ZH im Jahr 1961 nachgegangen. Zudem finden sich Dokumente zu Geldern aus Paraguay sowie Berichten über Sichtungen in Irland und Argentinien.

Josef Mengele, der im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau als Lagerarzt tätig war, menschenverachtende medizinische Experimente verantwortete und Selektionen vornahm, wurde trotz internationaler Fahndung nach Kriegsende nie gefasst. Er lebte jahrzehntelang unerkannt in Südamerika und ertrank 1979 bei einem Badeunfall im brasilianischen Bertioga nach einem Schlaganfall.

Generelle Überprüfung der Archivpraxis beim NDB

Der Fall hat beim Schweizer Nachrichtendienst weitergehende Konsequenzen ausgelöst. Die Behörde nimmt den Vorgang zum Anlass, ihre bisher meist sehr zurückhaltende Praxis bei der Freigabe von historischem Archivgut grundlegend zu überprüfen. Diese Arbeiten, in die auch das Bundesarchiv einbezogen ist, laufen derzeit. Der Historiker Wettstein hat nun 30 Tage Zeit, um zu prüfen, ob er wegen der verbleibenden Schwärzungen dennoch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreicht, um vollständige Einsicht in die Originalakten zu erlangen.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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