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EU verschiebt KI-Regulierung, Entblößungs-Apps bleiben verboten

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 7. Mai 2026 entschieden, die strengen Regulierungen für Hochrisiko-KI-Systeme zu verschieben. Während die allgemeine Umsetzung nun erst für Dezember 2027 geplant ist, bleibt das Verbot von Apps zur digitalen Entblößung bestehen, da diese bereits durch den im Jahr 2024 verabschiedeten AI Act als illegal eingestuft sind.

Verzögerte Regulierung der Hochrisiko-KI

Die regulatorische Landschaft für Künstliche Intelligenz in der Europäischen Union erfährt eine signifikante zeitliche Verschiebung. Ursprünglich war vorgesehen, dass Hochrisiko-KI-Systeme gemäß dem im Jahr 2024 verabschiedeten AI Act ab dem 2. August 2026 einer strengen Regulierung unterliegen. Eine Entscheidung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat vom 7. Mai 2026 hat diesen Zeitplan nun jedoch nach hinten korrigiert.

Für Hochrisiko-KI-Systeme im allgemeinen Bereich tritt die Regulierung erst ab dem 2. Dezember 2027 in Kraft. Dies bedeutet eine Verzögerung von etwa einem Jahr und vier Monaten gegenüber dem ursprünglichen Zieltermin. Die Verschiebung spiegelt die Schwierigkeiten wider, die legislativen Ziele mit der technologischen und administrativen Realität in Einklang zu bringen.

Der Status von Entblößungs-Apps

Ein zentraler Punkt der aktuellen Debatte ist der Einsatz von KI-Anwendungen zur digitalen Entblößung. Während die Verschiebung der allgemeinen Hochrisiko-Regulierung Aufmerksamkeit erregt, ist die rechtliche Lage für Apps, die darauf abzielen, Personen auf Bildern nackt darzustellen, bereits geklärt. Das Verbot solcher Anwendungen wird in der politischen Diskussion als Errungenschaft gefeiert, ist jedoch rechtlich gesehen keine Neuerung.

Diese Entblößungs-Apps sind bereits unter den bestehenden Bestimmungen des AI Act illegal. Die rechtliche Einordnung dieser Anwendungen als verboten steht unabhänig von den neuen Fristen für die allgemeine Hochrisiko-Klassifizierung. Das bedeutet, dass Anbieter solcher Technologien keinen Aufschub durch die jüngsten Entscheidungen des Rates oder des Parlaments erwarten können; die illegale Natur dieser Software ist bereits etabliert.

Technisches Vakuum und rechtliche Konsequenzen

Die Entscheidung, die regulatorischen Fristen zu dehnen, ist eng mit einem Mangel an operativen Leitlinien verknüpft. Die EU-Kommission hat es bisher versäumt, die notwendigen Leitlinien zur Auslegung der Definition von Hochrisiko-KI-Systemen zu verabschieden. Ohne diese präzisen Vorgaben bleibt für Unternehmen unklar, ab wann ein System exakt unter die strengen Auflagen fällt.

Zusätzlich zu den fehlenden Leitlinien der Kommission steht die technische Umsetzung vor Hürden: Die von der Kommission beauftragten europäischen Standardisierungsorganisationen haben die erforderlichen technischen Standards bisher nicht veröffentlicht. Diese Lücke schafft eine Phase der Unsicherheit für Marktteilnehmer.

Lukas Feiler und Adrian Brandauer von der Kanzlei Baker McKenzie weisen darauf hin, dass Anbieter und Betreiber solcher Systeme durch die Verschiebung auf eine zusätzliche Ebene der Rechtssicherheit hoffen. Der Zeitgewinn soll es ermöglichen, die Anforderungen besser zu verstehen und umzusetzen, sobald die technischen Standards und die Auslegungsrichtlinien der Kommission vorliegen.

Spezifische Fristen für sicherheitskritische Anwendungen

Die neue Zeitplanung differenziert zwischen allgemeinen Hochrisiko-Systemen und solchen, die direkt in die physische Sicherheit eingebunden sind. Für KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteile in bestimmten Produkten fungieren, gelten andere Fristen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Maschinen
  • Aufzüge
  • Spielzeug

Für diese spezifischen Anwendungen, die als Sicherheitsbauteile fungieren, soll die Regulierung erst ab dem 2. August 2028 gelten. Diese gestaffelte Einführung soll sicherstellen, dass die Integration von KI in physische Produkte erst dann vollumfänglich reguliert wird, wenn die technischen Standards eine sichere Anwendung in der realen Welt garantieren können.

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Clara Vogt

Über den Autor

Clara Vogt verantwortet das Ressort Technik und Wissenschaft. Sie schreibt ueber KI, Digitalisierung, Forschung und Innovation und uebersetzt komplexe Entwicklungen in klaren, belastbaren Journalismus.

Alle Beiträge erscheinen nach redaktioneller Prüfung gemäß unseren Redaktionsrichtlinien.

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