Investigators discovered extensive new digital data storage devices linked to a 57-year-old former Aargau politician already facing charges including attempted murder, prompting the state prosecutor to open an additional criminal investigation according to recent reports from regional authorities.
Im badischen Bezirk im Schweizer Kanton Aargau weitet sich das strafrechtliche Verfahren gegen einen prominenten Beschuldigten drastisch aus. Nach Hinweisen auf Beweismittel an einem bisher nicht berücksichtigten Ort ordnete die Staatsanwaltschaft eine neue Hausdurchsuchung an wie die Behörden am Freitag bekannt gaben.
Hausdurchsuchung in externen Räumlichkeiten bringt neue Datenträger ans Licht
Die Ermittler stießen bei der Durchsuchung auf weitere Datenträger in Form von Festplatten, die in Räumlichkeiten gelagert waren, welche nicht zum eigentlichen Wohnbereich des Beschuldigten gehören. Zuvor hatten Polizei und Justiz keine Anhaltspunkte dafür, dass der 57-jährige ehemalige Grossrat diese zusätzlichen Räume genutzt hatte.
Die Staatsanwaltschaft Baden reagierte auf die neuen Funde sofort und eröffnete eine zusätzliche Strafuntersuchung wegen gleichgelagerter Delikte wie Medien aus der Region berichteten. Spezialisten der Kantonspolizei Aargau werten die sichergestellten Datenbestände derzeit aus. Es handelt sich um ein sehr großes Datenvolumen, weshalb eine vollständige Durchsicht aller Dateien noch Zeit in Anspruch nimmt.
Die Staatsanwaltschaft Baden hat beim ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei (57) eine erneute Hausdurchsuchung angeordnet – und hat weitere Datenträger entdeckt und sichergestellt. Wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilt, erhielten sie und die Polizei neue Hinweise auf mögliche Beweismittel in Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnbereich des Angeklagten gehören und zu denen bisher keine Anhaltspunkte vorlagen, dass diese vom Angeklagten entsprechend genutzt wurden. Bei einer Hausdurchsuchung wurden Datenträger sichergestellt.
Die Daten werden nun durch Spezialisten der Kantonspolizei Aargau ausgelesen und geprüft. Gegenstand der Auswertung ist insbesondere, ob sich darauf Beweismittel für bislang nicht bekannte weitere Taten befinden. Eine erste Sichtung deutet darauf hin, dass diese umfangreiche Datenbestände enthalten, die mit den bereits Gegenstand der Anklage bildenden Straftaten in Zusammenhang stehen dürften. Die genaue Auswertung steht noch aus, und sofern im Rahmen dieser Untersuchung die bereits bekannten betroffenen Frauen auf Aufnahmen erkannt werden, werden diese direkt über die neuen Erkenntnisse informiert.
Bisher keine Hinweise auf neue Opfer bei erster Sichtung
Obwohl das neu entdeckte Material umfangreich ist und laut Staatsanwaltschaft im direkten Zusammenhang mit den bereits angeklagten Taten stehen dürfte, ergab eine erste Sichtung durch die Ermittler einen beruhigenden Zwischenstand. «Zum Zeitpunkt können wir nicht abschliessend sagen, ob es neue Delikte und neue Opfer gibt. Nach einer ersten Sichtung sieht es aber eher nicht danach aus», erklärt Adrian Schuler, Sprecher der Staatsanwaltschaft, gegenüber SRF.

Die Ermittlungsbehörden gehen demnach vorerst nicht davon aus, dass die Datenträger Aufnahmen von bisher unbekannten Opfern oder weiteren Tatbeteiligten zeigen. Sollten sich bei der Auswertung Hinweise auf weitere Straftaten oder bislang unbekannte Betroffene ergeben, wird deren Identifizierung und Kontaktierung prioritär behandelt. Im Juni wurde eine Mahnwache mit zahlreichen Teilnehmenden in Untersiggenthal abgehalten.
Schwere Vorwürfe und Forderung nach lebenslanger Haft im Hauptverfahren
Der Fall des ehemaligen SVP-Politikers hatte im Sommer für grosses Aufsehen gesorgt, nachdem Betroffene – darunter seine Ex-Ehefrau, seine ehemalige Lebenspartnerin Iwona L. und deren damals minderjährige Tochter Paula – mit ihrer Leidensgeschichte an die Öffentlichkeit traten. Der Fall machte international Schlagzeilen, nachdem Iwona und Paula L. mit ihrer Leidensgeschichte an die Öffentlichkeit getreten waren.

Laut Anklageschrift soll er ein Opfer über mehrere Jahre rund 140-mal betäubt, missbraucht und die Taten gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft hatte im Juli Anklage gegen den 57-Jährigen, den ehemaligen SVP-Grossrat Patrick Frei, wegen versuchten Mordes und schwerwiegender Sexualdelikte erhoben und fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Der Beschuldigte aus dem Bezirk Baden sitzt in Untersuchungshaft und befindet sich laut Staatsanwaltschaft im vorzeitigen Strafvollzug. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, während bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
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