Mehr als 220 Stellungnahmen sind zur Altersbeschränkung für soziale Medien in Österreich eingegangen. Der Entwurf sieht ein Mindestalter von 14 Jahren sowie strenge Vorgaben für Plattformen mit süchtig machenden Funktionen vor. Während Organisationen den Kinderschutz begrüßen, mahnen Kritiker Datenschutz und einen abgestuften Schutz für ältere Jugendliche an.
Die Debatte um den gesetzlichen Jugendschutz im digitalen Raum hat eine breite Welle an Rückmeldungen ausgelöst. Zum Ende der Begutachtungsfrist für den entsprechenden Gesetzesentwurf sind nach Angaben aus dem Kabinett von Vizekanzler und Medienminister Andreas Babler insgesamt 221 Stellungnahmen eingelangt wie das Kabinett der SPÖ bestätigte. In der ersten Welle der parlamentarischen Begutachtung hatten verschiedene Stellen bereits zwischen 160 und 170 offizielle Eingaben registriert wie unter anderem der ORF berichtete.
Änderungen im Mediengesetz und erweiterte Befugnisse für die KommAustria
Im Kern zielt der Entwurf auf gezielte Anpassungen im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz sowie im KommAustria-Gesetz ab. Das Vorhaben sieht vor, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattformstrukturen zu schützen. Dabei sollen die gesetzlichen Rechtstexte entsprechend ergänzt werden laut den Erläuterungen auf der Parlaments-Website. Zugleich werden die Aufgabenbereiche der Kommunikationsbehörde Austria entsprechend ausgeweitet.
Die Verpflichtung zum Altersnachweis greift laut den Bestimmungen bei jenen Netzwerken, die bestimmte gefährdende beziehungsweise suchtfördernde Elemente einsetzen. Dazu zählen Empfehlungsalgorithmen mit überwiegend Inhalten von Fremden, automatische Wiedergabe, endloses Scrollen, Belohnungssysteme für kontinuierliche Nutzung, Push-Nachrichten bei Nichtnutzung sowie die ungewollte Kontaktaufnahme durch unbekannte Konten. Zu den betroffenen Plattformen gehören Dienste wie TikTok, Instagram, Snapchat und YouTube wie in den gesetzlichen Vorgaben festgehalten wird.
Zustimmung von Psychologen und Gesundheitsexperten
Fachorganisationen und Verbände haben den Vorstoß der Bundesregierung in ihren Stellungnahmen vielfach positiv bewertet. Im Vordergrund steht dabei die grundsätzliche Überlegung, die Betreiber der Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen und direkt bei den süchtig machenden Mechanismen der Netzwerke anzusetzen berichten Medien unter Berufung auf eingegangene Eingaben.

Die Zugangssperre für Kinder unter 14 Jahren ist ein bedeutsamer Schritt, um junge Menschen in einer besonders sensiblen Entwicklungsphase zu schützen.
Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP), via Horizont
Auch vonseiten der psychischen Gesundheit gab es breite Zustimmung. Der Dachverband Pro mente freute sich über das Vorhaben, den Schutz Minderjähriger im digitalen Raum gesetzlich zu stärken. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich bewertete den Ansatz einer funktionsbezogenen statt einer pauschalen Zugangsbeschränkung ebenfalls positiv, da dies dem Bedürfnis Jugendlicher entspreche, sicher und ohne generellen Ausschluss im digitalen Raum aufzuwachsen wie aus eingereichten Unterlagen hervorgeht.
Forderungen nach strengerem Schutz und Einbezug von Messengern
Trotz der grundsätzlichen Befürwortung äußerten zahlreiche Institutionen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Altersgrenze und der technischen Umsetzung. Die Fachstelle für Suchtprävention VIVID bemängelte, dass die Grenze von 14 Jahren angesichts neurologischer Erkenntnisse nicht ausreicht. Zur Begründung verwiesen Fachleute auf die Entwicklung des menschlichen Gehirns.

Die Gehirne von Kindern entwickeln sich, insbesondere in Bereichen, die mit Urteilsvermögen, Selbstregulation und Impulskontrolle verbunden sind, noch weit bis in die Zwanzigerjahre hinein.
Interdisciplinary Transformation University Austria (IT:U), via Horizont
Mehrere Organisationen, darunter die ARGE Suchtvorbeugung und VIVID, forderten zudem, Messenger-Dienste in die Regelungen einzubeziehen, da deren Funktionen und Push-Nachrichten starke Parallelen zu klassischen Social-Media-Anwendungen aufweisen. Der Österreichische Seniorenrat betonte zudem, dass für Menschen ohne digitale Vorkenntnisse oder ID-Austria unkomplizierte Alternativen zum Altersnachweis geschaffen werden müssen.
Weiteres Vorgehen und kommende Evaluierung
Sämtliche eingegangenen Stellungnahmen werden nun im weiteren Gesetzgebungsprozess analysiert und gegebenenfalls in den Entwurf eingearbeitet teilte das Ministerium mit. Zudem wurde von Interessenvertretern angeregt, Kinder und Jugendliche strukturiert in die für das Jahr 2028 anstehende Evaluierung des Gesetzes einzubeziehen laut Stellungnahme des Netzwerks Kinderrechte Österreich.
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