Die Streitigkeiten drohen die US-Zwischenwahlen im November zu überschatten, während Bundesstaaten bereits Stimmzettel versenden.
Nur wenige Wochen vor den entscheidenden Kongress-Zwischenwahlen im November eskaliert der Rechtsstreit um die Organisation der Stimmabgabe per Post in den Vereinigten Staaten. Postal Service die Durchsetzung neuer Postregeln zu erlauben.
Das Ringen um das Post-Regelwerk und die richterliche Blockade in Boston
Auslöser der aktuellen Runde juristischer Auseinandersetzungen ist eine vom United States Postal Service im August veröffentlichte Richtlinie. Diese soll Präsident Donald Trumps Executive Order zur Verschärfung der Briefwahlbedingungen umsetzen. Die Vorschriften verlangen von den Bundesstaaten unter anderem, den Postbehörden vorab Namens- und Adresslisten aller Wahlberechtigten zu übermitteln sowie ein neues Online-Portal zu nutzen. Zudem sollen Briefwahlumschläge standardisierte Designs und spezifische Barcodes erhalten.
Gegen diese Vorgaben zog eine Koalition aus 23 demokratisch geführten Bundesstaaten und dem District of Columbia vor Gericht, um die Umsetzung zu verhindern. Die zuständige Bundesrichterin Indira Talwani in Boston erließ daraufhin eine temporäre Verfügung, welche die Bundesregierung an der Implementierung hindert. Sie begründete dies unter anderem damit, dass den Bundesstaaten angesichts der kurzfristigen Fristen und bereits gedruckter Wahlunterlagen ein unzumutbarer organisatorischer und finanzieller Schaden entstehe. Die Bundesstaaten seien schlicht nicht in der Lage, die Systeme rechtzeitig umzustellen, was zu verfassungswidrigen Zuständen bei der Durchführung der Wahlen führen könne.
Argumentation des Justizministeriums und das Eilverfahren vor dem Supreme Court
John Sauer, wandte sich in dem Notfallantrag an den High Court und argumentierte, dass die Postbehörde im Rahmen ihrer vom Kongress übertragenen Befugnisse handle. Sauer betonte, die Bestimmungen erlegten den Wahlbehörden lediglich bescheidene Anforderungen an Briefumschlag-Design und Adressinformationen auf.

Die Regelung der US-Post – nicht der Bundeswahlen – ist eindeutig verfassungskonform, schrieb Sauer in dem Schriftsatz, und fügte hinzu, dass Bundesstaaten zwar die Primärzuständigkeit für die Organisation von Wahlen besitzen, sich aber nicht gleichzeitig der bundesstaatlichen Postinfrastruktur bedienen und diese dann von den regulären Postvorschriften ausnehmen könnten.
D.
Zudem warf das Justizministerium dem Bundesgericht vor, mit seinem Beschluss die Bemühungen der Bundesbehörden zur Bekämpfung von Betrugsrisiken bei der Briefwahl zu torpedieren. Der Supreme Court hatte zuvor im August entschieden, dass eine frühere Klage der Bundesstaaten verfrüht gewesen sei, da die Post zu jenem Zeitpunkt noch keine entsprechenden Vorschriften erlassen hatte. Nach der Veröffentlichung der Regeln durch die Postbehörde reichten die Kläger die Klage jedoch umgehend neu ein.
Zeitdruck, technische Unklarheiten und der Kalender der Zwischenwahlen
Die Debatte vor Gericht verdeutlicht die enormen zeitlichen und technischen Hürden, vor denen die lokalen Wahlämter stehen. Während der Anhörung vor Bundesrichterin Talwani am Donnerstag konnte die Regierungsseite nicht eindeutig bestätigen, ob das für die landesweite Abwicklung erforderliche Online-Portal des Postdienstes bereits voll betriebsbereit ist. Die Richterin zeigte sich besorgt über diesen Mangel an Klarheit.
Wenn Sie hier heute sitzen, können Sie mir nicht sagen, dass die Regierung ein Programm hat, das einsatzbereit ist?, fragte Talwani, wie unter anderem die Nachrichtenagentur AP berichtete. Sie merkte an, das Vorgehen wirke wie ein unkalkulierbares Experiment.
Die Zeit drängt massiv: Bundesstaaten sind gesetzlich verpflichtet, Stimmzettel für im Ausland lebende Wähler und Militärangehörige bis Mitte September zu verschicken. September 2026. Die Justiz weist in ihren Schriftsätzen darauf hin, dass die Dokumente nach dem Verlassen des Postkreislaufs nicht mehr zurückgeholt werden können.
Damit fällt eine Entscheidung über das weitere Vorgehen frühestens in die Mitte der kommenden Woche.
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