Nach monatelangen Verhandlungen liegt in Österreich ein neuer Entwurf für ein Klimagesetz vor, das die Klimaneutralität bis zum Jahr 2040 anstrebt. Der Text sieht feste Sektorenziele, einen verbindlichen Klimafahrplan sowie einen scharfen Korrekturmechanismus vor, der bei drohenden Zielverfehlungen sofortiges ministerielles Handeln erzwingt.
Österreich hat nach jahrelanger parlamentarischer Hängepartie wieder einen konkreten Entwurf für ein nationales Klimagesetz. Das auf der Parlamentshomepage und im RIS veröffentlichte Dokument trägt den vollen Titel Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft
. Damit soll die gesetzlose Phase beendet werden, die nach dem Auslaufen des alten Klimaschutzgesetzes aus dem Jahr 2011 und dem Fehlen nationaler Sektor-Höchstmengen seit dem 1. Januar 2021 herrschte.
Der Entwurf, der nach einer Einigung der Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS in die Begutachtung geschickt wurde, stützt sich auf drei zentrale Säulen: die Reduzierung von Treibhausgasen, die Klimawandelanpassung sowie die Kreislaufwirtschaft. Umweltminister Norbert Totschnig betonte bei der offiziellen Präsentation, dass Österreich im Bereich der erneuerbaren Energien bereits eine Vorreiterrolle einnehme und gezielt die Wissenschaft einbinden wolle.
Konkrete Sektorziele und Ausnahmen im Gesetzestext
Das Gesetzesvorhaben gilt explizit nur für jene Bereiche, die nicht ohnehin im europäischen Emissionshandelssystem (ETS) geregelt sind. Betroffen sind rund zwei Drittel der nationalen Treibhausgas-Emissionen — im Jahr 2024 entsprach dies etwa 42,7 von insgesamt 66,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Zu den erfassten Sektoren gehören der Verkehr, Gebäude, die Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, die kleinere Industrie sowie fluorierte Gase.
Ein zentraler Hebel ist der sogenannte Klimafahrplan. September 2027 einen entsprechenden Vorschlag ausarbeitet, den die Bundesregierung bis zum Jahresende beschließen muss. Darin werden für jeden Sektor genaue Reduktionspfade und quantifizierte Maßnahmen festgehalten, die vom Umweltbundesamt geprüft und jeweils einem verantwortlichen Minister zugeteilt werden.
Der Entwurf enthält jedoch auch wirtschaftliche Sicherheitsventile. Laut den Bestimmungen des Gesetzes ist eine Evaluierung des Fahrplans und des Zieljahres vorgesehen, falls unvorhergesehene, besonders gravierende volkswirtschaftliche oder soziale Verwerfungen auftreten. Als konkretes Beispiel für eine solche Ausnahmesituation nannten Regierungsvertreter den Ausbruch einer Pandemie oder schwere Gefährdungen des Wirtschaftsstandorts.
Korrekturmechanismus und politische Steuerung
Sollte das laufende Monitoring aufzeigen, dass Österreich von seinem festgelegten Emissionspfad abweicht und unionsrechtliche Klimaziele zu verfehlen droht, greift ein strenger zeitlicher Mechanismus. Die fachliche Steuerungsgruppe ist in diesem Fall verpflichtet, der Regierung binnen drei Monaten einen konkreten Vorschlag für Sofortmaßnahmen zu unterbreiten. Die Bundesregierung muss daraufhin innerhalb weiterer drei Monate ein entsprechendes Sofortprogramm beschließen.

Die Verhandlungen zur Einigung gestalteten sich langwierig. SPÖ-Umweltsprecherin Julia Herr erinnerte daran, dass Österreich zuletzt über 2.000 Tage ohne ein solches Bundesgesetz auskommen musste. Der aktuelle Durchbruch kam vor allem dadurch zustande, dass SPÖ und NEOS das Klimagesetz kurzerhand zur Bedingung für ein 240-Millionen-Euro-Dürrehilfspaket für die heimische Landwirtschaft machten.
Es war tatsächlich kein Schnellschuss.
Michael Bernhard, NEOS-Umweltsprecher
Wirtschaftskammer übt scharfe Kritik an nationalen Alleingängen
Während SPÖ-Vertreter betonten, dass die Ambitionen des Landes nach Finnland im europäischen Vergleich herausragen, äußerte die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) deutliche Bedenken. In einer Aussendung betonte die WKÖ, dass man zwar zu den EU-Klimazielen für 2050 stehe, jede darüber hinausgehende nationale Belastung für die Unternehmen jedoch untragbar sei. Generalsekretär Jochen Danninger warnte vor einem nationalen Gold Plating
und verwies auf eine entsprechende Mahnung von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen.

NEOS-Umweltsprecher Michael Bernhard wies diese Einwände im Rahmen der Präsentation scharf zurück und warf der Wirtschaftskammer vor, sich in ihrer Argumentation verrannt zu haben. Viele innovative Betriebe im Bereich der Umwelttechnik würden bereits vorangegangen sein und seien von einer Kammer vertreten, die gegen deren wirtschaftliche Interessen handle.
Neben den verbindlichen Reduktionspfaden und dem Sofortprogramm sieht der Entwurf institutionell einen aus zwölf Experten bestehenden wissenschaftlichen Klimabeirat, regelmäßige Konsultationen für Jugendliche ab 14 Jahren sowie einen jährlichen Klimadialog vor. Bis zum beschlossenen Endtermin für die Erarbeitung des ersten Klimafahrplans Ende 2027 läuft nun die offizielle Begutachtungsphase im Parlament.
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