Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) eröffnete am 14. Juli 2026 eine Vorabklärung gegen Google, weil der Tech-Gigant den „Choice Screen“ auf Android-Geräten in der Schweiz abgeschafft hat, während er im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) weiterhin verfügbar ist. Die Untersuchung prüft, ob die Ungleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer gegen das Kartellgesetz verstößt.
Die Abschaffung des „Choice Screen“ und ihre Folgen
Seit kurzem können Nutzer in der Schweiz bei der Ersteinrichtung neuer Android-Geräte keine Standard-Suchmaschine mehr frei wählen. Google legt automatisch „Google Search“ als Voreinstellung fest, während im EWR der „Choice Screen“ weiterhin existiert. Dieser Auswahlbildschirm ermöglichte es Benutzern, ihre bevorzugte Suchmaschine zu bestimmen. Die Weko kritisiert, dass die Abschaffung in der Schweiz die Sichtbarkeit konkurrierender Suchmaschinen einschränkt und damit Markteintrittsbarrieren erhöht.
„Standardeinstellungen spielen in digitalen Märkten eine entscheidende Rolle. Der ‹Choice Screen› soll Abschottungseffekte durch Voreinstellungen verringern“, heißt es in einer Mitteilung der Weko. Die Behörde verweist darauf, dass die Wettbewerbsbedingungen in der Schweiz und im EWR vergleichbar seien, die Praxis von Google jedoch zu einer Ungleichbehandlung führe. Dieses Verfahren könnte auch für andere Mobilgeräte von Bedeutung sein, wie die Weko betont.
Google begründet die Änderung mit EU-Gesetzen

Der Weko-Vizedirektor Olivier Schaller erklärt, dass Google den Unterschied zwischen der Schweiz und dem EWR mit dem in der EU geltenden Digital Markets Act rechtfertige. Dieser verpflichte den Konzern, Nutzern in Europa mehr Auswahl bei Browsern und Suchmaschinen zu bieten. „Die Grundidee des Digital Markets Act ist aber vergleichbar mit Elementen unseres Kartellgesetzes“, so Schaller. Obwohl in der Schweiz kein ähnliches Gesetz existiert, betont die Weko, dass der „Choice Screen“ zur Schutz von Wettbewerb und Wählbarkeit beigetragen habe.
Die Abschaffung in der Schweiz könnte nach Auffassung der Weko dazu führen, dass Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, weniger Sichtbarkeit erhalten. Dies könnte die Markteintrittsbarrieren für neue Anbieter erhöhen. Die Weko prüft, ob dies gegen das Kartellgesetz verstößt.
Mögliche Konsequenzen und weitere Schritte
Die Vorabklärung der Weko ist ein frühes Stadium im kartellrechtlichen Verfahren. Sie dient dazu, erste Hinweise auf einen möglichen Verstoß zu prüfen, bevor über die Eröffnung einer förmlichen Untersuchung entschieden wird. Die Ergebnisse könnten auch für andere voreingestellte Dienste auf Mobilgeräten von Interesse sein. Die Weko erwägt Sanktionen wie Bussen oder Verbote, könnte aber auch zu einer einvernehmlichen Lösung kommen.
Ein Sprecher von Google Schweiz betonte, die Firma sichere der Behörde „vollumfängliche Kooperation zur Klärung ihrer Fragen zu“. Die Vorabklärung werde voraussichtlich einige Monate dauern, so Weko-Vize Schaller. Bislang hat Google keine konkreten Reaktionen auf die Vorwürfe veröffentlicht.
Historischer Kontext und vergleichbare Fälle

Die Weko weist auf vergleichbare Fälle hin, in denen Voreinstellungen als Wettbewerbsbeschränkung kritisiert wurden. So stand Google im Jahr 2026 vor dem Europäischen Gerichtshof, nachdem er vorinstallierte Suchmaschinen und Apps kritisiert worden war. In der Schweiz gilt das Kartellgesetz seit 1999, das Wettbewerbsverstöße ahndet. Die aktuelle Untersuchung könnte den Rahmen für zukünftige Entscheidungen zu Voreinstellungen auf Mobilgeräten festlegen.
Die Weko betont, dass Standardeinstellungen stark beeinflussen, welche digitalen Dienste Nutzer tatsächlich nutzen. Ohne den „Choice Screen“ erhalten konkurrierende Suchmaschinen bei der Geräteeinrichtung weniger Aufmerksamkeit. Dies könnte ihre Wettbewerbschancen verschlechtern und den Markteintritt neuer Anbieter erschweren.
Was kommt als nächstes?
Die Weko wird in den nächsten Monaten weitere Daten sammeln und prüfen, ob die Praxis von Google tatsächlich gegen das Kartellgesetz verstößt. Sollte dies der Fall sein, könnte die Behörde Sanktionen verhängen oder Google dazu verpflichten, den „Choice Screen“ in der Schweiz wieder einzuführen. Die Ergebnisse der Vorabklärung könnten auch für andere Unternehmen von Bedeutung sein, die Voreinstellungen auf Mobilgeräten nutzen.
Die Schweizer Wettbewerbsbehörde betont, dass die Untersuchung im Interesse des Wettbewerbs und der Nutzer steht. „Wir wollen sicherstellen, dass alle Marktteilnehmer auf gleicher Ebene agieren können“, sagt ein Sprecher der Weko. Die finale Entscheidung wird voraussichtlich nach Abschluss der Vorabklärung fallen.
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