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Landesgericht Wien spricht Eltern nach Kindesmisshandlung frei

Ein im Oktober 2024 geborenes Mädchen wurde mehrfach schwer misshandelt, doch am Landesgericht Wien blieben die Eltern am Dienstag, den 8. September 2026, vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen, da die individuelle Täterschaft vor Gericht nicht eindeutig festgestellt werden konnte.

Die juristische Aufarbeitung eines besonders schweren Falles von Kindesmisshandlung endete am Wiener Landesgericht mit einem Freispruch für beide Elternteile aus Mangel an absolutem Beweis für den jeweiligen Haupttäter. Obwohl die mit dem Fall betraute Richterin keinen Zweifel daran ließ, dass dem im Oktober 2024 geborenen Mädchen erhebliche Verletzungen zugefügt worden waren, ließen sich weder dem 39-jährigen Vater noch der 30-jährigen Mutter die direkten Übergriffe vor Gericht eindeutig zuordnen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Schwere Knochenbrüche und medizinische Gutachten am Landesgericht Wien

Im Zentrum des Verfahrens standen multiple, schwere Verletzungen, die dem wenige Monate alten Kleinkind zugefügt worden waren. Laut den Ausführungen des beigezogenen Gerichtsmediziners waren dem Mädchen bei mindestens zwei Gelegenheiten die Beine verdreht worden. Der Experte sprach in der Verhandlung von Rotier- und Schleuderbewegungen, wobei gewaltsame Fremdeinwirkung die schmerzhaften Frakturen zweifelsfrei verursacht habe, wie die Berichterstattung im Detail festhält.

Die Anklagebehörde hatte die Rollenverteilung in der Familie so gesehen, dass der Vater als unmittelbarer Täter agiert habe, während die Mutter als Beitragstäterin untätig geblieben sei und nichts unternommen habe, um die Übergriffe zu verhindern. Am Ende der Beweisaufnahme fasste die Richterin das Dilemma des Prozesses zusammen: Einer von ihnen beiden war’s, so die Richterin, doch die individuelle Täterschaft sei rechtlich nicht zweifelsfrei nachweisbar gewesen.

Reaktionen der Eltern und der familiäre Hintergrund

Beide Elternteile beteuerten sowohl beim Verhandlungsauftakt Ende Mai als auch im fortgesetzten Verfahren, ihrem Kind keinerlei Leid zugefügt zu haben und für die Verletzungen keine Erklärung zu besitzen.

„Der Vorwurf allein ist schon skandalös.“

Der Vater, Beschuldigter

Er bezeichnete sich als definitiv unschuldig, während die Mutter erklärte, sie habe stets dafür gesorgt, dass es meinem Kind gut geht. Die Hintergründe des Paares offenbaren eine langjährige Vorbelastung: Die beiden hatten sich kennengelernt, während der Mann sich auf Freigang befand. Sein Strafregister weist insgesamt vier Verurteilungen wegen verschiedener Gewaltdelikte auf. Zuletzt verbüßte er eine längere Freiheitsstrafe in einer Justizanstalt, die im März 2025 endete. Das Kind wurde während eines Hafturlaubs gezeugt; mit Genehmigung der Anstalt durfte der Vater sogar bei der Geburt anwesend sein. Ab Herbst 2024 verbrachte er regelmäßig drei von vier Wochenenden bei seiner Partnerin, bevor er sonntags in den Strafvollzug zurückkehrte. Genau in diese Wochenenden fiel laut den Ermittlungen der Tatzeitraum.

Medizinische Rettungskette und aktuelle Situation des Kindes

Die Aufdeckung der Taten erfolgte im Februar 2025, als die Mutter mit dem Kleinkind einen Kinderarzt aufsuchte. Dieser reagierte umgehend und veranlasste die sofortige Überweisung des Babys in ein Spital. Dort dokumentierten Mediziner frische Verletzungen am Schienbein, Striemen an den Innenseiten beider Beine sowie eine ausgedehnte Blutunterlaufung am rechten Fuß, die vom Sprunggelenk bis zum großen Zeh reichte. Hinzu kamen ältere Verletzungen, darunter ein Bruch am linken Schienbeinschaft, Eckfrakturen an beiden Schienbeinen sowie Schaftbrüche an Elle und Speiche.

Landesgericht Wien spricht Eltern nach Kindesmisshandlung frei
Photo: derstandard.at
Landesgericht Wien spricht Eltern nach Kindesmisshandlung frei
Photo: OE24

Ganz ungeschoren kam der 39-jährige Vater trotz des Freispruchs im Hauptpunkt dennoch nicht davon. Wegen einer gegen seine damalige Partnerin verübten Gewalttat – er hatte ihr eine kräftige Ohrfeige versetzt – wurde er zu einer unbedingt zu verbüßenden Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, wie das Landesgericht bestätigte. Diese Entscheidung ist ebenfalls rechtskräftig.

Das Paar hat sich inzwischen getrennt. Das mittlerweile fast zweijährige Mädchen lebt in der Obhut von Pflegeeltern. Laut den Darlegungen des Gerichtsmediziners Christoph Reisinger hat sich das Kind in physischer Hinsicht den Umständen entsprechend erholt; schwere Dauerfolgen liegen nicht vor und sind für die Zukunft auch nicht zu erwarten.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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