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Uli Hoeneß darf Winterlinden auf seinem Grundstück stehen bleiben

Uli Hoeneß darf seine im Mai gepflanzten zwei Winterlinden in Bad Wiessee vorerst behalten. September 2026 bekannt gegebenen Eilentscheidung zugunsten des Ehrenpräsidenten des FC Bayern, nachdem Nachbarn wegen einer Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975 gegen die Bäume geklagt hatten.

Streit um zwei Linden am Tegernsee

Der langjährige Bayern-Patron Uli Hoeneß ist mit einer gerichtlichen Eilentscheidung im nachbarschaftlichen Streit um zwei neu gepflanzte Winterlinden vorerst erfolgreich gewesen. Das Landgericht München gab bekannt, dass die beiden Bäume auf dem an den Tegernsee grenzenden Anwesen in Bad Wiessee stehen bleiben dürfen (Urteil in München: Bäume von Uli Hoeneß dürfen stehen bleiben). Das Ehepaar Hoeneß hatte die Bäume im Mai dieses Jahres einsetzen lassen.

Auslöser der Pflanzung war der geplante Ersatz für einen alten Baum aus einer bestehenden Gruppe von Spitzahornen. Diese drei Bäume stehen nach Angaben des Ehepaars bereits seit 15 bis 20 Jahren auf dem Grundstück und spenden im Sommer Schatten für eine Schafherde, die den Rasen von einer Schafherde gemäht wird. Nachdem einer der alten Bäume wegen Schneebruchs gefällt werden musste und ein weiterer bereits entfernt wurde, ließ Hoeneß die zwei Linden als Ersatz nachziehen.

Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975 als juristischer Angelpunkt

An den Neupflanzungen störte sich jedoch das Ehepaar aus dem Nachbarhaus. Durch die Bäume werde ihre Sicht beeinträchtigt (Urteil in München: Bäume von Uli Hoeneß dürfen stehen bleiben). Zudem berufen sich die Kläger auf eine Grunddienstbarkeit aus dem Jahr 1975. Diese historische Festlegung besagt, dass innerhalb einer bestimmten Fläche auf dem Hoeneß-Grundstück weder gebaut noch bepflanzt werden darf. Der Anwalt der Kläger argumentierte vor Gericht, dass durch die eingeschränkte Sichtachse auch der Wert der Immobilie beeinträchtigt sei.

Die Klägerseite legte im Prozess Auszüge aus dem „Bayern Atlassowie Fotos vor, um zu beweisen, dass die jungen Bäume im verbotenen Bereich stehen (Urteil in München: Bäume von Uli Hoeneß dürfen stehen bleiben). Das Gericht zeigte sich von diesen Beweisen jedoch nicht überzeugt.

Angesichts der Nähe der streitgegenständlichen Pflanzen zur Grenze des von der Verfügungsklägerin eingezeichneten Ausübungsbereichs kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Ergebnisse der Verfügungsklägerin durch kleinste Abweichungen in der Eingabe der Daten bzw. des Lageplans verfälscht worden sein könnten.

Andrea Kürten, Pressesprecherin am Landgericht München II

Verhärtete Fronten und der Vorwurf der Schikane

Bereits in einer vorausgegangenen Güteverhandlung vor dem Landgericht München II hatten die verschiedenen Versuche der Richterin zu einer gütlichen Einigung – von einer Versetzung der Bäume um 15 Meter bis zum Entfernen einzelner Jungbäume – keinen Erfolg gebracht (Nachbarstreit um Bäume: Prozess mit Uli Hoeneß in München). Während die Kläger versicherten, sie wollten dem Ehepaar Hoeneß keineswegs das Leben schwer machen, reagierte der FCB-Ehrenpräsident sichtlich erbost und äußerte den Verdacht auf Schikane (Nachbarstreit um Bäume: Prozess mit Uli Hoeneß in München).

Uli Hoeneß (rechts) mit Ehefrau Susi und Anwalt Peter Gauweiler
Foto: br.de

erklärte der 74-Jährige im Gerichtssaal zu dem Argument, die Bäume würden den Blick auf den See versperren; zudem sei der Blick auf das Gut Kaltenbrunn wegen Tausender Bäume schon seit 30 Jahren nicht mehr möglich. Auf die Beteuerung des Klägeranwalts, man wolle keinen künstlichen Ärger verursachen, reagierte Hoeneß im Gerichtssaal mit dem Ausspruch da lachen ja die Hühner.

Wie es im juristischen Streit weitergeht

Mit der aktuellen Eilentscheidung ist der Antrag auf Beseitigung der beiden Linden vorerst abgewehrt (Urteil in München: Bäume von Uli Hoeneß dürfen stehen bleiben). Peter Gauweiler, der Anwalt von Uli Hoeneß, erklärte nach der Verkündung, sein Mandant habe erfreut auf den Richterspruch reagiert. Die Klägerseite muss nun die Kosten des Eilverfahrens tragen und hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen (Urteil in München: Bäume von Uli Hoeneß dürfen stehen bleiben). Ein Hauptsacheverfahren, in dem über eine grundsätzliche Fällung der Baumgruppe verhandelt werden könnte, ist nach Angaben des Gerichts aktuell nicht anhängig.

Uli Hoeneß darf Winterlinden auf seinem Grundstück stehen bleiben
Foto: Spiegel
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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

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