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Sexualstrafrecht: Hubig will Verjährung von Vergewaltigung verlängern

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig fordert bei der Justizministerkonferenz in Hamburg am 11. Juni 2026 eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen auf 20 Jahre. Die derzeitige Regelfrist von fünf Jahren sei zu kurz, um Betroffene effektiv zu schützen, insbesondere wenn Taten erst spät entdeckt oder aus Traumatisierung verzögert angezeigt werden.

Hubigs Vorstoß zur Anpassung der Verjährungsfristen

Hubigs Vorstoß zur Anpassung der Verjährungsfristen
Photo: taz.de

Die aktuelle Rechtslage im Sexualstrafrecht steht im Zentrum der Justizministerkonferenz (JuMiKo) in Hamburg. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plädiert darin für eine drastische Ausweitung der Verjährungsfristen. Laut Berichten der Tagesschau sieht Hubig die derzeitige Regelfrist von fünf Jahren als unzureichend an.

„Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre – das ist zu kurz“
Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Hubig fordert eine Anpassung auf 20 Jahre, um die Verfolgung von Vergewaltigungen an die Standards vergleichbar schwerer Verbrechen anzugleichen. Diese Änderung soll verhindern, dass Täter allein durch den Zeitablauf straffrei ausgehen, während Opfer oft erst Jahre später die Kraft oder die Information besitzen, Anzeige zu erstatten.

Unterstützung erhält die Ministerin von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina. Gallina betont, dass Angst, Scham oder Traumatisierungen eine zeitnahe Anzeige oft verhindern. Wenn Taten erst spät bekannt werden, höhle die kurze Verjährungsfrist den grundlegenden Schutzgedanken des Gesetzes aus.

Claudia Wuttke und die rechtliche Paradoxie von 2016

Claudia Wuttke und die rechtliche Paradoxie von 2016
Photo: openPetition

Die Notwendigkeit einer Reform wird durch den Fall der Autorin und Aktivistin Claudia Wuttke deutlich. Wuttke wurde über einen Zeitraum von 16 Jahren insgesamt 67 Mal vergewaltigt und sexuell genötigt, zuletzt im Jahr 2021. Wie NDR.de berichtet, erfuhr Wuttke erst vor einem Jahr durch Polizeiermittlungen gegen ihren Ex-Partner von den Taten, als sie Videomaterial sichten musste, auf dem sie benommen und wehrlos zu sehen war.

Die juristische Hürde erwies sich als unüberwindbar: 65 der 67 Fälle gelten als verjährt. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2016. Im Zuge der Nein heißt Nein-Debatte wurde die Verjährungsfrist für bestimmte Vergewaltigungsfälle paradoxerweise von 20 auf fünf Jahre verkürzt.

„Ich wünsche mir, dass eine wirklich sichtbar, erkennbar, wehrlose, willenlose, zu keiner Willensäußerung fähige Frau schlicht und ergreifend mal als schutzlos anerkannt wird und wir es hier mit einer Vergewaltigung zu tun haben, die nach 20 Jahren verjährt.“
Claudia Wuttke, Autorin und Aktivistin

Wuttke beschreibt den Moment, als sie von der Einstellung der Verfahren erfuhr, als ihren absoluten Tiefpunkt. Nur zwei der 67 Taten können derzeit vor Gericht gebracht werden.

Debatte um das Nur-Ja-heißt-Ja-Prinzip

netzwerkB zu neuem Sexualstrafrecht: "Verjährungsfrist abschaffen"

Parallel zur Verjährungsfrist diskutieren die Justizminister die Einführung des Nur Ja heißt Ja-Prinzips. Während seit 2016 das Modell Nein heißt Nein gilt, bei dem Handlungen gegen den erkennbaren Willen strafbar sind, fordert Hubig sowie die Minister aus NRW und Niedersachsen einen Wechsel zum Zustimmungsmodell.

Das aktuelle Gesetz lässt Lücken, insbesondere bei Opfern, die in einer Schockstarre verharren. Die taz berichtet, dass Justizsenatorin Anna Gallina ein neurobiologisches Erstarren als Schutzmechanismus beschreibt, der es Betroffenen unmöglich macht, verbal oder körperlich zu widersprechen.

Die geforderte Reform zielt darauf ab, die Verantwortung vollständig auf die Täter zu verlagern. Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann betont, dass Schweigen oder Unsicherheit nicht zur Straflosigkeit führen dürfe. Der Deutsche Juristinnenverbund warnt zudem davor, dass patriarchale Vorurteile in Gerichten dazu führen können, passives Verhalten fälschlicherweise als Zustimmung oder Sich-Zieren zu interpretieren.

Statistische Entwicklungen und internationaler Kontext

Der Druck zur Reform wird durch eine steigende Kriminalstatistik verstärkt. Laut einer Auswertung von openPetition basierend auf der polizeilichen Kriminalstatistik 2025 wurden 14.454 besonders schwere Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff erfasst.

  • Anstieg: Die Zahl der schweren Fälle stieg im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Prozent.
  • Dunkelziffer: Viele Taten werden nicht angezeigt, da sie im sozialen Nahfeld geschehen.
  • EU-Standard: Länder wie Schweden, Dänemark, Spanien, Belgien, Frankreich, Italien und Griechenland nutzen bereits Zustimmungsgesetze.

Auch auf internationaler Ebene wächst die Kritik. Das Europäische Parlament stimmte bereits im April 2026 mit einer Zweidrittelmehrheit für die Ja-heißt-Ja-Initiative und forderte die EU-Kommission zum Handeln auf. In Deutschland brachte die Grünen-Fraktion im selben Monat einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag ein.

Die kommenden Tage der Justizministerkonferenz werden entscheiden, ob sich Bund und Länder auf eine einheitliche Linie einigen können. Sollte die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 20 Jahre und der Wechsel zum Zustimmungsmodell beschlossen werden, würde dies eine der weitreichendsten Änderungen im Sexualstrafrecht seit einem Jahrzehnt markieren.

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Statistische Entwicklungen und internationaler Kontext
Photo: tagesschau.de
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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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