Songs largely created by artificial intelligence have been banned from official Australian music charts under new guidelines introduced by the Australian Recording Industry Association. Announced on Tuesday, August 25, the updated rules require releases to be substantially human-made to remain eligible, following a controversy involving an AI-assisted Madonna cover.
Die australischen Musikcharts schließen künstlich erzeugte Titel künftig aus. Ab Freitag gilt ein neuer Regelwerk, das von der Australian Recording Industry Association (ARIA) verabschiedet wurde. Demnach müssen alle Einreichungen für die offiziellen Charts zu wesentlichen Teilen von Menschen geschaffen sein. Vollständig oder überwiegend durch Künstliche Intelligenz generierte Stücke sind ab sofort von der Wertung ausgeschlossen.
Der Auslöser: Ein KI-Cover von Madonna
Auslöser für die Neuregelung ist ein umstrittener Charterfolg im Sommer. Eine Coverversion von Madonnas Klassiker Like A Prayer
des australischen DJs Josh Fawaz war bis an die Spitze der ARIA-Dance-Singlecharts geklettert und erreichte Platz 2 der genreübergreifenden Gesamtwertung. Der Titel entwickelte sich zu einem Dauerbrenner im kommerziellen Radio und verzeichnete allein auf Spotify mehr als 48 Millionen Abrufe. Erst nach massiver Kritik räumte der Interpret ein, generative KI-Technologien eingesetzt zu haben.
Die Verbandsgeschäftsführerin Annabelle Herd begründete den Schritt mit dem scharfen Wettbewerb, dem einheimische Künstler ausgesetzt seien. Der Verband habe kein Interesse daran, den Erfolg rein maschinell erzeugter Musik zu feiern, die jegliche menschliche Kunstfertigkeit vermissen lasse.
„These changes reflect our intent to remain dynamic and promote the human nature of artistry in what is, to say the least, a rapidly developing space.“
Annabelle Herd, CEO der Australian Recording Industry Association, via BBC
Welche technische Unterstützung erlaubt bleibt
Die neuen Richtlinien verbieten keineswegs jede digitale Technologie im Produktionsprozess. Künstliche Intelligenz darf weiterhin in einer unterstützenden Rolle eingesetzt werden. So bleiben Anwendungen für das Mastering, der Einsatz von Drum-Maschinen sowie Auto-Tune zulässig. Grundvoraussetzung für die Chartzulassung ist jedoch, dass der Song selbst von Menschen geschrieben wurde und sowohl die Hauptgesangsproduktion als auch die primären Instrumente von menschlichen Interpreten stammen.

Wie die Berichterstattung zeigt, müssen Künstler bei der Einreichung für die Hitlisten künftig offenlegen, ob und in welchem Umfang KI genutzt wurde. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass ein Titel weitgehend maschinell generiert wurde, behält sich die ARIA vor, Chartplatzierungen nachträglich zu korrigieren. Bei Spitzenreitern kann der Verband sogar die Rückgabe vergebener Nummer-Eins-Auszeichnungen fordern. Betroffene Künstler erhalten allerdings die Möglichkeit, gegen einen Ausschluss Einspruch zu erheben.
Internationale Parallelen und Reaktionen der Musikszene
Der Schritt des australischen Branchenverbands fügt sich in eine globale Debatte über den Umgang mit generativer Audio-Software ein. Bereits zu Jahresbeginn war ein rein maschinell erstellter Song von den schwedischen Charts ausgeschlossen worden. Im Juli kündigte zudem die International Federation of the Phonographic Industry (IFPI) an, verbindliche Richtlinien für offizielle Charts in Lateinamerika, dem Nahen Osten, Afrika sowie Südostasien einzuführen.

In Australien erfährt die Entscheidung Unterstützung aus der Musikwirtschaft. Die Mitglieder des elektronischen Musikprojekts Peking Duk hatten im Vormonat eine KI-unterstützte Variante ihres aus dem Jahr 2014 stammenden Hits High
veröffentlicht und spöttisch kommentiert: When you re-record your own song with AI so Australian radio will play it.
Bandmitglied Adam Hyde erklärte gegenüber dem Sender Channel Nine, KI-Musik führe letztlich dazu, removing the human experience from life
.
Premierminister Anthony Albanese hatte bereits im Juli angekündigt, kreative Berufe vor den wirtschaftlichen Folgen ungeprüfter KI-Trainingsdaten zu schützen. Die neuen ARIA-Vorgaben schließen neben rein synthetischen Produktionen auch Titel aus, bei denen der Verdacht auf Stream- oder Chart-Manipulation besteht.