Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis für drei aktuelle und frühere Mitglieder der AfD bestätigt. Wie aus am Montag, den 10. August 2026, veröffentlichten Beschlüssen hervorgeht, lehnte das Gericht die Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Damit sind die Entscheidungen rechtskräftig.
Die Kläger hatten sich gegen Beschlüsse der Ordnungsbehörden gewehrt, die ihnen aufgrund ihrer Bindung an die AfD die Waffenbesitzkarte entzogen hatten. Bereits im März 2025 waren sie mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg gescheitert.
Mangelnde waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Das OVG begründete die Entscheidung mit einer fehlenden waffenrechtlichen Zuverlässigkeit der Betroffenen. Unter Verweis auf das Waffengesetz stellte das Gericht klar, dass die erforderliche Zuverlässigkeit fehlen kann, wenn eine Person einer Vereinigung angehört oder diese unterstützt, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt. Eine entsprechende Vereinigung müsse dafür nicht zwingend verboten worden sein.
Bewertung des AfD-Landesverbands
Das Gericht bestätigte die Einschätzung, dass der AfD-Landesverband in Sachsen-Anhalt in seiner Gesamtausrichtung gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde gerichtet sei. Als Belege führte das OVG an, dass die Partei staatliche Institutionen sowie demokratische Prozesse systematisch verunglimpfe und Menschen mit muslimischem Glauben oder Migrationshintergrund teilweise pauschal abwerte oder ausgrenze. Zudem gingen Vergleiche der Bundesrepublik mit dem NS-Staat oder der DDR über zulässige politische Kritik hinaus.

Die Regelung im Waffengesetz diene dem Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, wofür dem Staat ein weiter Spielraum bei den Schutzmaßnahmen zukomme. Das OVG sah in den drei konkreten Fällen keine besonderen Umstände, die trotz der Bindung an den Landesverband für eine Zuverlässigkeit gesprochen hätten.
In Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen werden die Landesverbände der AfD vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
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