Die österreichische Regierung plant für den 1. Oktober 2026 die Einführung einer Paketsteuer von zwei Euro für Online-Händler mit einem Jahresumsatz über 100 Millionen Euro. Die Maßnahme soll laut Finanzministerium die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren und betrifft direkt große Marktplätze wie Amazon, Temu und Otto sowie indirekt tausende heimische Händler.
Welche Händler die 2-Euro-Abgabe direkt treffen
Die geplante Abgabe richtet sich an Unternehmen, die eine Umsatzschwelle von 100 Millionen Euro pro Jahr überschreiten. Mit dieser Grenze beabsichtigt die Regierung, vor allem globale Plattformbetreiber und marktbeherrschende Unternehmen zu adressieren, während kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von der Steuer befreit bleiben sollen. Laut Umsatz-Schätzungen des Marktforschers EBCD, wie die Kronen Zeitung berichtet, umfasst der Kreis der direkt Betroffenen eine Liste globaler und regionaler Schwergewichte.

| Direkt betroffene Händler | Status / Besonderheit |
|---|---|
| Amazon, Temu, Otto | Direkt betroffen |
| Zalando, Shop-Apotheke, Apple | Direkt betroffen |
| Ebay.at/Ebay.de, AliExpress, Shein | Direkt betroffen |
| Mediamarkt, Universal, Ikea, XXXLutz, Best Secret | Direkt betroffen |
| Refurbed | Unklar (Umsatz 90 bis 110 Mio. Euro) |
Die Auswirkungen reichen jedoch weit über diese Liste hinaus. Der Handelsverband warnt, dass rund 4.000 österreichische Online-Händler indirekt betroffen sein werden, da diese ihre Waren über die großen Marktplätze vertreiben. Da viele lokale Händler auf die Logistik- und Vertriebsstrukturen der großen Plattformen angewiesen sind, könnten die Kosten der Paketsteuer über erhöhte Gebühren an die kleineren Partner weitergegeben werden. Die Händler müssen zudem entscheiden, ob die Abgabe pro Paket oder pro Bestellung berechnet wird, was die kalkulatorische Belastung je nach Warenkorbgröße verändert.
Die Finanzierung der Mehrwertsteuersenkung
Das Finanzministerium verfolgt mit der Steuer ein konkretes fiskalisches Ziel: Die Generierung von jährlich 280 Millionen Euro. Diese Einnahmen sollen dazu dienen, die ab dem 1. Juli 2026 geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel teilweise zu finanzieren. Diese Steuerentlastung bei Lebensmitteln ist als Maßnahme zur Inflationsbekämpfung gedacht, um die Kaufkraft der privaten Haushalte bei essentiellen Gütern zu stärken.

Kritiker sehen in diesem Mechanismus jedoch eine Fehlsteuerung. Handelsvertreter bezeichneten die Maßnahme als Dummheit und Naivität
. Der Vorwurf: Die Steuer werde als Instrument gegen Billig-Anbieter aus Drittstaaten wie Temu oder AliExpress vermarktet, die Kosten würden jedoch letztlich von österreichischen Familien und lokalen Händlern getragen, während sich viele Drittstaatenhändler der Zahlung entziehen könnten. Es wird befürchtet, dass Anbieter außerhalb der EU die Abgabe schlicht ignorieren, während EU-basierte Unternehmen die bürokratischen Anforderungen erfüllen müssen.
Juristische Schritte und die Strategie von Otto
Der Versandhändler Otto bereitet bereits eine umfassende rechtliche Gegenwehr vor. Das Unternehmen plant, gegen den Steuerbescheid beim Finanzgericht Berufung einzulegen. Ein Gutachten der Kanzlei Dorda stuft den aktuellen Entwurf der Paketsteuer als mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig
ein. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob die Steuer gegen das EU-Recht verstößt, insbesondere gegen das Prinzip der Gleichbehandlung und die freie Warenbewegung innerhalb des europäischen Binnenmarktes.
Die juristische Auseinandersetzung könnte eine lange Zeitspanne in Anspruch nehmen. Otto-Austria-Chef Harald Gutschi rechnet mit einem Rechtsstreit, der zwei bis vier Jahre dauern könnte und theoretisch bis vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) oder den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gehen kann.
Otto-Chef, via Kurier
Sollte das Unternehmen juristisch erfolgreich sein und eine Rückerstattung der Steuer erhalten, beabsichtigt Otto, diese Beträge an die Kunden zurückzugeben.
Prognosen zu Jobverlusten und BIP-Rückgang
Die wirtschaftlichen Risiken der Steuer werden vom Handelsverband drastisch bewertet. Der Verband bezeichnet die Abgabe als Innovations- und Jobkiller
. Zur Untermauerung dieser These verweist der Verband auf Analysen der Innsbrucker Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW), einem Institut, das regelmäßig wirtschaftliche Auswirkungen für den österreichischen Markt berechnet.

Die GAW-Daten prognostizieren folgende negative Effekte:
- Verlust von 2.870 Arbeitsplätzen.
- Jährlicher Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 360 Millionen Euro.
Zusätzlich zu den wirtschaftlichen Bedenken gibt es politischen Zündstoff innerhalb der Regierung. Das ÖVP-geführte Wirtschaftsministerium kritisierte den Entwurf des SPÖ-geführten Finanzministeriums deutlich. Während das Finanzministerium die fiskalische Notwendigkeit zur Budgetierung der Lebensmittel-Steuersenkung betont, sieht das Wirtschaftsministerium eine Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit des digitalen Handels.
Es bleiben insbesondere Fragen zur praktischen Umsetzung offen. Kritisch hinterfragt werden die Regelungen für Retouren, Ersatzlieferungen und die Abwicklung von Verträgen, bei denen die Steuerschuld unklar bleibt. Beispielsweise ist unklar, ob für eine Rücksendung oder eine Ersatzlieferung erneut eine Abgabe anfallen könnte.
Das parlamentarische Begutachtungsverfahren, ein Standardprozess im österreichischen Gesetzgebungsverfahren, bei dem Interessenvertreter und Experten Stellungnahmen abgeben können, endete am 26. Mai. Die Resonanz war überwiegend kritisch: 37 Institutionen und 63 Privatpersonen reichten Stellungnahmen ein, die größtenteils gegen die Einführung der Paketsteuer sprachen.