Entlang der Autobahn A1 bei Subingen und Derendingen wurden etwa einen Kilometer Hecken, Bäume und Sträucher gerodet. Laut Berner Zeitung und SRF News war ein starker Befall mit gesundheitsgefährdenden Goldafterraupen der Grund. Das Astra gab an, dass es keine andere Möglichkeit zur Behebung der Gefahr gab.
Rodung von Hecken an der A1 bei Subingen und Derendingen
An der Autobahn A1 im Bereich Derendingen und Subingen wurden Hecken auf einer Länge von rund einem Kilometer entfernt, berichtet die Berner Zeitung. Die Maßnahme erfolgte trotz der aktuellen Brutzeit.
Die Rodungen lösten zunächst Fragen aus, da sie wie ein Naturfrevel wirkten, so die Berner Zeitung. In der Realität handele es sich jedoch um die Reaktion auf einen ausserordentlich starken Befall mit Goldafterraupen. Neben den Hecken wurden laut SRF News auch Bäume und Sträucher entlang der Strecke gerodet.
Die betroffene Strecke im Kanton Solothurn ist Teil einer der meistbefahrenen Verkehrsachsen der Schweiz. Die Entfernung der Vegetation in diesem Umfang während der Brutzeit stellt einen massiven Eingriff in die lokale Flora und Fauna dar, da in dieser Zeit normalerweise strenge gesetzliche Schutzbestimmungen für nistende Vögel und andere Wildtiere gelten.
Astra begründet Maßnahmen mit Gesundheitsrisiken
Das Astra stuft die Goldafterraupen als gesundheitsgefährdend ein. Aufgrund dieser Gefahr sah die Behörde die Rodungen als notwendigen Schritt an.

Bezüglich der Entscheidung erklärte das Astra über SRF News, dass es Es gebe keine andere Möglichkeit, um die Situation zu bewältigen. Die Maßnahme dient dem Schutz der Gesundheit vor den Auswirkungen des Raupenbefalls.
Hintergrund zu den Goldafterraupen
Bei den Goldafterraupen handelt es sich um die Larven des Eichenprozessionsspinners (Thaumetopoea processionea). Diese Raupen sind für ihre Brennhaare bekannt, die ein Protein enthalten, welches bei Menschen und Tieren starke allergische Reaktionen auslösen kann. Die Haare können durch Wind über weite Strecken transportiert werden, was das Risiko auch für Personen erhöht, die nicht in direktem Kontakt mit den Bäumen stehen.
Die gesundheitlichen Auswirkungen des Kontakts mit diesen Brennhaaren reichen von einer einfachen Hautreizung (Urtikaria) bis hin zu schweren allergischen Reaktionen und Atemwegsbeschwerden, wenn die Haare eingeatmet werden. Insbesondere für das Personal des Astra, das Wartungsarbeiten an den Autobahnböschungen und Hecken durchführen muss, stellt ein massiver Befall ein erhebliches berufsbedingtes Gesundheitsrisiko dar.
Die Rolle des Astra und die Abwägung
Das Bundesamt für Straßen (Astra) ist für die Planung, den Bau und den Unterhalt der Nationalstraßen in der Schweiz zuständig. Zu seinen Aufgaben gehört nicht nur die Sicherstellung des Verkehrsflusses, sondern auch die Sicherheit und Gesundheit der Nutzer sowie der Mitarbeitenden im Unterhaltsdienst.
In diesem Fall stand das Astra vor einem Zielkonflikt zwischen dem Naturschutz und dem Gesundheitsschutz. Normalerweise verbieten Naturschutzbestimmungen das Entfernen von Hecken und Bäumen während der Brutzeit, um den Verlust von Nistplätzen zu verhindern. Die Entscheidung, die Rodungen dennoch durchzuführen, deutet darauf hin, dass die Behörde die Gefahr durch die Goldafterraupen als dringlicher und schwerwiegender eingestuft hat als den temporären Verlust der Vegetation und die Störung der Brutzeit.
Die Aussage des Astra, dass es „keine andere Möglichkeit“ gegeben habe, impliziert, dass alternative Bekämpfungsmethoden – wie etwa die chemische Behandlung oder das gezielte Entfernen der Raupennester – aufgrund der Intensität des Befalls oder der spezifischen Lage an der Autobahn nicht als ausreichend oder sicher genug erachtet wurden.
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