U.K.-Abgeordnete haben am Freitag einen Gesetzentwurf zur Legalisierung der Sterbehilfe in England und Wales überraschend abgelehnt. Das im Unterhaus zur Abstimmung gestellte Gesetz scheiterte mit 286 zu 270 Stimmen.
Die Entscheidung beendet vorerst eine zweijährige parlamentarische Debatte über die Neugestaltung des Rechts auf selbstbestimmtes Lebensende. Befürworter hatten gehofft, dass die Reform die größte Änderung der sozialen Gesetzgebung im Vereinigten Königreich seit der teilweisen Legalisierung der Abtreibung im Jahr 1967 markieren würde. Stattdessen bremste das Votum den Vorstoß aus, der schwerstkranken Erwachsenen den letzten Weg unter strengen Auflagen erleichtern sollte.
Das abgelehnte Gesetz und die strengen Hürden im Unterhaus
Der von Abgeordneten am Freitag abgelehnte Text sah vor, dass volljährige Personen mit einer unheilbaren Erkrankung und einer verbleibenden Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten einen Antrag auf assistierten Tod stellen durften. Dieses Vorhaben war jedoch an mehrstufige Kontrollmechanismen geknüpft. Neben der Zustimmung durch zwei Ärzte sollte zusätzlich die Freigabe durch ein Gremium von Experten erforderlich sein.
Dennoch kippte das britische Parlament das Regelwerk knapp. Bei der zweiten Lesung stimmten 286 Mitglieder des Unterhauses gegen den Gesetzentwurf, während 270 Abgeordnete dafür votierten. Beobachter hatten ein anderes Ergebnis erwartet, da eine nahezu identische Version des Entwurfs im vorangegangenen Parlament noch die Hürde im Unterhaus genommen hatte. Jener frühere Vorstoß scheiterte damals allerdings im Oberhaus, wo einige wenige Peers das Gesetz durch zahlreiche Änderungsanträge sprichwörtlich totredeten.
Argumente gegen die Reform und medizinische Zweifel an Prognosen
Gegner der Gesetzgebung führten während der Debatte Sicherheitsbedenken ins Feld. Sie warnten vor potenziellem Druck auf verletzliche Menschen und bemängelten einen unzureichenden Schutz für Personen mit Behinderungen. Kritiker warfen dem Entwurf vor, in der Praxis unsicher und unzuverlässig zu sein.
Zusätzliche Skepsis kam aus der ärztlichen Praxis.
Dr. Zubir Ahmed erklärte, wenn er gebeten werde, eine Prognose abzugeben, ob jemand noch sechs Monate zu leben habe oder nicht, liege er ebenso oft falsch wie richtig.
Dr. Zubir Ahmed, Abgeordneter und Krebschirurg, via US News
Haltung der Regierung und der politische Kurs von Premierminister Andy Burnham
Da die Frage der Sterbehilfe im Unterhaus als Gewissensentscheidung gewertet wurde, handelte es sich um eine private Gesetzesinitiative der Abgeordneten und nicht um ein Vorhaben der Regierung. Premierminister Andy Burnham und seine Minister behielten offiziell eine neutrale Haltung bei. Burnham selbst beteiligte sich nicht an der Abstimmung.
Der neue Regierungschef begründete seine Enthaltung damit, dass er die Debatte nicht ungebührlich beeinflussen wolle. Zudem hatte er zuvor erklärt, dass die Diskussion über Sterbehilfe erst dann fortgeführt werden sollte, wenn spürbare Verbesserungen im sozialen Pflegebereich erreicht sind. Während sein Amtsvorgänger in früheren Abstimmungen noch für eine Liberalisierung stimmte, zeigte sich die jetzige Führungsebene in Downing Street deutlich zurückhaltender.
Internationale Einordnung und die Zukunft der Debatte im Vereinigten Königreich
Mit dem negativen Votum im Unterhaus ist die Initiative nach Angaben aus Parlamentskreisen vor der nächsten Unterhauswahl praktisch gestoppt. Befürworter des assisted dying
, die von Kritikern gelegentlich auch als assisted suicide
bezeichnet werden, wollten mit dem Gesetz vor allem verhindern, dass schwerstkranke Patienten für diesen Schritt ins Ausland – etwa in die Schweiz – reisen müssen.
International ist das Modell unterschiedlich geregelt. Ein assistierter Suizid, bei dem Patienten ein von Ärzten verschriebenes tödliches Mittel selbst einnehmen, ist bereits in Ländern wie der Schweiz, den Niederlanden, Belgien, Kanada, Neuseeland, Australien, Luxemburg, Spanien, Portugal sowie in Teilen der Vereinigten Staaten erlaubt. Auch in Frankreich brachten Gesetzgeber im Sommer einen ähnlichen Entwurf auf den Weg, der jedoch vor einer endgültigen Umsetzung noch auf seine Verfassungsmäßigkeit überprüft werden muss.
Verwandte Artikel