Das Landgericht München I hat am 28. Mai 2026 Google untersagt, in der Funktion „Übersicht mit KI“ unwahre Tatsachenbehauptungen über zwei Münchner Verlage zu verbreiten. Das Gericht stufte den US-Konzern als unmittelbaren Störer ein, da die generativen Texte eigenständige Inhalte produzieren, die weit über die bloße Indizierung von Drittquellen hinausgehen.
Münchener Urteil: Google als unmittelbarer Inhaltsanbieter
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Die rechtliche Einordnung der Google-Suche hat sich grundlegend verschoben. In einem wegweisenden Urteil vom 28. Mai hat das Landgericht München I entschieden, dass der Konzern direkt für die Fehler seiner KI-generierten Zusammenfassungen haftet. Bisher galt für Suchmaschinenbetreiber meist eine eingeschränkte Haftung, da sie lediglich als Wegweiser zu Inhalten Dritter fungierten. Nach Angaben des Berichters von The Decoder stuft das Gericht Google in diesem Fall jedoch als unmittelbaren Störer ein.
Der Grund für diese harte Entscheidung liegt in der Funktionsweise der neuen „Übersicht mit KI“. Während eine herkömmliche Suche lediglich Titel, Snippets und Links anzeigt, erstellt die generative Technologie einen zusammenhängenden Fließtext. Das Gericht stellte fest, dass die KI die Ergebnisse nicht nur auflistet, sondern diese
„in eigenen Worten und nach einer eigenen Gliederung zusammengefasst und ausgewertet“
hat. Damit verlässt Google die Rolle des neutralen Vermittlers und wird zum Ersteller eigener, inhaltlicher Aussagen.
Im konkreten Fall hatte die KI Informationen über dubiose Geschäftspraktiken anderer Unternehmen fälschlicherweise zwei Münchner Verlagen zugeordnet. Die KI-generierten Texte behaupteten, die Kläger seien mit Betrugsmaschen oder Abo-Fallen in Verbindung zu bringen – Behauptungen, die in keiner der verlinkten Quellen zu finden waren.
Das Ende der mittelbaren Haftung für KI-Texte
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Das Urteil stellt die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) infrage. Bisher argumentierte der BGH, dass Suchmaschinenbetreiber nur mittelbar hafteten, da sie lediglich Inhalte auffindbar machten und eine proaktive Prüfung der Inhalte die Funktionsfähigkeit des Systems gefährden würde. Das Landgericht München I sieht diese Argumentation für generative KI-Übersichten als nicht mehr anwendbar an.
Die Richter begründeten dies damit, dass die KI-Übersicht Aussagen enthält,
„die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden“
. Da Google die Technologie selbst implementiert hat und die Kontrolle über die Algorithmen besitzt, muss sich das Unternehmen die Ergebnisse zurechnen lassen.
„denn nur sie hat Einfluss auf das Angebot der KI und auf die Algorithmen, mit denen die KI operiert“
, so die gerichtliche Begründung.
Merkmal
Klassische Suche
KI-Übersicht (AI Overview)
Funktion
Indizierung von Drittinhalten
Generierung von Fließtext
Inhaltstyp
Titel, Snippet, Link
Eigenständige Zusammenfassung
Rechtliche Rolle
Mittelbarer Störer
Unmittelbarer Störer
Vergleich der Haftungsmodelle basierend auf der aktuellen Rechtsprechung.
Der medizinische Kontext: Erkenntnisse aus dem Frankfurter Verfahren
Google empfiehlt Malware: Falsche KI-Tools stehlen eure Daten
Nicht alle Versuche, Google für KI-Fehler haftbar zu machen, verliefen erfolgreich. Ein früherer Fall vor dem Landgericht Frankfurt am Main lieferte wichtige Nuancen für die zukünftige Rechtspraxis. Dort wehrte sich ein Ärzteverbund gegen eine KI-Zusammenfassung, die medizinische Standards angeblich verzerrte.
In diesem Verfahren, das im Sommer 2025 geführt wurde, wies das Gericht den Unterlassungsantrag zurück. Die Begründung war jedoch rechtlich bedeutsam: Das Gericht hielt fest, dass eine Haftung durchaus in Betracht kommt, wenn Äußerungen objektiv unzutreffend sind. Im konkreten Fall wurde eine unpräzise Wortwahl in Bezug auf chirurgische Eingriffe jedoch im Gesamtkontext als medizinisch vertretbar eingestuft.
Während der Münchner Fall also die generische Haftung für Falschinformationen etabliert, zeigt das Frankfurter Beispiel, dass die Grenze zwischen einer „unpräzisen Formulierung“ und einer „unwahren Tatsachenbehauptung“ eine entscheidende Rolle spielt.
YMYL-Themen und die Grenzen der KI-Verantwortung
Die Problematik der KI-Fehler verschärft sich besonders in den Bereichen, die in der Branche als „Your Money or Your Life“ (YMYL) bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um sensible Themen wie Gesundheit, Finanzen oder rechtliche Stabilität, bei denen Fehlbehauptungen unmittelbare Schäden für Nutzer verursachen können.
Die Unterschiede in der Absicherung zwischen den Anbietern sind dabei eklatant. Während Google Gemini beispielsweise explizite Warnhinweise gibt, dass die Informationen keine professionelle Beratung ersetzen, fehlt dies bei anderen Modellen. So berichtete das Magazin meinrecht über Tests mit ChatGPT-5, wonach die KI sehr konkret in Handlungsanweisungen geht, ohne die notwendigen rechtlichen Disclaimer zu liefern.
Für Unternehmen bedeutet dies ein wachsendes Risiko. Wenn eine KI-Übersicht eine Antwort verspricht, für die es keine gesicherte Grundlage gibt, verlässt der Betreiber seine Rolle als reiner Bote. Dies kollidiert mit den eigenen Qualitätsansprüchen von Suchmaschinen, die auf E-E-A-T (Expertise, Erfahrung, Autorität und Vertrauenswürdigkeit) setzen.
Regulatorische Folgen für Tech-Giganten
Das Urteil aus München ist ein Signal an die gesamte Branche. Durch die Einstufung als unmittelbarer Störer sinkt die Hürde für Publisher und Unternehmen, gegen rufschädigende KI-Inhalte per einstweiliger Verfügung vorzugehen.
Dieser juristische Druck wird durch regulatorische Entwicklungen auf EU-Ebene verstärkt. Zusätzlicher Druck entsteht durch den Digital Services Act (DSA) und die Einstufung von Google als „Gatekeeper“ im Rahmen des Digital Markets Act (DMA). In Kombination mit bereits bestehenden Auflagen der britischen Wettbewerbsbehörde CMA, die Opt-out-Mechanismen für Publisher fordert, könnte sich das Geschäftsmodell der KI-Suche in Europa grundlegend wandeln.
Unternehmen müssen nun damit rechnen, dass ihre KI-Systeme deutlich konservativere Parameter erhalten. Um Haftungsrisiken zu minimieren, werden Anbieter bei sensiblen Themen wie Gesundheit oder Unternehmensprofilen vermutlich verstärkt auf Einschränkungen und strengere Faktenchecks setzen müssen.
Clara Vogt verantwortet das Ressort Technik und Wissenschaft. Sie schreibt ueber KI, Digitalisierung, Forschung und Innovation und uebersetzt komplexe Entwicklungen in klaren, belastbaren Journalismus.
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