Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Türkei im Fall des inhaftierten Kulturförderers Osman Kavala erneut verurteilt. August 2026 die sofortige Freilassung des seit 2017 inhaftierten Aktivisten und stellten gravierende Verletzungen seiner Grundrechte sowie Zweifel an der Unabhängigkeit der Justiz fest.
Der Fall des türkischen Intellektuellen Osman Kavala erreicht eine neue rechtliche Dimension. August 2026 ein weiteres Urteil gegen die Türkei gefällt. Die Richter in Straßburg verlangen die sofortige Freilassung des Aktivisten und betonen, dass die Verurteilungen in der Heimat das klare Ziel verfolgten, ihn für seine Rolle bei den Gezi-Protesten zu bestrafen und ihn als Menschenrechtsverteidiger zum Schweigen zu bringen
, wie der Vorsitzende Richter Mattias Guyomar erklärte (ZEIT).
Hintergrund der Inhaftierung und das Verfahren im Hochsicherheitsgefängnis Silivri
Kavala sitzt bereits seit November 2017 im Hochsicherheitsgefängnis Silivri (T Online). Die türkische Justiz wirft dem Unternehmer und Gründer des Kulturinstituts Anadolu Kültür vor, regierungskritische Demonstranten im Zuge der Gezi-Proteste im Jahr 2013 finanziell unterstützt und damit den Sturz der Regierung in Ankara angestrebt zu haben (Spiegel). Kavala hat diese Anschuldigungen stets zurückgewiesen (Spiegel).
Im April 2022 wurde er in einem zweiten Verfahren zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung verurteilt (ZEIT). Das oberste Berufungsgericht des Landes bestätigte diese harte Strafe später (ZEIT). Die Gezi-Proteste selbst gelten als die größte zivilgesellschaftliche Protestwelle der jüngeren türkischen Geschichte gegen die regierende Partei AKP (ZEIT).
Die Feststellungen des EGMR zur Unabhängigkeit der Gerichte und zu Menschenrechtsverletzungen
In seiner neuesten Entscheidung bewertet der EGMR Kavalas Verurteilung als ungültig (T Online). Das Gericht befand, dass der Aktivist lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung Gebrauch gemacht habe (T Online). Durch eine willkürliche Auslegung türkischer Gesetze seien diese Rechte missachtet worden (T Online). Zudem rügten die Straßburger Richter eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren und äußerten grundlegende Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte (T Online).
Ein weiterer schwerwiegender Punkt des Urteils betrifft das Verbot einer unmenschlichen Behandlung. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Türkei gegen dieses Verbot, weil Kavala wegen seiner lebenslangen Haftstrafe keine reale Aussicht auf Freilassung oder eine gesetzliche Überprüfung seiner Haft hat (T Online).
Vorgeschichte der Straßburger Urteile und das Vertragsverletzungsverfahren des Europarats
Die Auseinandersetzung zwischen Straßburg und Ankara zieht sich bereits über Jahre hin. Bereits im Dezember 2019 hatte der EGMR eine Verletzung von Menschenrechten festgestellt und die sofortige Freilassung Kavalas aus der damaligen Untersuchungshaft gefordert (T Online). Die Regierung in Ankara kam dieser Forderung damals nicht nach (T Online), obwohl die Urteile des EGMR für alle Mitgliedstaaten des Europarats bindend sind (FAZ). Die Türkei gehört dem Europarat bereits seit 1950 an (T Online).

Obwohl es sich beim Europarat um keine Institution der Europäischen Union handelt, sondern um eine Organisation mit 46 Mitgliedstaaten zur Überwachung der Menschenrechte (T Online), hatte das Gremium wegen der Weigerung Ankaras ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei eingeleitet (T Online). In einem weiteren Verfahren aus dem Jahr 2022 verurteilte der EGMR die Türkei wegen der Missachtung des Urteils von 2019 zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro an Kavala (T Online). Kavala lehnte die Zahlung nach eigenen Angaben aus Protest ab (T Online).
Trotz der anhaltenden Repressionen und der Inhaftierung erfuhr Kavalas Arbeit internationale Anerkennung. Im Jahr 2023 wurde er mit dem Vaclav-Havel-Preis des Europarats ausgezeichnet, der besonderes Engagement für die Menschenrechte ehrt (T Online).
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