Im Streit um Grönland haben die USA, Dänemark und die Arktisinsel ein unbefristetes Sicherheitsabkommen unterzeichnet. Die Vereinbarung erweitert US-Militärbasen, regelt die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und schränkt den Einfluss von Nicht-NATO-Staaten in der strategisch bedeutsamen Region ein.
Im Streit um den Status und die Sicherheitsarchitektur der arktischen Insel haben die USA, Dänemark und Grönland eine trilaterale Vereinbarung geschlossen. Das Dokument modernisiert und ergänzt das bestehende Verteidigungsabkommen zwischen Dänemark und den USA aus dem Jahr 1951 und ist unbefristet angelegt. Es bleibt laut 20min auch bei einer allfälligen Unabhängigkeit Grönlands von Dänemark in Kraft.
Militärische Ausbaupläne und die Rolle der Pituffik Space Base
Der Vertrag konkretisiert die militärischen Nutzungsrechte der USA auf grönländischem Territorium. Im Zentrum steht dabei die Modernisierung und Ausweitung der Aktivitäten auf der Weltraum-Militärbasis Pituffik, wie in den veröffentlichten Details festgehalten ist. Darüber hinaus erhalten die Vereinigten Staaten das Recht, in Narsarsuaq und Mestersvig zusätzliche Verteidigungsgebiete einzurichten. Weitere militärische Standorte können in gegenseitigem Einvernehmen aller drei Vertragsparteien hinzukommen.
Ein zentraler wirtschaftlicher Punkt des Abkommens betrifft die Auftragsvergabe: Sowie möglich, müssen sämtliche Verträge im Zusammenhang mit der Errichtung, Instandhaltung und Wartung dieser Verteidigungsgebiete an kommerzielle Unternehmen in Grönland vergeben werden. Neben den festen Stützpunkten sieht das Abkommen ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für unbemannte militärische Anlagen ausserhalb dieser Zonen vor, die das Königreich Dänemark gemeinsam mit Grönland prüfen wird.
Bewegungsfreiheit, Spionageabwehr und der Einfluss von Drittstaaten
Die Vereinbarung gewährt US-Streitkräften mit staatlichen Schiffen sowie Luft- und Bodenfahrzeugen Bewegungsfreiheit im gesamten Gebiet Grönlands, sofern sie sich nicht in den designierten Sicherheitszonen aufhalten. Dabei soll jedoch auf die grönländische Gesellschaft und Lebensweise, insbesondere auf Jagd und Fischerei, Rücksicht genommen werden.

Neu eingeführt wurden strikte Bestimmungen zur Spionageabwehr. Demnach dürfen Gebiete in der Nähe der US-Militärbasen nicht in einer Weise genutzt werden, die den Schutz der Anlagen gefährdet. Die USA erhalten das Recht, Bedenken hinsichtlich Bauarbeiten oder Nutzungsänderungen von Gebäuden anzumelden.
- Kein Staat, der nicht der NATO angehört, darf bemannte oder unbemannte militärische Einrichtungen in Grönland errichten.
- Investoren und Staaten aus Ländern, die weder NATO-Mitglieder, NATO-Partner noch EU-Mitglieder sind, dürfen weder die Kontrolle noch massgeblichen Einfluss oder Zugang zu sensiblen, nicht öffentlichen Sicherheitsinformationen in Grönland erhalten.
- Dänemark verpflichtet sich zu einer weiter gestärkten Sicherheitspräsenz in der Arktis und unterstützt ein grösseres Engagement der NATO in der Region.
Vorgeschichte geopolitischer Spannungen im Vorfeld der Unterzeichnung
Der nun fixierte Deal beendet eine Phase intensiver diplomatischer und geopolitischer Spannungen. Die Debatte nahm im August 2019 ihren Anfang, als die Idee eines Kaufs der Arktisinsel durch die USA erstmals öffentlich vorgeschlagen wurde. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen bezeichnete den Vorstoss damals als absurd, woraufhin ein diplomatischer Schlagabtausch folgte.
Die Lage verschärfte sich im Januar 2025, als im Vorfeld des zweiten Amtsantritts der Einsatz wirtschaftlicher oder militärischer Mittel nicht ausgeschlossen wurde, um die Kontrolle über das Gebiet zu erlangen. Im selben Monat reiste Donald Trump Jr. zu einem Besuch nach Nuuk. Im März 2025 folgte ein Inspektionsbesuch des US-Vizepräsidenten JD Vance auf der Pituffik Space Base, bei dem Kritik an der bisherigen Sicherheitsgewährleistung geäussert wurde. Die Situation spitzte sich zu Jahresbeginn 2026 weiter zu, bevor nun mit der trilateralen Unterzeichnung ein formaler Rahmen gefunden wurde.
Das Abkommen tritt formell in Kraft, sobald die erforderlichen parlamentarischen Prozesse des dänischen Königreichs gemeinsam mit Grönland vollständig abgeschlossen sind.
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