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Künstler zieht Betreibung gegen Martullo wegen 7.500 Franken zurück

Der Schaffhauser Künstler Beat Toniolo hat seine Betreibung gegen den Unternehmer Roberto Martullo am 17. Mai 2026 zurückgezogen. Damit endet der Rechtsstreit um eine Forderung von 7.500 Franken. Der Konflikt zwischen dem Künstler und dem Künzli-Chef, dem Ehemann der SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher, resultierte aus einem gescheiterten Sponsoring-Deal am Rheinfall.

Ende des Rechtsstreits um die 7.500 Franken

Der juristische Schlagabtausch zwischen dem Schaffhauser Künstler Beat Toniolo und dem Unternehmer Roberto Martullo ist vorüber. Wie aus aktuellen Meldungen hervorgeht, hat Toniolo die gegen Martullo eingeleitete Betreibung am Sonntag, den 17. Mai 2026, offiziell zurückgezogen. Damit ist der Streit um eine ausstehende Zahlung in Höhe von 7.500 Franken vorerst beigelegt.

Die Entscheidung markiert eine überraschende Wende in einem Konflikt, der bereits seit dem Spätsommer 2025 die regionale Berichterstattung in der Schweiz beschäftigte. Der Rechtsstreit hatte eine Dynamik entwickelt, die weit über eine einfache zivilrechtliche Auseinandersetzung hinausging, da die beteiligten Personen aufgrund ihrer gesellschaftlichen und politischen Stellung im Fokus der Öffentlichkeit standen.

Ursprung: Ein gescheitertes Sponsoring am Rheinfall

Der Kern des Disputs liegt in einem Kunstprojekt, das im Rahmen der Frauen-Europameisterschaft (Frauen-EM) am Rheinfall realisiert werden sollte. Beat Toniolo hatte für dieses Vorhaben eine XXL-Fahne geplant, welche die Flaggen aller teilnehmenden Nationen zeigen sollte. Im Zuge dieser Planung wurde eine Vereinbarung über eine Sponsoring-Leistung getroffen.

Toniolo bot dem Unternehmer Roberto Martullo an, das Logo der Traditionsmarke Künzli-Schuhe auf der Flagge zu platzieren. Martullo, der das Unternehmen Künzli im Jahr 2024 übernommen hatte, willigte in die Platzierung gegen eine Zahlung von 7.500 Franken ein. Die Umsetzung des Deals scheiterte jedoch kurz vor der Realisierung des Projekts.

Martullo zog seine Zusage für das Logo-Placement zurück, nachdem er von einer Beteiligung der Europäischen Union (EU) an dem Kunstprojekt erfahren hatte. Der Unternehmer begründete diesen Schritt mit dem Gefühl, getäuscht worden zu sein. In der Folge weigerte sich Martullo, die vereinbarte Summe auszuzahlen, woraufhin Toniolo rechtliche Schritte einleitete, um den ausstehenden Betrag einzufordern.

Die Akteure und die politische Dimension

Die Brisanz des Falls ergab sich maßgeblich aus der Identität der beteiligten Parteien. Roberto Martullo ist nicht nur als Chef des Unternehmens Künzli eine bekannte Persönlichkeit in der Wirtschaft, sondern auch als Ehemann der SVP-Nationalrätin Magdalena Martullo-Blocher eine Person mit politischem Umfeld. Die Verflechtung von geschäftlichen Entscheidungen und der öffentlichen Wahrnehmung einer politisch aktiven Familie verlieh dem Streit eine zusätzliche gesellschaftliche Relevanz.

Beat Toniolo, ein in Schaffhausen ansässiger Künstler, sah sich in der Position, die Einhaltung einer geschäftlichen Vereinbarung gegen einen einflussreichen Akteur der regionalen Wirtschaft durchzusetzen. Die Eskalation des Konflikts im September 2025 hatte dazu geführt, dass die Details des gescheiterten Sponsoring-Deals und die Beweggründe für den Rückzug der Zusage öffentlich diskutiert wurden.

Mit dem nun erfolgten Rückzug der Betreibung durch Toniolo wird die juristische Auseinandersetzung beendet. Es bleibt abzuwarten, ob die Parteien zu einer gütlichen Einigung gekommen sind oder ob der Rückzug der Betreibung lediglich eine taktische Entscheidung im Rahmen des laufenden Verfahrens darstellt. Fest steht, dass der Fall die Komplexität von Sponsoring-Verträgen bei kulturellen Großprojekten verdeutlicht hat.

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Jonas Becker

Über den Autor

Jonas Becker verantwortet das Nachrichtenressort von Germanic Nachrichten. Sein Fokus liegt auf schneller, praeziser und sauber verifizierter Berichterstattung zu Politik, Gesellschaft und aktuellen Entwicklungen in Deutschland.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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