Ein Gericht in Louisiana hat RJ Luis per einstweiliger Verfügung die Spielberechtigung für das Basketballteam der LSU für die Saison 2026/27 erteilt.
Das juristische Vorspiel und die Entscheidung in Baton Rouge
Bezirksgericht in Baton Rouge zog sich über mehr als fünf Stunden hin, bevor Richter Ronald Johnson seine Entscheidung verkündete. Der frühere Star von St. John’s, der im Mai seine Zusage für die Tigers gegeben hatte, zog vor Gericht, nachdem die NCAA seine Rückkehr in den College-Basketball blockieren wollte. Vertreten wurde der Spieler von den Anwälten Elliot Abrams und Tony Clayton, während die NCAA von Taylor Askew vor Gericht vertreten wurde.
Der Kern der juristischen Argumentation stützte sich auf die Tatsache, dass die NCAA in anderen Fällen Profispieler im College-Sport zulässt. Die Anwälte argumentierten, dass internationale Spieler mit deutlich mehr professioneller Erfahrung ohne Einspruch spielen dürfen, während Luis nach einem im Sommer unterzeichneten und kurz darauf beendeten Profivertrag nun vor Gericht seine Startberechtigung erstreiten musste.
Elliot Abrams, Anwalt von RJ Luis, erklärte, die Entscheidung des Richters diene dazu, die Zukunft eines jungen Mannes zu schützen, der sich nichts zuschulden kommen lassen habe.
Mit der am Montag erlassenen einstweiligen Verfügung darf der 23-jährige Flügelspieler für die kommende Saison 2026/27 für Trainer Will Wade auflaufen. Die Entscheidung setzt den Schlusspunkt hinter eine unruhige Sommerpause und verschafft dem LSU-Kader kurz vor Beginn der Saisonvorbereitung enorme sportliche Verstärkung.
Der Weg über das Profilager und die Haltung der NCAA
Der Fall unterscheidet sich grundlegend von klassischen College-Karrieren. Nach einer überragenden Saison bei St. John’s, in der er im Durchschnitt 18,5 Punkte und 7,0 Rebounds pro Spiel erzielte und zum besten Spieler der Big East gewählt wurde, meldete sich Luis für den NBA-Draft 2025 an. Nachdem er dort nicht ausgewählt wurde, unterschrieb der 2,01 Meter große Spieler einen Zwei-Wege-Vertrag bei den Utah Jazz, der ein Gehalt von rund 1,3 Millionen US-Dollar für die Vorsaison vorsah.
Es folgte ein Transfer zu den Boston Celtics und im Anschluss eine Entlassung im Oktober, ohne dass Luis ein reguläres NBA-Spiel oder eine Partie in der G League bestritten hatte. Ein kurzzeitiger Einsatz in drei Vorbereitungsspielen endete verletzungsbedingt, bevor er von den Celtics entlassen wurde. Obwohl er nie im offiziellen Ligabetrieb der Profis stand, verweigerten die Statuten der NCAA seine Rückkehr. Ncaa-Präsident Charlie Baker hatte im Dezember in einer Erklärung bekräftigt, dass Spieler mit NBA-Vertrag grundsätzlich von der Berechtigung im College-Sport ausgeschlossen bleiben.
Widerstand aus der Southeastern Conference und breitere juristische Wellen
Die Reaktion der Conference ließ nicht lange auf sich warten. Die Präsidenten und Kanzler der Southeastern Conference hielten am Montagabend eine Videokonferenz ab und veröffentlichten im Anschluss eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihr scharfes Missfallen über den Richterspruch äußerten. SEC-Commissioner Greg Sankey hatte zuvor bereits eine eidesstattliche Erklärung gegen die Rückkehr des Spielers eingereicht.

Die Präsidenten und Kanzler der Southeastern Conference erklärten, dass stets College-Sportler und keine ehemaligen Profisportler den Kern der Southeastern Conference gebildet hätten.

In ihrer Erklärung betonten die Verantwortlichen, dass die Rückkehr von Profis die Grenze zwischen College- und Profisport verwische und wettbewerbsrechtliche Probleme schaffe. Zugleich unterstrich die SEC die Notwendigkeit, das sogenannte Protect College Sports Act voranzutreiben, um einen einheitlichen bundesweiten Rechtsrahmen für den Hochschulsport zu schaffen.
Der Fall um Luis steht stellvertretend für eine breitere Welle juristischer Auseinandersetzungen gegen die Förder- und Altersregeln der NCAA. Während Gerichte in Bundesstaaten wie Ohio, Georgia und Colorado in den vergangenen Wochen und Monaten ähnliche Verfügungen zugunsten betroffener Sportler erließen, kündigte die Verbandsführung an, die Entscheidungen weiterhin auf juristischem Wege anzufechten.
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