Die schwarz-rote Koalition hat beschlossen, die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich festzuschreiben. Zudem sollen telefonische Krankschreibungen ohne Praxisbesuch abgeschafft werden. Die Regelung, die eine Rückkehr zu prä-pandemischen Standards markiert, stößt bei Ärzten und Krankenkassen auf heftige Kritik wegen drohender Überlastungen in den Praxen.
Verschärfte Attestpflicht: Der Weg zurück zur Vor-Corona-Regelung
Die Bundesregierung plant eine grundlegende Änderung des Krankenstands-Managements in deutschen Betrieben. Kernstück der Reform ist die gesetzliche Pflicht, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits am ersten Tag der Erkrankung vorzulegen. Bisher war dies erst ab dem vierten Tag vorgeschrieben. Wie Tagesschau berichtet, ist dies Teil einer Vereinbarung der schwarz-roten Koalitionsspitzen, um die hohen Krankenstände in Unternehmen zu senken.Gleichzeitig beendet die Regierung die Praxis der telefonischen Krankschreibung ohne vorherigen Praxisbesuch. Bundeskanzler Friedrich Merz verteidigt diesen Schritt als notwendige Rückkehr zu den Standards, die vor der Pandemie galten. Er betonte im ZDF, dass Patienten zwar nicht zwingend am ersten Tag physisch in der Praxis erscheinen müssen, aber zwingend eine Bescheinigung für diesen Tag vorweisen müssen.
Interne Risse in der Koalition: Zwischen Kompromiss und Skepsis
Photo: SZ.deTrotz der offiziellen Einigung im Koalitionsausschuss offenbart die Debatte deutliche Differenzen innerhalb der Regierung. Vizekanzler und SPD-Chef Lars Klingbeil bezeichnete die Verschärfungen als politischen Kompromiss, mahnte jedoch eine pragmatische Umsetzung an.„Das müssen wir jetzt vernünftig gestalten, was da im Koalitionsausschuss vorgeschlagen wurde“
Lars Klingbeil, Vizekanzler und SPD-Chef, via DIE ZEITKlingbeil betonte laut DIE ZEIT, dass niemand, der tatsächlich krank ist, durch die neuen Regeln gezwungen werden dürfe, sich krank zur Arbeit zu schleppen oder die ärztliche Versorgung zu überlasten.Deutlich skeptischer äußerte sich Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD). Sie stellte klar, dass die Attestpflicht ab dem ersten Tag nicht ihr eigener Vorschlag war. Bas kündigte an, die tatsächlichen Auswirkungen genau zu prüfen, um festzustellen, ob die Maßnahme überhaupt eine Wirkung auf die Krankenstände hat oder lediglich zu bürokratischen Schwierigkeiten führt.
Drohende Überlastung der Hausarztpraxen
Photo: DIE ZEITDie medizinische Fachwelt und Krankenkassen warnen vor einer systemischen Überlastung. Die Kombination aus der Pflicht zur AU ab dem ersten Tag und dem Wegfall der telefonischen Bescheinigung könnte zu einem massiven Anstieg der Patientenströme in den ohnehin überfüllten Praxen führen.Der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, warnte gegenüber der dpa, dass die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung die Zahl der Arztkontakte steigere und damit die Belastung des Praxispersonals massiv erhöhe. Besonders brisant ist dies vor dem Hintergrund einer Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) und der Barmer Krankenkasse. Die Daten von 2020 bis 2023 zeigen, dass telefonische Krankschreibungen lediglich einen minimalen Anteil am Gesamtaufkommen hatten:
Anteil telefonischer Krankschreibungen: Jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent aller AU-Bescheinigungen.
Ergebnis: Es gibt laut Tagesspiegel keinerlei Hinweise darauf, dass diese Praxis ein maßgeblicher Treiber für höhere Krankenstände war.
Kritiker sehen in der Reform daher weniger ein medizinisches oder ökonomisches Instrument als vielmehr ein Signal an die Arbeitnehmer, dass eine Krankmeldung grundsätzlich unter Generalverdacht steht.
Digitalisierung und Teilkrankschreibung als Ausgleich
Photo: TagesspiegelUm die Kritik abzufedern, setzt Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf digitale Alternativen. Während die rein telefonische Krankschreibung ohne Besuch entfällt, sollen Videosprechstunden mit dem behandelnden Hausarzt weiterhin möglich sein und verstärkt gefördert werden. Ziel sei es, Missbrauch zu unterbinden und gleichzeitig die Digitalisierung der Versorgung voranzutreiben.„Daher ist es richtig, diese wieder abzuschaffen“
Nina Warken, Bundesgesundheitsministerin, via TagesschauEin weiterer Hebel zur Senkung der Ausfallzeiten soll die sogenannte Teilkrankschreibung sein. Warken plant, Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, sich bei längeren Erkrankungen nur teilweise krankzuschreiben, sofern dies im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber geschieht. Die vorgesehenen Stufen für die Teilzeit-AU sind:
25 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit
50 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit
75 Prozent der üblichen Wochenarbeitszeit
Spielraum für Unternehmen und Tarifpartner
Trotz der gesetzlichen Verschärfung bleibt ein gewisses Maß an Flexibilität auf Unternehmensebene. Wie SZ.de hervorhebt, ist es den Betrieben überlassen, abweichende Regelungen zu treffen.Bundeskanzler Friedrich Merz stellte klar, dass Arbeitgeber oder Tarifvertragsparteien Ausnahmen von der ersten-Tages-Pflicht vereinbaren können. Damit könnten Unternehmen, die bereits heute auf Vertrauensbasis arbeiten oder eigene Regelungen für Kurzzeiterkrankungen haben, diese beibehalten. Die endgültige Ausgestaltung dieser Ausnahmeregelungen wird nun im laufenden Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.
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